Krankengeld nach Aussteuerung
Verfasst: 19.02.2020, 00:27
Hallo zusammen,
Wenn man vom 22.06.2017 ab für 78 Wochen.Krankengeld bekommen hat wird man ja Ausgesteuert... Da gibt es dann eine Blockfrist von 3 Jahren... Jetzt ist man aber vom 22.06.17 bis 12.04.18 wegen BSV und dann jedoch ab 12.04.18 wegen Psychischen Problemen bis zum erreichen der 78 Wochengrenze. Danach Bezug ALG1 10 Monate.
Am 01.02.20 fängt der Patient wieder Sozialversicherungspflichtig an zu arbeiten da er glaubt es geht wieder....
Am 17.02.20 fällt er erneut in ein tiefes Loch und bekommt Depressionen sowie Angstzustände.
Warum bekommt er kein Krankengeld wegen der Prognose Psychische Probleme....
Es sind zwar einmal 78 Wochen voll gewesen aber für die Prognose Psych. Probl. waren es nur 35 Wochen (43 wegen BSV).Die 78 Wochen fangen jetzt nicht von vorne an wegen der Regelung Hinzutritt
Es heißt doch 78 Wochen in den letzten 3 Jahren für die selbe Krankheit.
Somit stehen ihm doch noch 43 Wochen wegen Psyche und 35 Wochen für BSV zu.
Oder hab ich da jetzt was falsch...
Denn weder für die eine noch für die andere Krankheit
(sind ja verschiedene) sind während der 3 Jahresfrist volle 78 Wochen (wegen der selben Erkrankung) gezahlt worden.
Lediglich wurde die max Gesamtdauer die man am Stück KG beziehen kann erreicht.
Ich hoffe es ist nicht allzu kompliziert erklärt....
Wenn man vom 22.06.2017 ab für 78 Wochen.Krankengeld bekommen hat wird man ja Ausgesteuert... Da gibt es dann eine Blockfrist von 3 Jahren... Jetzt ist man aber vom 22.06.17 bis 12.04.18 wegen BSV und dann jedoch ab 12.04.18 wegen Psychischen Problemen bis zum erreichen der 78 Wochengrenze. Danach Bezug ALG1 10 Monate.
Am 01.02.20 fängt der Patient wieder Sozialversicherungspflichtig an zu arbeiten da er glaubt es geht wieder....
Am 17.02.20 fällt er erneut in ein tiefes Loch und bekommt Depressionen sowie Angstzustände.
Warum bekommt er kein Krankengeld wegen der Prognose Psychische Probleme....
Es sind zwar einmal 78 Wochen voll gewesen aber für die Prognose Psych. Probl. waren es nur 35 Wochen (43 wegen BSV).Die 78 Wochen fangen jetzt nicht von vorne an wegen der Regelung Hinzutritt
Es heißt doch 78 Wochen in den letzten 3 Jahren für die selbe Krankheit.
Somit stehen ihm doch noch 43 Wochen wegen Psyche und 35 Wochen für BSV zu.
Oder hab ich da jetzt was falsch...
Denn weder für die eine noch für die andere Krankheit
(sind ja verschiedene) sind während der 3 Jahresfrist volle 78 Wochen (wegen der selben Erkrankung) gezahlt worden.
Lediglich wurde die max Gesamtdauer die man am Stück KG beziehen kann erreicht.
Ich hoffe es ist nicht allzu kompliziert erklärt....