Krankengeldberechnung ohne Steuerbescheid
Verfasst: 22.03.2025, 09:57
Hallo,
Ich bin seit ca. 1,5 Jahren bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichert und hatte beim Antrag damals angekreuzt, das meine Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Seit dem bezahle ich also den Höchstsatz.
Nun bin ich krank geworden und die Kasse fragt jetzt nach einem Steuerbescheid für die Berechnung des Krankengeldes, vorher war ein Steuerbescheid nie Thema. Leider ist mein neuester Steuerbescheid von 2020, da mein Finanzamt wegen jahrelanger Klärung noch keinen aktuelleren Bescheid versendet hat.
Mein Problem mit dem Bescheid von 2020: ich hatte damals nur Einnahmen von ca. 40.000€ / Jahr, alle Jahre danach bis heute hatte ich Einnahmen von jeweils über 100.000€ /Jahr, worauf ich ja auch den höchsten Krankenkassenbeitrag bezahle.
Benötigt die Kasse unbedingt den "alten" Bescheid, um das Krankengeld zu berechnen oder könnte ich meine Einnahmen auch mit z.B. BWA´s nachweisen? Sonst würde das Krankengeld sicherlich nach dem alten Bescheid von 2020 berechnet werden...
Auch hatte ich eigentlich nicht vor, überhaupt jemals einen Bescheid an die Kasse zu senden, da ich ja über der Bemessungsgrenze liege - wofür wäre denn sonst die Abfrage über die Bemessungsgrenze?
Danke für eine Einschätzung
Ich bin seit ca. 1,5 Jahren bei einer gesetzlichen Kasse freiwillig versichert und hatte beim Antrag damals angekreuzt, das meine Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze liegen. Seit dem bezahle ich also den Höchstsatz.
Nun bin ich krank geworden und die Kasse fragt jetzt nach einem Steuerbescheid für die Berechnung des Krankengeldes, vorher war ein Steuerbescheid nie Thema. Leider ist mein neuester Steuerbescheid von 2020, da mein Finanzamt wegen jahrelanger Klärung noch keinen aktuelleren Bescheid versendet hat.
Mein Problem mit dem Bescheid von 2020: ich hatte damals nur Einnahmen von ca. 40.000€ / Jahr, alle Jahre danach bis heute hatte ich Einnahmen von jeweils über 100.000€ /Jahr, worauf ich ja auch den höchsten Krankenkassenbeitrag bezahle.
Benötigt die Kasse unbedingt den "alten" Bescheid, um das Krankengeld zu berechnen oder könnte ich meine Einnahmen auch mit z.B. BWA´s nachweisen? Sonst würde das Krankengeld sicherlich nach dem alten Bescheid von 2020 berechnet werden...
Auch hatte ich eigentlich nicht vor, überhaupt jemals einen Bescheid an die Kasse zu senden, da ich ja über der Bemessungsgrenze liege - wofür wäre denn sonst die Abfrage über die Bemessungsgrenze?
Danke für eine Einschätzung