Folgende Situation: M lebt und arbeitet in Deutschland. Er ist seit 7 Wochen krankgemeldet und befindet sich nun in ein anderes europäisches Land.
Die K.Kasse hat jetzt Briefe zugeschickt (sie möchten näheres über seinen Krankheitszzstand wissen und haben ihm unter anderem mitgeteilt, er möge doch bitte in Deutschland bleiben).
M möchte aber zurück ins Ausland.
Würde das gehen, wenn er weiterhin krankgeschrieben ist oder muss er in Deutschland bleiben? Könnte ein ärztliches Attest vielleicht weiterhelfen?
M. ist NICHT privat versichert.
Falscher Thread, entschuldigt!
Krankgeschrieben und im Ausland
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Krankgeschrieben und im Ausland
Hallo und willkommen im Forum,
ich habe den Beitrag in die passende Rubrik verschoben.
Es geht, nachdem die sechs Wochen Entgeltfortzahlung offenbar vorbei sind, der Kasse um das Krankengeld. In welches Ausland willst du denn gehen ?.
Wenn du bereits sechs Wochen arbeitsunfähig bist, dann handelt es sich auch sicher nicht um "Husten, Schnupfen, Heiserkeit". Ich denke nicht, dass es einen Arzt gibt, der attestiert, dass du ohne Bedenken in Ausland gehen kannst und wer soll dich im Ausland behandeln und dir eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, auf die dir die Krankenkasse dann das Krankengeld zahlen soll ?.
Etwas anders verhält sich die Sache, wenn nur über einen kurzen Zeitraum ( z.B. bereits gebuchte Urlaubsreise) ins Ausland möchtest. Da hat die Kasse durchaus Spielraum und auch dein behandelnder Arzt hier vor Ort kann ggf. der Kasse bestätigen, dass diesen kurzen Zeitraum die möglichst baldige Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit nicht gefährdet wird.
Gruss
Czauderna
ich habe den Beitrag in die passende Rubrik verschoben.
Es geht, nachdem die sechs Wochen Entgeltfortzahlung offenbar vorbei sind, der Kasse um das Krankengeld. In welches Ausland willst du denn gehen ?.
Wenn du bereits sechs Wochen arbeitsunfähig bist, dann handelt es sich auch sicher nicht um "Husten, Schnupfen, Heiserkeit". Ich denke nicht, dass es einen Arzt gibt, der attestiert, dass du ohne Bedenken in Ausland gehen kannst und wer soll dich im Ausland behandeln und dir eine weitere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, auf die dir die Krankenkasse dann das Krankengeld zahlen soll ?.
Etwas anders verhält sich die Sache, wenn nur über einen kurzen Zeitraum ( z.B. bereits gebuchte Urlaubsreise) ins Ausland möchtest. Da hat die Kasse durchaus Spielraum und auch dein behandelnder Arzt hier vor Ort kann ggf. der Kasse bestätigen, dass diesen kurzen Zeitraum die möglichst baldige Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit nicht gefährdet wird.
Gruss
Czauderna
Re: Krankgeschrieben und im Ausland
Danke für deine ausführliche Antwort.
Es handelt sich um "psychische Probleme" - und es geht um einen längeren Zeitraum.
Es geht nicht um mich, sondern um einen Freund.
Es handelt sich um "psychische Probleme" - und es geht um einen längeren Zeitraum.
Es geht nicht um mich, sondern um einen Freund.
Re: Krankgeschrieben und im Ausland
Hallo,
okay, dann sollte dein Freund mit seiner Kasse den Kontakt herstellen, aber ich sehe da schwarz. Ich könnte mir vorstellen, was aber reine Theorie ist, dass die Kasse sagt, dass sie deinen Freund nicht daran hindern kann während der Arbeitsunfähigkeit ins Ausland zu gehen, ihm aber dann kein Krankengeld zahlen wird bzw. will.
Gruss
Czauderna
okay, dann sollte dein Freund mit seiner Kasse den Kontakt herstellen, aber ich sehe da schwarz. Ich könnte mir vorstellen, was aber reine Theorie ist, dass die Kasse sagt, dass sie deinen Freund nicht daran hindern kann während der Arbeitsunfähigkeit ins Ausland zu gehen, ihm aber dann kein Krankengeld zahlen wird bzw. will.
Gruss
Czauderna
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