gibt es eine 12 Monats-Frist beim Krankengeld?
Verfasst: 16.10.2025, 12:30
Ich habe eine Frage zu den Fristen beim Krankengeldbezug, hier mein AU - Verlauf:
03.01.25 - 17.01.25: Erschöpfung
Dann Pause
06.03.25 - 22.05.25: F40.1. soziale Phobie
22.05.25 - 10.11.25: F32.1. mittelgradige depressive Episode
nach dem 10.11. werde ich wieder arbeiten, bin aber unsicher, ob mir das dauerhaft möglich ist. Ich will jetzt schon durchdenken, was bei erneuter Krankschreibung passieren würde.
Wenn ich z.B. im März oder April 26 erneut erkranke, was gelten dann genau für Fristen?
Ich hatte irgendwo von einer 12 Monats-Frist gelesen - also ab dem ersten Tag der AU beginnen die 12 Monate und wenn ich nur einen Tag nach den 12 Monaten erneut krank werde, ist das ein neuer Fall bei der KK (also auch neue Krankengeldberechnung, neue 6-Wochen Wartezeit etc.).
Stimmt das so? Bisher kannte ich nur die 3 Jahre Blockfrist pro Diagnose und die 6 Monats-Frist zwischen 2 Krankengeldepisoden.
Noch eine Frage: die beiden Diagnosen oben werden sicher als eine Krankheit gewertet, richtig?
Danke Euch...
03.01.25 - 17.01.25: Erschöpfung
Dann Pause
06.03.25 - 22.05.25: F40.1. soziale Phobie
22.05.25 - 10.11.25: F32.1. mittelgradige depressive Episode
nach dem 10.11. werde ich wieder arbeiten, bin aber unsicher, ob mir das dauerhaft möglich ist. Ich will jetzt schon durchdenken, was bei erneuter Krankschreibung passieren würde.
Wenn ich z.B. im März oder April 26 erneut erkranke, was gelten dann genau für Fristen?
Ich hatte irgendwo von einer 12 Monats-Frist gelesen - also ab dem ersten Tag der AU beginnen die 12 Monate und wenn ich nur einen Tag nach den 12 Monaten erneut krank werde, ist das ein neuer Fall bei der KK (also auch neue Krankengeldberechnung, neue 6-Wochen Wartezeit etc.).
Stimmt das so? Bisher kannte ich nur die 3 Jahre Blockfrist pro Diagnose und die 6 Monats-Frist zwischen 2 Krankengeldepisoden.
Noch eine Frage: die beiden Diagnosen oben werden sicher als eine Krankheit gewertet, richtig?
Danke Euch...