Zweiklassen-Medizin auch bei AOK?
Verfasst: 25.07.2020, 14:23
Hallo,
ich kenne eine AKO, die "Betreute" nach § 264 SGB V zwar nicht missen möchte (viele gesicherte Arbeitsplätze durch sog. Privatkunden, 100% Kostenersatz durch den Kostenträger + großzügige Verwaltungskostenpauschale), jedoch ihr öffentliches Leistungsangebot für diesen Personenkreis in praxi einschränkt. So werden z.B. nicht einmmal neutrale medizinische Beratungen durch Clarimedis genehmigt. Auch nicht bei Vorliegen von Kosten-Übernahmeerklärungen durch den Kostenträger!
Eine weitere AOK lernte ich gestern kennen, beinahe am anderen Ende Deutschlands, die soche Einschränkungen nicht kennt.
Das Problem dabei ist nur, dass auch ein Krankenkassen-Wechselverbot (!) für "Betreute" existiert. Zwar nicht im Gesetz festgelegt, sondern aus einem alten Urteil des Bundessozialgerichts freihändig konstruiert. Wohl zu Gunsten jener AOK, die man selbst einmal wählte in Unkenntnis der praktizierten Zweiklassen-Medizin und des Begriffs "Selbstverwaltungskörper".
Meine Frage:
Weiß man hier von noch weiteren Fällen ähnlicher Art?
Beispielsweise auch von AOK-Verwaltungsräten, die als Partei- und/oder Gewerkschaftspoliker schwer gegen Zweiklassen-Medizin sind, als "ehrenamtliche (Multi-) Funktionäre" hingegen diese mit tragen.
Mit Gruß
ich kenne eine AKO, die "Betreute" nach § 264 SGB V zwar nicht missen möchte (viele gesicherte Arbeitsplätze durch sog. Privatkunden, 100% Kostenersatz durch den Kostenträger + großzügige Verwaltungskostenpauschale), jedoch ihr öffentliches Leistungsangebot für diesen Personenkreis in praxi einschränkt. So werden z.B. nicht einmmal neutrale medizinische Beratungen durch Clarimedis genehmigt. Auch nicht bei Vorliegen von Kosten-Übernahmeerklärungen durch den Kostenträger!
Eine weitere AOK lernte ich gestern kennen, beinahe am anderen Ende Deutschlands, die soche Einschränkungen nicht kennt.
Das Problem dabei ist nur, dass auch ein Krankenkassen-Wechselverbot (!) für "Betreute" existiert. Zwar nicht im Gesetz festgelegt, sondern aus einem alten Urteil des Bundessozialgerichts freihändig konstruiert. Wohl zu Gunsten jener AOK, die man selbst einmal wählte in Unkenntnis der praktizierten Zweiklassen-Medizin und des Begriffs "Selbstverwaltungskörper".
Meine Frage:
Weiß man hier von noch weiteren Fällen ähnlicher Art?
Beispielsweise auch von AOK-Verwaltungsräten, die als Partei- und/oder Gewerkschaftspoliker schwer gegen Zweiklassen-Medizin sind, als "ehrenamtliche (Multi-) Funktionäre" hingegen diese mit tragen.
Mit Gruß