Erstattung von Zuzahlungen aus jahresübergreifenden Heilmittelbehandlungen
Verfasst: 12.01.2022, 23:16
Hallo,
meine Name ist Rosi und ich bin neu hier.
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten.
Für das Jahr 2021 habe ich als gesetzlich Versicherte zu viele Zuzahlungen geleistet bzw. meine Belastungsgrenze überschritten.
Zuzahlungen für Medikamente und Physio. Ich möchte mir die zu viel gezahlten gesetzlichen Zuzahlungen erstatten lassen.
Es geht hier um eine spezielle Quittung.
Ich habe u.a. eine Quittung für Zuzahlungen Physio bekommen.
Quittung ausgestellt im Januar 2022 für 5 Behandlungen Physio im
Dezember 2021 und für 1 Behandlung Physio Anfang Januar 2022.
Die Heilmittelverordnung datiert auf Anfang Dezember 2021 und
ist ausgestellt für 6 Behandlungen Physio.
Ist die Quittung für 2021 oder 2022 zu berücksichtigen?
Oder ist die Quittung bzw. Zuzahlungen auf beide Jahre aufzuteilen?
Mit anderen Worten, bekomme ich nur einen anteiligen Betrag der geleisteten Zuzahlungen aus der Quittung für 2021 wieder
und den anderen Teil müsste ich gegebenenfalls 2022 geltend machen?.
Gruß
Rosi
meine Name ist Rosi und ich bin neu hier.
Vielleicht kann mir jemand meine Fragen beantworten.
Für das Jahr 2021 habe ich als gesetzlich Versicherte zu viele Zuzahlungen geleistet bzw. meine Belastungsgrenze überschritten.
Zuzahlungen für Medikamente und Physio. Ich möchte mir die zu viel gezahlten gesetzlichen Zuzahlungen erstatten lassen.
Es geht hier um eine spezielle Quittung.
Ich habe u.a. eine Quittung für Zuzahlungen Physio bekommen.
Quittung ausgestellt im Januar 2022 für 5 Behandlungen Physio im
Dezember 2021 und für 1 Behandlung Physio Anfang Januar 2022.
Die Heilmittelverordnung datiert auf Anfang Dezember 2021 und
ist ausgestellt für 6 Behandlungen Physio.
Ist die Quittung für 2021 oder 2022 zu berücksichtigen?
Oder ist die Quittung bzw. Zuzahlungen auf beide Jahre aufzuteilen?
Mit anderen Worten, bekomme ich nur einen anteiligen Betrag der geleisteten Zuzahlungen aus der Quittung für 2021 wieder
und den anderen Teil müsste ich gegebenenfalls 2022 geltend machen?.
Gruß
Rosi