Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Zuständigkeit der Kassen (GKV oder BG) und finde leider nirgends die passende Antwort.
Ich bin seit Anfang des Jahres mit einer psychologischen Erkrankung über die gesetzliche Krankenversicherung krank geschrieben und beziehe von dort auch das Krankengeld (beschäftigungslos).
Im Herbst kommt ein stationärer Rehaaufenthalt (Orthopädie), bei dem die Berufsgenossenschaft der Kostenträger ist, hinzu.
Da ich seit längerer Zeit akute Beschwerden durch einen lange zurückliegenden Wegeunfall habe, müsste ich eigentlich auch eine AU vom D-Arzt und ggf. statt des Krankengeldes Verletztengeld bekommen (zumindest über die Reha-Zeit BG).
Nur habe ich keine Ahnung, wie das in der Praxis vonstatten geht.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse ist ja zur Sicherstellung der Krankengeldzahlung (beschäftigungslos) die lückenlose AU-Bescheinigung als Folgebescheinigung mit gleicher Diagnose notwendig.
Nun würde eine zweite AU-Bescheinigung vom Kostenträger BG mit orthopädischer Diagnose neu dazukommen.
(Wobei bei der ersten "Kassen-AU" -Diagnose nicht sicher geklärt ist, ob (Wege-)Unfallursache oder eine Mischung aus beidem ist)
Bislang lehne ich die zweite AU-Bescheinigung (BG) immer ab, weil ich schon mit der anderen Diagnose krankgeschrieben bin und nicht noch mehr Stress mit der gesetzlichen Krankenkasse haben möchte.
Was ist korrekt? Eine zweite AU (Erstbescheinigung) vom D-Arzt mit anschließender Reha (Kostenzusage + Termin BG stehen fest)? Oder muss das eine Folgebescheinigung sein, auf der auch die erste Diagnose vermerkt ist und Kostenträger ist dann die BG und ich bekomme dann Verletztengeld?
Und muss dann die "Krankenkassen-AU" trotzdem weiter laufen, auch über die Reha-Zeit, da ich sonst raus wäre bei der Kasse aus dem Krankengeld, das ja in der Zeit ruhen würde?
Es ist so verworren und kompliziert und ich habe keine Ahnung, wie das in der Praxis vonstatten gehen muss, dass Krankengeld oder Verletztengeld-Zahlungen lückenlos gezahlt werden.
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.
Krankengeld oder Verletztengeld?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo und willkommen im Forum,
da musst du dir keine großen Sorgen machen. Die Krankenkasse und die BG. machen das untereinander aus, wer nun zuständig ist,d.h. ob Krankengeld oder Verletztengeld zum Zuge kommt. So wie geschildert, sehe ich als erstes die Krankenkasse als zuständig, d.h. Krankengeld läuft trotz hinzugekommener Diagnose weiter.
Gruss
Czauderna
da musst du dir keine großen Sorgen machen. Die Krankenkasse und die BG. machen das untereinander aus, wer nun zuständig ist,d.h. ob Krankengeld oder Verletztengeld zum Zuge kommt. So wie geschildert, sehe ich als erstes die Krankenkasse als zuständig, d.h. Krankengeld läuft trotz hinzugekommener Diagnose weiter.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo Czauderna,
das setzt aber voraus, dass ich weiterhin eine AU mit Diagnose 1 (Krankenkasse) habe, oder?
Muss die AU vom D-Arzt eine Folgebescheinigung mit gleicher Diagnose sein? Oder kann es eine Erstbescheinigung mit der "Unfall-Diagnose" sein?
Kann es einen Wechsel der Kostenträger/Kasse oder BG geben?
Wie gesagt, ich bin beschäftigungslos, die Krankenversicherung macht Druck und versucht mich an die Arbeitsagentur zu schieben und wenn ich aus dem Krankengeld herausfalle, muss ich mich selbst freiwillig versichern und bekomme kein Krankengeld mehr.
Ich wurde von einem RA darauf hingewiesen, dass das Verletztengeld dem Krankengeld vorgeht? Stimmt das? Gibt es noch dieses Ruhen des Krankengeldes, wenn Verletztengeld gezahlt wird?
Außerdem habe ich im § 45 SGB VII (1) 2 gelesen, dass (auch bei aktueller Beschäftigungslosigkeit?) die Voraussetzung beim Verletztengeld - anders als beim Krankengeld (!)- ist, dass Versicherte....
..."unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf ....Krankengeld..... usw. hatten"
Verstehe ich das richtig, dass ich selbst, wenn ich mich nur noch vom D-Arzt krankschreiben lassen würde und die Krankenkasse außen vor ist, Anspruch auf Verletztengeld hätte, so lange die Unfallfolgen (BG) therapiert werden, ich nicht arbeitsfähig (und deshalb leider erst mal beschäftigungslos) bin???
Ich sehe keine andere Möglichkeit, da mir der Druck der Krankenkasse schwer zu schaffen macht und ich anfangs leider den Fehler gemacht habe, die AU vom D-Arzt abzulehnen und die AU von der Kassenärztin zu nehmen und nun auf lückenlose Folgebescheinigungen für die gesetzliche Krankenkasse angewiesen bin.
Könnt Ihr mir folgen?
Vielen Dank und viele Grüße
Akima
das setzt aber voraus, dass ich weiterhin eine AU mit Diagnose 1 (Krankenkasse) habe, oder?
Muss die AU vom D-Arzt eine Folgebescheinigung mit gleicher Diagnose sein? Oder kann es eine Erstbescheinigung mit der "Unfall-Diagnose" sein?
Kann es einen Wechsel der Kostenträger/Kasse oder BG geben?
Wie gesagt, ich bin beschäftigungslos, die Krankenversicherung macht Druck und versucht mich an die Arbeitsagentur zu schieben und wenn ich aus dem Krankengeld herausfalle, muss ich mich selbst freiwillig versichern und bekomme kein Krankengeld mehr.
Ich wurde von einem RA darauf hingewiesen, dass das Verletztengeld dem Krankengeld vorgeht? Stimmt das? Gibt es noch dieses Ruhen des Krankengeldes, wenn Verletztengeld gezahlt wird?
Außerdem habe ich im § 45 SGB VII (1) 2 gelesen, dass (auch bei aktueller Beschäftigungslosigkeit?) die Voraussetzung beim Verletztengeld - anders als beim Krankengeld (!)- ist, dass Versicherte....
..."unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung Anspruch auf ....Krankengeld..... usw. hatten"
Verstehe ich das richtig, dass ich selbst, wenn ich mich nur noch vom D-Arzt krankschreiben lassen würde und die Krankenkasse außen vor ist, Anspruch auf Verletztengeld hätte, so lange die Unfallfolgen (BG) therapiert werden, ich nicht arbeitsfähig (und deshalb leider erst mal beschäftigungslos) bin???
Ich sehe keine andere Möglichkeit, da mir der Druck der Krankenkasse schwer zu schaffen macht und ich anfangs leider den Fehler gemacht habe, die AU vom D-Arzt abzulehnen und die AU von der Kassenärztin zu nehmen und nun auf lückenlose Folgebescheinigungen für die gesetzliche Krankenkasse angewiesen bin.
Könnt Ihr mir folgen?
Vielen Dank und viele Grüße
Akima
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
nein, so richtig folgen kann ich dir nicht. Wenn ich deine Schilderung richtig verstanden habe, dann bekommst du derzeit Krankengeld von der Krankenkasse aufgrund einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Diagnose. Soweit ist das alles klar und nachvollziehbar.
Jetzt gibt es aber noch eine Erkrankung mit einer Diagnose, welche aufgrund eines Arbeitsunfalls/Berufserkrankung hervorgerufen wurde, die aber bisher auf den Folgebescheinigungen nicht aufgetaucht ist. Deine Krankenkasse will nun die Krankengeldzahlung aufgrund der ihr bekannten Diagnosen beenden?
Für mich ist es unklar, wie es sein kann, dass dein behandelnder Arzt/Ärztin, der bisher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellt hat, nicht die zweite Diagnose in den Bescheinigungen angegeben hat - wusste er/sie nichts davon ?
Wenn du jetzt bei einem D-Arzt in Behandlung bist und dieser dich aufgrund eines Arbeitsunfalls/Berufserkrankung für arbeitsunfähig hält, dann kann und wird er natürlich eine Folgebescheinigung ausstellen, wenn er von dir entsprechend informiert wird.
Für die Krankenkasse handelt es sich dann (erst einmal) um eine hinzugetretene Erkrankung, was zur Folge hat, dass die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse weiter erfolgen kann bzw. muss. Natürlich wird der D-Arzt auf seiner Folgebescheinigung entsprechend kenntlich machen, dass es sich um einen Arbeitsunfall/Berufserkrankung handelt und das wiederum wird die Krankenkasse veranlassen zu prüfen, ob nicht die BG jetzt Kostenträger ist und Verletztengeld zu zahlen ist. Verletztengeld wird in der Regel durch die Krankenkasse im Auftrag der BG. gezahlt.
Wenn Verletztengeld gezahlt wird besteht kein Anspruch auf Krankengeld - hier eine Erläuterung dazu -https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-6-anrechenbare-zeiten_idesk_PI434_HI2558377.html
Ich meine, du hast keinen Einfluss darauf, ob Krankengeld oder Verletztengeld oder Teilverletztengeld gezahlt wird. Diese Entscheidung trifft in erster Linie die BG., und die Krankenkasse wird natürlich Interesse haben, dass die BG zahlt.
Gruss
Czauderna
nein, so richtig folgen kann ich dir nicht. Wenn ich deine Schilderung richtig verstanden habe, dann bekommst du derzeit Krankengeld von der Krankenkasse aufgrund einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit wegen einer bestimmten Diagnose. Soweit ist das alles klar und nachvollziehbar.
Jetzt gibt es aber noch eine Erkrankung mit einer Diagnose, welche aufgrund eines Arbeitsunfalls/Berufserkrankung hervorgerufen wurde, die aber bisher auf den Folgebescheinigungen nicht aufgetaucht ist. Deine Krankenkasse will nun die Krankengeldzahlung aufgrund der ihr bekannten Diagnosen beenden?
Für mich ist es unklar, wie es sein kann, dass dein behandelnder Arzt/Ärztin, der bisher die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erstellt hat, nicht die zweite Diagnose in den Bescheinigungen angegeben hat - wusste er/sie nichts davon ?
Wenn du jetzt bei einem D-Arzt in Behandlung bist und dieser dich aufgrund eines Arbeitsunfalls/Berufserkrankung für arbeitsunfähig hält, dann kann und wird er natürlich eine Folgebescheinigung ausstellen, wenn er von dir entsprechend informiert wird.
Für die Krankenkasse handelt es sich dann (erst einmal) um eine hinzugetretene Erkrankung, was zur Folge hat, dass die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse weiter erfolgen kann bzw. muss. Natürlich wird der D-Arzt auf seiner Folgebescheinigung entsprechend kenntlich machen, dass es sich um einen Arbeitsunfall/Berufserkrankung handelt und das wiederum wird die Krankenkasse veranlassen zu prüfen, ob nicht die BG jetzt Kostenträger ist und Verletztengeld zu zahlen ist. Verletztengeld wird in der Regel durch die Krankenkasse im Auftrag der BG. gezahlt.
Wenn Verletztengeld gezahlt wird besteht kein Anspruch auf Krankengeld - hier eine Erläuterung dazu -https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-6-anrechenbare-zeiten_idesk_PI434_HI2558377.html
Ich meine, du hast keinen Einfluss darauf, ob Krankengeld oder Verletztengeld oder Teilverletztengeld gezahlt wird. Diese Entscheidung trifft in erster Linie die BG., und die Krankenkasse wird natürlich Interesse haben, dass die BG zahlt.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo Czauderna,
Du hast das schon sehr gut erfasst.
Mein Kassenarzt (Facharzt) weiß von dem Wegeunfall (Polytrauma) und den damit verbundenen schweren Verletzungen und Behandlungen (Langzeitfolgen).
Allerdings möchten die damit nichts zu tun haben und machen "ihr Ding" allein, keine Mitbehandlung
Zitat: "Sie können mit der BG nicht abrechnen..." usw.
Wie schon geschrieben, ich brauche natürlich die GKV und das Krankengeld... .
Eben weil mir ja bisher niemand sicher beantworten konnte, ob ich weiter versichert bin und Zahlungen erhalte, wenn die AU-Bescheinigung nun vom D-Arzt mit anderen Diagnosen kommt, zögere ich. Ich habe während der AU den Job verloren und konnte mich bislang nicht arbeitslos melden.
Die Kasse, die nie an Langzeiterkrankungen interessiert ist, weil es einfach zu teuer ist, spult ihr "Standardprogramm" ab und versucht natürlich alles, um mich aus dem Krankengeld in den Arbeitsmarkt/ALG zu kicken. Die BG-Akte dürften die nicht kennen?
Eine Anfrage vom MD an den Facharzt ging bereits heraus.
Muss der D-Arzt bei der Folgebescheinigung die gleiche (psych.) Diagnose wie der Kassenarzt aufschreiben, um sicherzustellen, dass ich weiterhin bei der GKV versichert bin und Kranken-oder Verletztengeld bekomme?
Wie ist das mit der Lückenlosigkeit und der gleichen Diagnose, wenn die BG ins Spiel kommt?
Bleibt es die gleiche Blockfrist von Diagnose 1? Auch für ggf. andere (ortho) Diagnosen, obwohl BG?
Gruß Akima
Du hast das schon sehr gut erfasst.

Mein Kassenarzt (Facharzt) weiß von dem Wegeunfall (Polytrauma) und den damit verbundenen schweren Verletzungen und Behandlungen (Langzeitfolgen).
Allerdings möchten die damit nichts zu tun haben und machen "ihr Ding" allein, keine Mitbehandlung
Zitat: "Sie können mit der BG nicht abrechnen..." usw.
Wie schon geschrieben, ich brauche natürlich die GKV und das Krankengeld... .
Eben weil mir ja bisher niemand sicher beantworten konnte, ob ich weiter versichert bin und Zahlungen erhalte, wenn die AU-Bescheinigung nun vom D-Arzt mit anderen Diagnosen kommt, zögere ich. Ich habe während der AU den Job verloren und konnte mich bislang nicht arbeitslos melden.
Die Kasse, die nie an Langzeiterkrankungen interessiert ist, weil es einfach zu teuer ist, spult ihr "Standardprogramm" ab und versucht natürlich alles, um mich aus dem Krankengeld in den Arbeitsmarkt/ALG zu kicken. Die BG-Akte dürften die nicht kennen?
Eine Anfrage vom MD an den Facharzt ging bereits heraus.
Muss der D-Arzt bei der Folgebescheinigung die gleiche (psych.) Diagnose wie der Kassenarzt aufschreiben, um sicherzustellen, dass ich weiterhin bei der GKV versichert bin und Kranken-oder Verletztengeld bekomme?
Wie ist das mit der Lückenlosigkeit und der gleichen Diagnose, wenn die BG ins Spiel kommt?
Bleibt es die gleiche Blockfrist von Diagnose 1? Auch für ggf. andere (ortho) Diagnosen, obwohl BG?
Gruß Akima
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
die Kasse dürfte schon von der BG-Sache wissen, denn sie hat mit Sicherheit damals einen D-Arzt-Bericht erhalten, und wenn es sie gab, natürlich auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Wie nun dein Fall weitergeht, ist die Frage. Wenn du ggf. nur noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Folge-Meldungen und nur mit der BG-Diagnose der Kasse vorlegst, dürfte es, meiner Meinung nach, einfacher werden. Wichtig ist natürlich, dass der D-Arzt da mitspielt, denn er wird es schon seltsam finden, dass er auf einmal deine Arbeitsunfähigkeit feststellen soll aufgrund eines länger zurückliegenden Ereignisses.
Gruss
Czauderna
die Kasse dürfte schon von der BG-Sache wissen, denn sie hat mit Sicherheit damals einen D-Arzt-Bericht erhalten, und wenn es sie gab, natürlich auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Wie nun dein Fall weitergeht, ist die Frage. Wenn du ggf. nur noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Folge-Meldungen und nur mit der BG-Diagnose der Kasse vorlegst, dürfte es, meiner Meinung nach, einfacher werden. Wichtig ist natürlich, dass der D-Arzt da mitspielt, denn er wird es schon seltsam finden, dass er auf einmal deine Arbeitsunfähigkeit feststellen soll aufgrund eines länger zurückliegenden Ereignisses.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo Czauderna,
damals ist über 20 Jahre her, da hatte ich eine andere Kasse.
Aber ja, ich bin seitdem in regelmäßiger Behandlung, ein paar wenige AUs kennen sie; Medikamente, Physio, Reha wohl eher nicht....
Mein D-Arzt steht hinter mir; hat meine AU schon festgestellt, als ich aus Angst vor Jobverlust, diese AU immer abgelehnt habe.
Deshalb steht ja auch die BG-Reha seit langem fest, ist ja nicht die erste...
(Nur ist die Situation jetzt so, dass ich beschäftigungslos bin, Krankengeld von GKV beziehe und Therapien+Reha etc. von BG anstehen...)
Du meinst: Folgebescheinigung ohne Diagnose 1 (BG) und keine AU von Facharzt mehr (GKV)?
Und es muss eine FOLGEbescheinigung sein?
Bin ich da nicht raus und muss mich selbst bei der GKV versichern? Wenn man einen Job hat oder arbeitslos gemeldet ist, dann ist das kein Problem, aber bei Beschäftigungslosigkeit?
SGB V und VII sind mir da echt zu hoch.....
Vielen Dank und Gruß
Akima
damals ist über 20 Jahre her, da hatte ich eine andere Kasse.
Aber ja, ich bin seitdem in regelmäßiger Behandlung, ein paar wenige AUs kennen sie; Medikamente, Physio, Reha wohl eher nicht....
Mein D-Arzt steht hinter mir; hat meine AU schon festgestellt, als ich aus Angst vor Jobverlust, diese AU immer abgelehnt habe.
Deshalb steht ja auch die BG-Reha seit langem fest, ist ja nicht die erste...
(Nur ist die Situation jetzt so, dass ich beschäftigungslos bin, Krankengeld von GKV beziehe und Therapien+Reha etc. von BG anstehen...)
Du meinst: Folgebescheinigung ohne Diagnose 1 (BG) und keine AU von Facharzt mehr (GKV)?
Und es muss eine FOLGEbescheinigung sein?
Bin ich da nicht raus und muss mich selbst bei der GKV versichern? Wenn man einen Job hat oder arbeitslos gemeldet ist, dann ist das kein Problem, aber bei Beschäftigungslosigkeit?
SGB V und VII sind mir da echt zu hoch.....
Vielen Dank und Gruß
Akima
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
bei einer Folgemeldung bleibt die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bestehen (unabhängig von der Diagnose). Wenn zuerst der Krankengeldfall beendet wird, dann endet damit auch zunächst deine Kassenmitgliedschaft, welche aber im Rahmen der obligatorischen Abschlussversicherung nahtlos weitergeführt wird, allerdings dann ohne Krankengeldanspruch. Ob dann bei einer Erstmeldung durch einen D-Arzt ein Anspruch auf Verletztengeld besteht, das kann ich dir leider nicht sagen. Da solltest du dir direkt an die BG wenden.
Gruss
Czauderna
bei einer Folgemeldung bleibt die Arbeitsunfähigkeit durchgehend bestehen (unabhängig von der Diagnose). Wenn zuerst der Krankengeldfall beendet wird, dann endet damit auch zunächst deine Kassenmitgliedschaft, welche aber im Rahmen der obligatorischen Abschlussversicherung nahtlos weitergeführt wird, allerdings dann ohne Krankengeldanspruch. Ob dann bei einer Erstmeldung durch einen D-Arzt ein Anspruch auf Verletztengeld besteht, das kann ich dir leider nicht sagen. Da solltest du dir direkt an die BG wenden.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
vielen Dank, dass Du mir durch diesen Sozialdschungel hilfst, ist nicht selbstverständlich. Bei „egal welche Diagnose“ stolpere ich über § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes. Dort lese ich das anders.
Noch eine Frage zur Blockfrist, der Dreijahresfrist.
Ich war Ende 2022 mit Diagnose 1 GKV schon einmal eine Woche krankgeschrieben. Beginnt die Blockfrist für die jetzige AU also schon Ende 2022?
Immer wieder danke !
vielen Dank, dass Du mir durch diesen Sozialdschungel hilfst, ist nicht selbstverständlich. Bei „egal welche Diagnose“ stolpere ich über § 48 SGB V Dauer des Krankengeldes. Dort lese ich das anders.
Noch eine Frage zur Blockfrist, der Dreijahresfrist.
Ich war Ende 2022 mit Diagnose 1 GKV schon einmal eine Woche krankgeschrieben. Beginnt die Blockfrist für die jetzige AU also schon Ende 2022?
Immer wieder danke !
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
hier erst mal für unsere Mitleser - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Wenn die Meldung der Arbeitsunfähigkeit des D-Arztes mit ihrem Beginn in der Zeit liegt, welche durch die "Krankengeld-AU" noch abgedeckt ist, dann kommt diese Erkrankung, also Arbeitsunfähigkeit hin zu, d.h. die Arbeitsunfähigkeit wird nicht unterbrochen.
Anders wäre es, wenn z.B. die Arbeitsunfähigkeit wegen der Krankengeld-AU an einem Freitag enden würde und die "neue" AU durch einen D-Arzt mit dem folgenden Montag beginnen würde, also nicht als Folgemeldung gekennzeichnet wäre. Dann würde die Krankenkassenmitgliedschaft mit dem Freitag beendet werden und damit auch der Krankengeldanspruch enden. Der o.g. § besagt nichts anderes.
Was die Blockfristbildung angeht - wenn eine AU beginnt, dann schaut die Kasse grundsätzlich drei Jahre zurück. Lag in diesem Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldanspruch, dann beginnt die Blockfrist mit der ersten Arbeitsunfähigkeit, welche in dieser Blockfrist begann, bzw. in diese hinein reichte. Konkret zu deiner Frage - ja, wenn bereits Ende 2022 eine Arbeitsunfähigkeit mit der gleichen Diagnose vorgelegen hat, dann wir die Krankenkasse den Beginn der Blockfrist auf den Beginn dieser AU. setzen, also Ende 2022 bedeutet Ende der Blockfrist Ende 2025 und damit, dass das Leistungsende Krankengeld nach 78 Wochen. Wenn wir von Anfang des Jahres ausgehen, dann wären (grob gerechnet) die 78 Wochen (incl. der einen Woche aus 2022) Mitte 2025 vorbei.
Gruss
Czauderna
hier erst mal für unsere Mitleser - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Wenn die Meldung der Arbeitsunfähigkeit des D-Arztes mit ihrem Beginn in der Zeit liegt, welche durch die "Krankengeld-AU" noch abgedeckt ist, dann kommt diese Erkrankung, also Arbeitsunfähigkeit hin zu, d.h. die Arbeitsunfähigkeit wird nicht unterbrochen.
Anders wäre es, wenn z.B. die Arbeitsunfähigkeit wegen der Krankengeld-AU an einem Freitag enden würde und die "neue" AU durch einen D-Arzt mit dem folgenden Montag beginnen würde, also nicht als Folgemeldung gekennzeichnet wäre. Dann würde die Krankenkassenmitgliedschaft mit dem Freitag beendet werden und damit auch der Krankengeldanspruch enden. Der o.g. § besagt nichts anderes.
Was die Blockfristbildung angeht - wenn eine AU beginnt, dann schaut die Kasse grundsätzlich drei Jahre zurück. Lag in diesem Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeit mit Krankengeldanspruch, dann beginnt die Blockfrist mit der ersten Arbeitsunfähigkeit, welche in dieser Blockfrist begann, bzw. in diese hinein reichte. Konkret zu deiner Frage - ja, wenn bereits Ende 2022 eine Arbeitsunfähigkeit mit der gleichen Diagnose vorgelegen hat, dann wir die Krankenkasse den Beginn der Blockfrist auf den Beginn dieser AU. setzen, also Ende 2022 bedeutet Ende der Blockfrist Ende 2025 und damit, dass das Leistungsende Krankengeld nach 78 Wochen. Wenn wir von Anfang des Jahres ausgehen, dann wären (grob gerechnet) die 78 Wochen (incl. der einen Woche aus 2022) Mitte 2025 vorbei.
Gruss
Czauderna
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Das habe ich immer ganz anders interpretiert. Krass.
Wenn die Blockfrist Dezember 2022 begonnen hat, dann endet diese zusammen mit der neuen AU zur gleichen Diagnose ab 04/2024 (hier Ende 2025) , obwohl eventuell keine 72/78 Wochen AU vergangen sind und eventuelle Krankengeldzahlungen werden eingestellt. Obwohl man zwischenzeitlich viele Monate damit nicht krank war...?
Das wusste ich auch noch nicht...
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Das habe ich immer ganz anders interpretiert. Krass.
Wenn die Blockfrist Dezember 2022 begonnen hat, dann endet diese zusammen mit der neuen AU zur gleichen Diagnose ab 04/2024 (hier Ende 2025) , obwohl eventuell keine 72/78 Wochen AU vergangen sind und eventuelle Krankengeldzahlungen werden eingestellt. Obwohl man zwischenzeitlich viele Monate damit nicht krank war...?
Das wusste ich auch noch nicht...
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Guten Morgen,
eine Frage zum Thema habe ich noch vergessen:
Wenn die Krankschreibung nur noch über den D-Arzt, die BG läuft, bin ich dann weiter krankenversichert bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beenden diese dann die Mitgliedschaft wegen Beschäftigungslosigkeit?
Danke und guten Start in die neue Woche.
Akima
eine Frage zum Thema habe ich noch vergessen:
Wenn die Krankschreibung nur noch über den D-Arzt, die BG läuft, bin ich dann weiter krankenversichert bei der gesetzlichen Krankenkasse oder beenden diese dann die Mitgliedschaft wegen Beschäftigungslosigkeit?
Danke und guten Start in die neue Woche.
Akima
Re: Krankengeld oder Verletztengeld?
Hallo,
nein, die Mitgliedschaft und damit auch alle Leistungsansprüche bleiben erhalten, für die Dauer der Verletztengeldzahlung besteht allerdings Beitragsfreiheit.
Gruss
Czauderna
nein, die Mitgliedschaft und damit auch alle Leistungsansprüche bleiben erhalten, für die Dauer der Verletztengeldzahlung besteht allerdings Beitragsfreiheit.
Gruss
Czauderna
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