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Verhinderungspflege

Verfasst: 16.02.2023, 17:51
von Melanny
Hallo,
es gibt Unklarheiten zwischen mir und dem Pflegedienst.
beantragt: Verhinderungspflege täglich 1-2 h - von ... bis Widerruf, Grund: sonstiger, wurde genehmigt, so sagte mir man am Telefon, Schreiben wird zugesandt); reale Inanspruchnahme alle 2 Tage für ca. 15 Minuten

Das Problem:
1. Ist Verhinderungspflege (Abrechnung) über 42 Tage bei stundenweiser Pflege möglich)? Mein Pflegedienst lehnt dies ab, da es das nicht gäbe. Ab 43. Tag müsse ich immer selbst zahlen.

2. Kombination mit V-Pflege mit Kurzzeitpflege (50%), wenn Nr.1 (Geld-Leistung der Verhinderungspflege) nicht für 12 Monate reicht und aufgestockt werden müsste. Pflegedienst lehnt ab, weil er selbst keine Kurzzeitpflege anbiete, denn das wäre dann nicht möglich.

3. Verhinderungspflege gäbe es nur, wenn Pflegeperson bereits 6 Monate gepflegt hat. (bei mir der Fall) Lehnt Pflegedienst auch ab, weil er meint, es wäre andersherum: Wenn Pflegeperson schon 6 Monate pflegen konnte, gäbe es keine Verhinderungspflege mehr.

Danke im Voraus.

Re: Verhinderungspflege

Verfasst: 16.02.2023, 18:30
von Czauderna
Hallo,
was sagt denn die Pflegekasse dazu, denn schließlich bewilligt diese die Verhinderungspflege, was Höhe und Dauer der Leistung angeht ?
Gruss
Czauderna

Re: Verhinderungspflege

Verfasst: 16.02.2023, 18:55
von Melanny
Die Pflegekasse bewilligte meinen Antrag, sagten sie am Telefon. Den Vertrag mit dem Pflegedienst bekam ich erst später am Tag und war danach persönlich dort. Mein vorheriger Dienst rechnete alles über Verhinderungspflege ab. Durch Wechsel, musste ich einen neuen Antrag stellen. (Wechsel war wegen Kündigung seitens meines Dienstes. Er stellte seine gesamte ambulante Pflege für alle Patienten ein wegen Personalproblemen.)

Ich konnte beim Antrag wählen zwischen: mehr als 8h pro Tag oder unter 8h pro Tag. Ich las lediglich auf einer Pflegewebseite, dass bei unter 8h pro Tag es keine 42 Tage - Begrenzung geben soll und auch das Pflegegeld nicht angerechnet wird. Dort stand auch, dass man mit 50% der Kurzzeitleistung kombinieren kann. Dieser Dienst sieht das anders.

Re: Verhinderungspflege

Verfasst: 16.02.2023, 19:13
von Czauderna
Hallo,
dann empfehle ich dir, das, dir das vom Pflegedienst schriftlich bestätigen zu lassen und dann diese Bestätigung von der Pflegekasse überprüfen zu lassen, aber erst mal die schriftliche Bewilligung der Pflegekasse abwarten.
Dass eine Verhinderungspflege nur vorübergehend und nicht auf Dauer bewilligt wird, ich denke, das ist klar. Eine Abrechnung nach Stunden ist aber durchaus möglich.
Gruss
Czauderna

Re: Verhinderungspflege

Verfasst: 17.02.2023, 09:56
von Melanny
Hallo und danke für den Hinweis.