Guten Tag,
ich habe einige Fragen zur Verhinderungspflege. Leider
werde ich nicht so ganz schlau aus den ganzen Artikeln im Internet.
Meine Mutter hat die Pflegestufe 2 und mein Vater pflegt sie.
Da er das nicht das ganze Jahr über machen kann bzw. auch mal seine Auszeit bzw. Urlaub braucht, übernimmt das ein Freund der Familie in der Zeit, in der er im Urlaub ist. Nun habe ich gelesen das man dafür bis zu 4 Jahre rückwirkend Verhinderungspflege bei der Kasse beantragen kann. Wo ist der Unterschied zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege? Wie kann ich beides kombinieren? Und welche Nachweise muss ich der Kasse einreichen?
Lg
Verhinderungspflege
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Verhinderungspflege
Hallo und willkommen im Forum
die Verhinderungspflege wird anders bezuschusst als die Kurzzeitpflege - hier ein Link dazu - https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege
Auf jeden Fall vor Antragstellung sich von der Pflegekasse beraten lassen, auch was vergangene Zeiten angeht.
Ja, Leistungen verjähren erst 4 Jahren nach Entstehung, was ggf. bei der Verhinderungspflege Sinn machen kann.
Gruss
Czauderna
die Verhinderungspflege wird anders bezuschusst als die Kurzzeitpflege - hier ein Link dazu - https://www.bundesgesundheitsministerium.de/verhinderungspflege
Auf jeden Fall vor Antragstellung sich von der Pflegekasse beraten lassen, auch was vergangene Zeiten angeht.
Ja, Leistungen verjähren erst 4 Jahren nach Entstehung, was ggf. bei der Verhinderungspflege Sinn machen kann.
Gruss
Czauderna
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