Hallo warum gibt es kein Mutterschaftsgeld wenn man gesetzlich krankenversichert ist?
Gibt es eine Möglichkeit doch Mutterschaftsgeld zu bekommen?
Warum kein Mutterschaftsgeld wenn gesetzlich Krankenversiche
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert.
Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Dann bekommen wir diese Antwort:
Aufgrund der von ihnen gemachten Aussagen würde der Antrag vom Bundesversicherungsamt voraussichtlich abgelehnt werden.
Das kann doch nicht sein oder?
Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Dann bekommen wir diese Antwort:
Aufgrund der von ihnen gemachten Aussagen würde der Antrag vom Bundesversicherungsamt voraussichtlich abgelehnt werden.
Das kann doch nicht sein oder?
Doch, denn das Bundesversicherungsamt ist nur zuständig, wenn man nicht selbst Mitglied der gesetzlichen KK ist (sondern familienversichert oder privat krankenversichert).sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert.
Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Dann bekommen wir diese Antwort:
Aufgrund der von ihnen gemachten Aussagen würde der Antrag vom Bundesversicherungsamt voraussichtlich abgelehnt werden.
Das kann doch nicht sein oder?
Für das Mutterschaftsgeld Ihrer Frau ist ihre KK zuständig.
MfG
ratte1
Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
M.E. hat das der TE bereits mitgeteilt.
sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert. Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Danach besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der eigenen KK.
MfG
ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
M.E. hat das der TE bereits mitgeteilt.sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert. Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Danach besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der eigenen KK.
MfG
Hallo,
ja, das habe ich gelesen, trotzdem ist es z.B. denkbar, dass eine Mitgliedschaft in einer GKV besteht die Beschäftigung aber auch geringfügig sein kann ??.
Warum würde sonst überhaupt diese Frage auftauchen ?
Gruss
Czauderna
Selbst wenn die Beschäftigung geringfügig wäre: Solange sie selbst Mitglied ist, wäre trotzdem ihre KK leistugnspflichtig.Czauderna hat geschrieben:ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
M.E. hat das der TE bereits mitgeteilt.sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert. Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Danach besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der eigenen KK.
MfG
Hallo,
ja, das habe ich gelesen, trotzdem ist es z.B. denkbar, dass eine Mitgliedschaft in einer GKV besteht die Beschäftigung aber auch geringfügig sein kann ??.
Warum würde sonst überhaupt diese Frage auftauchen ?
Gruss
Czauderna
MfG
ratte1
Wo siehst du denn den Klärungsbedarf. Der TE ha mitgteilt, dass seine Frau selbst Mitglied ist und im Beschäftigungsverhältnis steht. Die Art der Migleidschaft ist völlig nebensächlich, sie hat in jedem Fall anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber ihrer KK, auch wenn sie als Studentin, sonstiges freiwilliges Mitglied oder als Rentnerin versichert ist.Czauderna hat geschrieben:Hallo,
richtig, z.B. als Rentnerin, Studentin oder sonst. freiwilliges Mitglied -
also doch Klärungssbedarf.
MfG
ratte 1
Der TE hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo, wollen wir weiter spielen - er hat nicht geschrieben dass sie Mitglied ist sondern das sie gesetzlich krankenversichert ist und dass sie angestellt ist. Warum stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld überhaupt wenn sie Mitglied ist ??
Daher wird umgekehrt ein Schuh daraus: Wenn sie nicht selbst Mitglied wäre, hätte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber des Bundesversicherungsamtes geltend gemacht und der TE hätte hier nicht gepostet.sisqonrw hat geschrieben:Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Warum der TE nicht auf die KK als Leistungsträger gekommen ist, wissen wir nicht. Ich vermute er hat mit dem Begriff "Mutterschaftsgeld" gegoogelt und ist dann unwillkürlich auf die Seite des Bundesversicehrungsamtes gestoßen, denn die heißt www.mutterschaftsgeld.de/
MfG
ratte1
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