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Krankengeldbezug im Restschuldbefreiungsverfahren

Verfasst: 16.11.2014, 11:12
von aldi110
guten Tag,

ich habe eine Frage, wie berechnet sich der pfändbare Anteil am Krankengeld wenn man sich im Restschuldbefreiungsverfahren befindet?

Ich befinde mich seit über drei Jahren in diesem Verfahren, bin jetzt in Krankengeld gekommen. Zu berücksichtigen sind 2 Kinder die bei mir Leben.

Meine Kasse berechnet wie folgt: 62,83 € Anspruch täglich, abzüglich 2,97 € bei 30 Tage Berechnungsgrundlage. Erhalte ich also nur für 19 Tage Krankengeld, wird mir trotzdem Geld abgezogen, obwohl ich die monatliche Pfändungsgrenze nicht überschreite.

Müsste die Kasse nicht § 850 c ZPO beachten und die dort hinterlegten täglichen Zahlen in Abzug bringen? dann könnte man erst ab erreichen von 64,36 € etwas pfänden. (45,34 € + 2 x 9,51 €)

Danke und gruß vom aldi

Verfasst: 18.11.2014, 22:23
von aldi110
keiner weiß was? kommt das nicht vor?

gruß vom Aldi

Verfasst: 18.11.2014, 23:08
von Czauderna
aldi110 hat geschrieben:keiner weiß was? kommt das nicht vor?

gruß vom Aldi


Hallo,
tut mir leid, da bin ich nicht so bewandert - ich kann mich nur erinnern, dass maximal 50% gepfändet werden durften, aber der Betreffende nicht dadurch unter die Existenzminimunsgrenze rutschen durfte,aber genau ist ja deine Frage - vielleicht meldet sich ja noch ein anderer Experte.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 14.12.2014, 15:29
von aldi110
hallo @ czauderna, das was du meinst ist wenn man Schulden bei der krankenkasse hat.

Ansonsten habe ich bei "meiner" KK genau das erlebt, keiner weiß wie es geht...die machen einfach das was sie denken. Mir wurde inzwischen tel. mitgeteilt das man sich an meinen Treuhänder gewendet hat um dort zu erfahren wie das nun berechnet wird. Bis sie Antwort erhalten wird mir komplett die Auszahlung des Krankengeldes verweigert.

ich sage nur rechtswidrig...aber die können es halt machen weil keine Gefahr droht.

=D>

gruß vom Aldi

Verfasst: 14.12.2014, 19:35
von ratte1
Hallo,

Krankengeld wird ja in dem Teilmonat sicher nicht das einzige Einkommen sein, oder? Wie wird denn der Pfändungsbetrag für das Einkommen berechnet, dass in dem anderen Teil des Monats gezahlt wird?

MfG
ratte1

Verfasst: 14.12.2014, 19:45
von aldi110
hallo @ Ratte1,

es wird anhand der Pfändungstabelle geschaut wieviel man abzugeben hat, bei Berücksichtigung der Personen denen man Unterhalt schuldet. Wenn man den Betrag nicht überschreitet, dann ist nichts zu holen.

Wenn es keinen Beschluss gibt, der besagt das mehrere Einkommen zusammenzurechnen sind, also Krankengeld und Einkommen z.B. ist jede Einnahme für sich gesondert zu betrachten.

gruß Aldi

Verfasst: 14.12.2014, 20:37
von ratte1
aldi110 hat geschrieben:Wenn es keinen Beschluss gibt, der besagt das mehrere Einkommen zusammenzurechnen sind, also Krankengeld und Einkommen z.B. ist jede Einnahme für sich gesondert zu betrachten.

Danke für die Info. M.R. wäre es ungerecht, wenn man in einem Monat eine bis zu doppelte Pfändungsfreigrenze nutzen kann, nur weil in einem Monat das Einkommen von zwei unterschiedlichen Stellen kommt. Ob das rechtlich auch so geregelt ist, weiß ich leider nicht.

MfG

ratte1

Verfasst: 14.12.2014, 21:41
von aldi110
hi Ratte1,

das ist gesetzlich so geregelt. Ich bezweifel aber mal das jemand der 1/2 Monat Gehalt und 1/2 Monat Krankengeld bekommt überhaupt über die Pfändungsgrenze kommt. Und ob das ungerecht ist...ungerecht ist es auch wenn eine KK unfähige Mitarbeiter auf die Menschheit loslässt und diese einem einfach das Krankengeld zu 100% nicht zahlen. Nur weil sie nicht wissen wir die ZPO angewendet wird...



](*,)

gruß vom aldi