Hallo zusammen,
ich überlege mir in meiner GKV auf das Kostenerstattungsprinzip in der ambulanten Behandlung umzustellen, die Vor- und Nachteile habe ich mir gründlich angeschaut, mir ist aber noch nicht der praktische Ablauf klar, wenn man bei der GKV auch bei Arzneimitteln die Kostenerstattung wählt.
Muss man dann die Versichertenkarte in der Praxis gar nicht mehr vorzeigen und der Arzt stellt ein Papierrezept aus (für ein Medikament, dass verschreibungspflichtig ist und zum Leistungskatalog der GKV gehört), das die GKV dann anteilig erstattet?
Ich möchte nur vermeiden, in einer Praxis als "Mischfall" aufzukreuzen, wo ich dann für die Arztbehandlung keine Versichertenkarte, für Verschreibungen dann aber doch die Karte einlesen lassen müsste.
Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen verständlich formulieren.
Danke und viele Grüße
Marco
Praktischer Ablauf Kostenerstattungsprinzip GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Praktischer Ablauf Kostenerstattungsprinzip GKV
Hallo und willkommen im Forum
sicher wird sich auch noch ein anderer, aktiver Experte/in dazu zu Wort melden. Ich kenne es aus meiner Praxis heraus so, dass die Versicherten, welche die Kostenerstattung für ambulante Behandlung gewählt haben, trotzdem ihre Krankenversicherungskarte (Datenabgleich) vorlegen mussten.
Da sie für den Arzt Privatpatienten waren, konnte dieser demzufolge auch kein "Kassenrezept" ausstellen, sondern nur Privatrezepte. Eine
"Mischbehandlung" also zulasten der Kasse und gleichzeitig war nicht möglich (ausgenommen IGEL-Verordnungen, also Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Kasse gehörte.
Gruss
Czauderna
sicher wird sich auch noch ein anderer, aktiver Experte/in dazu zu Wort melden. Ich kenne es aus meiner Praxis heraus so, dass die Versicherten, welche die Kostenerstattung für ambulante Behandlung gewählt haben, trotzdem ihre Krankenversicherungskarte (Datenabgleich) vorlegen mussten.
Da sie für den Arzt Privatpatienten waren, konnte dieser demzufolge auch kein "Kassenrezept" ausstellen, sondern nur Privatrezepte. Eine
"Mischbehandlung" also zulasten der Kasse und gleichzeitig war nicht möglich (ausgenommen IGEL-Verordnungen, also Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der Kasse gehörte.
Gruss
Czauderna
Re: Praktischer Ablauf Kostenerstattungsprinzip GKV
Danke für die Info, so wie es aussieht, bekommt man da für Verordnungen ein blaues Rezept.
Re: Praktischer Ablauf Kostenerstattungsprinzip GKV
Ich habe das praktisch durchgetestet, daher folgender Ablauf zumindest mit der AOK als Krankenkasse:
1. zum Arzt, erhält ein Privatpatient-Rezept
2. Rezept in der Apotheke einlösen, es wird gestempelt
3. Ausfüllen "Kostenerstattungsformular" nach § 13 SGB V (allerunnötigster Teil)
4. Man reicht das Rezept zusammen mit dem Kostenerstattungsformular (via Scan) bei Kasse ein
5. Nach rund 3-6 Wochen erhält man dann einen Bescheid zur Erstattungshöhe abzgl. Verwaltungskosten. Leistungen die nicht im "Katalog" der Krankenkasse bzw. SGB V drin sind, werden auch nicht erstattet.
6. Danach erhält man das Geld auf seinem angegebenen Konto
Man erhält für diesen Privatarzt-Termin natürlich auch noch eine Rechnung vom Arzt für den Arztbesuch nach GOÄ. Dieses reicht man mit dem gleichen Spiel wie gerade aufgezählt bei der Krankenkasse ein.
Die Krankenversicherungskarte muss nicht mehr vorgelegt werden. In der Regel erhält man von der Krankenkasse ein Stück Papier, das gegenüber dem Arzt ausweist, dass man das Kostenerstattungsprinzip für welche Leistungen gewählt hat. Das kann man bei der Praxis vorzeigen. Und ja man muss gegenüber der Praxis oft bei den ersten Besuchen erklären, dass man "zwar" bei der Krankenkasse versichert ist - ABER trotzdem als Privatpatient zu führen ist. Hintergrund ist, dass man ja oft einen Erfassungsbogen für Privatversicherte ausfüllt und da ist dann anzugeben "wo" man seine Krankenversicherung hat.
1. zum Arzt, erhält ein Privatpatient-Rezept
2. Rezept in der Apotheke einlösen, es wird gestempelt
3. Ausfüllen "Kostenerstattungsformular" nach § 13 SGB V (allerunnötigster Teil)
4. Man reicht das Rezept zusammen mit dem Kostenerstattungsformular (via Scan) bei Kasse ein
5. Nach rund 3-6 Wochen erhält man dann einen Bescheid zur Erstattungshöhe abzgl. Verwaltungskosten. Leistungen die nicht im "Katalog" der Krankenkasse bzw. SGB V drin sind, werden auch nicht erstattet.
6. Danach erhält man das Geld auf seinem angegebenen Konto
Man erhält für diesen Privatarzt-Termin natürlich auch noch eine Rechnung vom Arzt für den Arztbesuch nach GOÄ. Dieses reicht man mit dem gleichen Spiel wie gerade aufgezählt bei der Krankenkasse ein.
Die Krankenversicherungskarte muss nicht mehr vorgelegt werden. In der Regel erhält man von der Krankenkasse ein Stück Papier, das gegenüber dem Arzt ausweist, dass man das Kostenerstattungsprinzip für welche Leistungen gewählt hat. Das kann man bei der Praxis vorzeigen. Und ja man muss gegenüber der Praxis oft bei den ersten Besuchen erklären, dass man "zwar" bei der Krankenkasse versichert ist - ABER trotzdem als Privatpatient zu führen ist. Hintergrund ist, dass man ja oft einen Erfassungsbogen für Privatversicherte ausfüllt und da ist dann anzugeben "wo" man seine Krankenversicherung hat.
Re: Praktischer Ablauf Kostenerstattungsprinzip GKV
Danke für die anschauliche Antwort!
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