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Warum kein Mutterschaftsgeld wenn gesetzlich Krankenversiche
Verfasst: 20.09.2013, 12:31
von sisqonrw
Hallo warum gibt es kein Mutterschaftsgeld wenn man gesetzlich krankenversichert ist?
Gibt es eine Möglichkeit doch Mutterschaftsgeld zu bekommen?
Verfasst: 20.09.2013, 13:42
von dr.kuwano
Mutterschaftsgeld gibt es wenn man angestellt ist,
Verfasst: 20.09.2013, 13:57
von sisqonrw
ja meine Frau ist angestellt. Als Angestellte ist man doch gesetzlich versichert oder nicht?
Verfasst: 22.09.2013, 15:48
von sisqonrw
Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert.
Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Dann bekommen wir diese Antwort:
Aufgrund der von ihnen gemachten Aussagen würde der Antrag vom Bundesversicherungsamt voraussichtlich abgelehnt werden.
Das kann doch nicht sein oder?
Verfasst: 22.09.2013, 20:38
von ratte1
sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert.
Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Dann bekommen wir diese Antwort:
Aufgrund der von ihnen gemachten Aussagen würde der Antrag vom Bundesversicherungsamt voraussichtlich abgelehnt werden.
Das kann doch nicht sein oder?
Doch, denn das Bundesversicherungsamt ist nur zuständig, wenn man
nicht selbst Mitglied der gesetzlichen KK ist (sondern familienversichert oder privat krankenversichert).
Für das Mutterschaftsgeld Ihrer Frau ist ihre KK zuständig.
MfG
ratte1
Verfasst: 23.09.2013, 11:10
von Czauderna
Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.09.2013, 12:09
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
M.E. hat das der TE bereits mitgeteilt.
sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert. Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Danach besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der eigenen KK.
MfG
Verfasst: 23.09.2013, 13:18
von Czauderna
ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
M.E. hat das der TE bereits mitgeteilt.
sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert. Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Danach besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der eigenen KK.
MfG
Hallo,
ja, das habe ich gelesen, trotzdem ist es z.B. denkbar, dass eine Mitgliedschaft in einer GKV besteht die Beschäftigung aber auch geringfügig sein kann ??.
Warum würde sonst überhaupt diese Frage auftauchen ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.09.2013, 15:18
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:ratte1 hat geschrieben:Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bitte die Angaben etwas präzisieren - Angestellt ja - als krankenversicherungspflichtige Angestelltem, also über 450,00 € oder
als freiwillig Vewrsicherte Angestellte (nach Überschreiten der Krankenversicherungspflichtgrenze), denn nur in diesen beiden Fällen besteht auch ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld durch die Krankenkasse.
M.E. hat das der TE bereits mitgeteilt.
sisqonrw hat geschrieben:Meine Frau ist angestellte und somit doch auch gesetzlich Kranken versichert. Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Danach besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber der eigenen KK.
MfG
Hallo,
ja, das habe ich gelesen, trotzdem ist es z.B. denkbar, dass eine Mitgliedschaft in einer GKV besteht die Beschäftigung aber auch geringfügig sein kann ??.
Warum würde sonst überhaupt diese Frage auftauchen ?
Gruss
Czauderna
Selbst wenn die Beschäftigung geringfügig wäre: Solange sie selbst Mitglied ist, wäre trotzdem ihre KK leistugnspflichtig.
MfG
ratte1
Verfasst: 24.09.2013, 07:56
von Czauderna
Hallo,
richtig, z.B. als Rentnerin, Studentin oder sonst. freiwilliges Mitglied -
also doch Klärungssbedarf.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.09.2013, 09:10
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
richtig, z.B. als Rentnerin, Studentin oder sonst. freiwilliges Mitglied -
also doch Klärungssbedarf.
Wo siehst du denn den Klärungsbedarf. Der TE ha mitgteilt, dass seine Frau selbst Mitglied ist und im Beschäftigungsverhältnis steht. Die Art der Migleidschaft ist völlig nebensächlich, sie hat in jedem Fall anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber ihrer KK, auch wenn sie als Studentin, sonstiges freiwilliges Mitglied oder als Rentnerin versichert ist.
MfG
ratte 1
Verfasst: 24.09.2013, 10:27
von Czauderna
Hallo, wollen wir weiter spielen - er hat nicht geschrieben dass sie Mitglied ist sondern das sie gesetzlich krankenversichert ist und dass sie angestellt ist. Warum stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld überhaupt wenn sie Mitglied ist ??
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.09.2013, 10:52
von ratte1
Czauderna hat geschrieben:Hallo, wollen wir weiter spielen - er hat nicht geschrieben dass sie Mitglied ist sondern das sie gesetzlich krankenversichert ist und dass sie angestellt ist. Warum stellt sich die Frage nach dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld überhaupt wenn sie Mitglied ist ??
Der TE hat geschrieben:
sisqonrw hat geschrieben:Im Online Antrag fragen die:
Sind/waren Sie selbst zu Beginn der Mutterschutzfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert?
Das muss ich bejahen.
Daher wird umgekehrt ein Schuh daraus: Wenn sie nicht selbst Mitglied wäre, hätte sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld gegenüber des Bundesversicherungsamtes geltend gemacht und der TE hätte hier nicht gepostet.
Warum der TE nicht auf die KK als Leistungsträger gekommen ist, wissen wir nicht. Ich vermute er hat mit dem Begriff "Mutterschaftsgeld" gegoogelt und ist dann unwillkürlich auf die Seite des Bundesversicehrungsamtes gestoßen, denn die heißt
www.mutterschaftsgeld.de/
MfG
ratte1
Verfasst: 04.04.2014, 14:24
von maestro
Gut das ich diesen Thread gefunden habe, denn ich und meine Frau haben das gleiche problem...