Krankengeld
Verfasst: 06.10.2007, 19:59
Ich bin seit anfang August wegen Lagerungsschwindel vom HNOarzt krankgeschrieben. Meine Krankenkasse hat meine Akte den MDK vorgelegt und sie haben mich "laut akte" als arbeitsfähig eingestuft und haben ab den 25.09.2007 kein Krankengeld gezahlt. Mein HNOarzt hat mich "bis auf weiteres" Krankgeschrieben da er zur Zeit die Verantwortung, dass ich kleine Kinder tragen soll nicht übernehmen möchte ( mir ist noch im Kopfüberhaltung immer noch schwindelig ). Darf der MDK mich, ohne mich gesehen zu haben mich als Arbeitfähig einstufen? und darf der Krankenkasse wegen der MDK ergebnisse meine Krankengeld kurzen?
Danke für Euer Antworten !
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