Frage wegen Krankengeld

Kostenerstattungen, Alternative Heilmethoden, Erfahrungsberichte, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Melanie_81
Beiträge: 3
Registriert: 07.10.2007, 20:34

Frage wegen Krankengeld

Beitragvon Melanie_81 » 07.10.2007, 20:46

Hallo!

Mein Problem ist folgendes:

Ich war krankgeschrieben vom 09.03.06 bis zum 08.07.07.
Grund der Krankschreibung war, dass mir ein Gehirntumor entfernt wurde.
Während der Erkrankung kamen dann noch Angstzustände, Depressionen und diverse neurologische Sachen hinzu.
Ich weiß, dass, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu kommt, sich die Leistungsdauer nicht verlängert.

War dann vom 08.07.07 bis zum 13.09.07 arbeiten.

Jetzt bin ich seit dem 14.09. aufgrund psychischer Probleme krank geschrieben und bekomme nun folgenden Brief meiner Krankenkasse.

"Sie sind seit dem 14.09.07 arbeitsunfähig erkrankt und erhalten Krankengeld, das wir Ihnen ab dem 26.10.07 auf Ihr Konto überweisen. Leider endet Ihr Anspruch auf Krankengeld zum 15.11.07.

Bitte lassen Sie mich kurz den Hintergrund erläutern: Für Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht Anspruch auf Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Dabei werden Zeiträume, in denen Sie Krankengeld oder Entgeltfortzahlung wegen derselben Krankheit erhalten haben, angerechnet. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.

Auf Ihre jetzige Arbeitsunfähigkeit ist die vorausgegangene Arbeitsunfähigkeitszeit wegen der gleichen Krankheit vom 09.03.06 bis 08.07.07 anzurechnen."

Ich verstehe das ganze nun nicht mehr.

Ursprünglich wurde ich wegen der Tumorerkrankung krankgeschrieben, dann beziehen sich die 78 Wochen doch auch auf diese, oder?

Jetzt bin ich wegen psychischer Probleme, Erschöpfungssyndrom krankgeschrieben.

Das ist doch nicht die selbe Erkrankung oder?

Wenn mehrere Erkrankungen die Dauer von Anspruch auf Krankengeld nicht erhöhen, dürfen sie doch im Umkehrschluss auch nicht alle auf den einen Zeitraum mit angerechnet werden, wenn ich zwischendurch schon längst wieder arbeitsfähig war, oder?

Meint ihr, dass ich bei meiner Krankenkasse Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen sollte?

Bin wirklich total verzweifelt.

Danke schon mal für eure Hilfe.

Melanie_81

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5904
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 07.10.2007, 21:39

Tja, der Zeitraum, in dem Du wieder gearbeitet hast (08.07. - 13.09.2007), war etwas zu kurz!!

Ein Blick ins Gesetz erleichert - wie immer - die Rechtsfindung:

§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes

(1) Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung, für den Fall der Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit jedoch für längstens achtundsiebzig Wochen innerhalb von je drei Jahren, gerechnet vom Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit an. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.


(2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate

1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und

2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen.




Der Zeitraum war wohl zu kurz. Die psychische Erkrankung ist doch wohl unweigerlich während des ersten Krankengeldzeitraumes dazu gekommen, oder!?!?

Tja, was kannst Du jetzt machen?

Wenn Du eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (auch zeitlich begrenzt möglich) beantragst, dann kannst Du unter Umständen Arbeitslosengeld I im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung (§ 125 SGB III) beantragen. Ist natürlich etwas weniger, aber immerhin besser als ALG II (Höhe gleich Sozialhilfe).

Melanie_81
Beiträge: 3
Registriert: 07.10.2007, 20:34

Beitragvon Melanie_81 » 07.10.2007, 21:53

Hallo und erst einmal Danke für die schnelle Antwort.

Ich weiß nicht, ob ich auf dem Schlauch stehe, aber irgendwie verstehe ich nicht, wie Deine Antwort zu meiner Frage passt.

Es geht doch darum, weswegen ich ursprünglich krank geschrieben wurde, oder?

Und die psychischen Probleme, die ich jetzt habe sind nicht während meiner Krankschreibung entstanden. Während meiner Krankschreibung wegen der OP litt ich unter Depressionen und Angstzuständen.

Die Erkrankung jetzt hat mit Mobbing und auch Nichtbeschäftigung auf der Arbeit zu tun.

Und ich verstehe das so, dass ich ursprünglich wegen der Tumor-Op Krankengeld bekommen habe. In dem Gesetz steht ja auch, dass Erkrankungen die während der Krankschreibung hinzukommen, die Anspruchsdauer nicht verlängern.

Aber trotzdem soll die Krankengeldzahlung dann für alle in diesem Zeitraum aufgetretenen Krankheiten gelten, oder wie soll ich das verstehen?

Also mal ganz krass gesagt, wenn ich mir jetzt in dieser Zeit den Fuß gebrochen hätte, wäre auch dafür schon das Krankengeld aufgebraucht, wenn ich ihn mir jetzt wieder brechen würde?

Da hat man ja dann, egal wie es kommt, nur die A****-Karte gezogen, oder?

Viele Grüße
Melanie_81

Melanie_81
Beiträge: 3
Registriert: 07.10.2007, 20:34

Beitragvon Melanie_81 » 07.10.2007, 22:23

Und was ich außerdem noch nicht verstehe ist, dass die Krankenkasse meinen Arbeitgeber erst nochmal schön sechs Wochen lang meinen Lohn zahlen lassen möchte.

Dieser muss doch aber in einem Kalenderjahr höchstens sechs Wochen für dieselbe Krankheit zahlen.

Dann hätten die mir doch, wenn sie meinen, dass es dieselbe Erkrankung ist, gleich Krankengeld zahlen müssen und nicht noch erst meinen Arbeitgeber zahlen lassen, oder?

Weiß im Moment nicht, ob ich hier grundsätzlich etwas missverstehe.

Bin für Hilfe wirklich dankbar.


Zurück zu „Kassenleistungen“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste