Kann KV Krankengeld rückfordernd bzw. Blockfristen neu berechnen
Verfasst: 29.11.2024, 09:42
Hallo liebe Foren-Mitglieder!
Vielen Dank für die Aufnahme, ich habe natürlich direkt eine Frage.
Ich habe ein Schreiben von der KV erhalten, dass mein Krankengeld endet, weil die 78 Wochen erreicht sind. Man ist der Ansicht, dass eine Diagnose von Tag 1 der Blockfrist mit einer aktuellen Diagnose zusammengehört. Ich bin anderer Ansicht und kann dies mit Befund belegen. Mir ist klar, dass die KV dem dann immer noch nicht nachgeben muss und mein Widerspruch abgelehnt werden könnte. Ich möchte es dennoch versuchen.
Mich treibt jedoch etwas anderes um, nämlich dass ich die Krankenkasse darauf stoße, dass sie selbst vermutlich bereits bei der Krankengeld Bewilligung in 2022 einen Fehler gemacht haben. Also ich möchte mir nicht ins eigene Knie schießen.
Ich bin Laie und muss mich jetzt mit dem ganzen Kram befassen, seht mir bitte nach, wenn ich mich ggf. falsch ausdrücke.
Folgender Sachverhalt meiner AUs und KG-Bezüge
AU 1 - Dezember 2019 bis August 2020, ca. 36 Wochen AU
Diagnose A
AU 2 - Mai 2022 bis September 2023, ca. 66 Wochen (auf diese Frist bezieht sich die KV nun)
Diagnose B und Diagnose C
Diagnose C ist aus meiner Sicht in Zusammenhang mit Diagnose A zu sehen und AU 1 zu sehen und fehlt noch in diese Blockfrist
AU 3 - September 2024 bis laufend (bzw. auch einzelne Tage/Wochen vorher) - bisher ca. 11 Wochen
Diagnosen D und E
Nun will mich die Krankenkasse „aussteuern“, weil sie sagt, Diagnose C stünde in Zusammenhang mit D und E und ich entsprechend die 78 Wochen erreicht habe.
Nun die eigentliche Frage:
Kann die KV den Krankengeldbezug von AU 2 rückwirkend wieder kürzen und somit zurückfordern, wenn sie die Erkrankungen und die Krankengeldzahlung mit 1. AU in Verbindung bringt und die Zeiträume rückrechnet? Geht das überhaupt?
Dann wäre ich nämlich bei AU 2 bereits nach ca. 42 Wochen in eine Aussteuerung geraten.
Theoretisch müsste ich mich dann rückwirkend arbeitslos melden, was sicher nicht geht.
Ich hoffe das war verständlich erklärt?
vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Clarice
PS: ich habe mich natürlich schon beim Arbeitsamt gemeldet, damit da nichts verloren geht.
Vielen Dank für die Aufnahme, ich habe natürlich direkt eine Frage.
Ich habe ein Schreiben von der KV erhalten, dass mein Krankengeld endet, weil die 78 Wochen erreicht sind. Man ist der Ansicht, dass eine Diagnose von Tag 1 der Blockfrist mit einer aktuellen Diagnose zusammengehört. Ich bin anderer Ansicht und kann dies mit Befund belegen. Mir ist klar, dass die KV dem dann immer noch nicht nachgeben muss und mein Widerspruch abgelehnt werden könnte. Ich möchte es dennoch versuchen.
Mich treibt jedoch etwas anderes um, nämlich dass ich die Krankenkasse darauf stoße, dass sie selbst vermutlich bereits bei der Krankengeld Bewilligung in 2022 einen Fehler gemacht haben. Also ich möchte mir nicht ins eigene Knie schießen.
Ich bin Laie und muss mich jetzt mit dem ganzen Kram befassen, seht mir bitte nach, wenn ich mich ggf. falsch ausdrücke.
Folgender Sachverhalt meiner AUs und KG-Bezüge
AU 1 - Dezember 2019 bis August 2020, ca. 36 Wochen AU
Diagnose A
AU 2 - Mai 2022 bis September 2023, ca. 66 Wochen (auf diese Frist bezieht sich die KV nun)
Diagnose B und Diagnose C
Diagnose C ist aus meiner Sicht in Zusammenhang mit Diagnose A zu sehen und AU 1 zu sehen und fehlt noch in diese Blockfrist
AU 3 - September 2024 bis laufend (bzw. auch einzelne Tage/Wochen vorher) - bisher ca. 11 Wochen
Diagnosen D und E
Nun will mich die Krankenkasse „aussteuern“, weil sie sagt, Diagnose C stünde in Zusammenhang mit D und E und ich entsprechend die 78 Wochen erreicht habe.
Nun die eigentliche Frage:
Kann die KV den Krankengeldbezug von AU 2 rückwirkend wieder kürzen und somit zurückfordern, wenn sie die Erkrankungen und die Krankengeldzahlung mit 1. AU in Verbindung bringt und die Zeiträume rückrechnet? Geht das überhaupt?
Dann wäre ich nämlich bei AU 2 bereits nach ca. 42 Wochen in eine Aussteuerung geraten.
Theoretisch müsste ich mich dann rückwirkend arbeitslos melden, was sicher nicht geht.
Ich hoffe das war verständlich erklärt?
vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
Clarice
PS: ich habe mich natürlich schon beim Arbeitsamt gemeldet, damit da nichts verloren geht.