Kindkrankengeld vs. Krankengeld Unterschiede bei Berechnung?
Verfasst: 09.02.2026, 17:42
Hallo zusammen und danke für die Aufnahme.
Ich versuche seit langer Zeit einen Sachverhalt zu klären, bin jedoch bisher gescheitert.
Deswegen erhoffe ich mir vielleicht hier Hilfe
alleinerziehende Mama mit Kind mit Behinderung, deswegen keine Altersbegrenzung für den Anspruch auf §45 SGB V.
Besonderheit: Es besteht eine Befreiung von der gesetzlichen RV und Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk.
Es geht bei der Frage nicht um Anspruchshöchstdauer, sondern um die Berechnungsgrundlage und ggf. Unterschiede zur "eigenen" Krankengeldberechnung.
Der AG meldet Brutto und Nettoausfall an die KK. Hier ist aufgefallen, dass das netto recht niedrig erscheint und die Nachfrage bei AG hat ergeben, dass analog der RV Pflichtversicherten ein "fiktiver" AN-RV Anteil vom Brutto herausgerechnet wird.
Sobald der Antrag auf Übernahme des (höheren) Trägeranteils nach §47a SGB V gestellt wird, wird (erneut) der AN-Anteil vom Versorgungswerk erhoben. Aus meiner Sicht kommt es damit zu einer (unzulässigen?) Doppelberücksichtigung des AN- Anteils zur RV.
Die Kasse sagt, sie prüft nur grob auf Plausibilität der per EEL gemeldeten Daten.
Ich hoffe, dass sich hier jemand mit sachkundigem Engagement zu dieser Thematik eine Idee hat, ob das so richtig sein kann?
Weitere Fragen folgen.....
vielen Dank vorab,
lieben Gruß
Ich versuche seit langer Zeit einen Sachverhalt zu klären, bin jedoch bisher gescheitert.
Deswegen erhoffe ich mir vielleicht hier Hilfe
alleinerziehende Mama mit Kind mit Behinderung, deswegen keine Altersbegrenzung für den Anspruch auf §45 SGB V.
Besonderheit: Es besteht eine Befreiung von der gesetzlichen RV und Mitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk.
Es geht bei der Frage nicht um Anspruchshöchstdauer, sondern um die Berechnungsgrundlage und ggf. Unterschiede zur "eigenen" Krankengeldberechnung.
Der AG meldet Brutto und Nettoausfall an die KK. Hier ist aufgefallen, dass das netto recht niedrig erscheint und die Nachfrage bei AG hat ergeben, dass analog der RV Pflichtversicherten ein "fiktiver" AN-RV Anteil vom Brutto herausgerechnet wird.
Sobald der Antrag auf Übernahme des (höheren) Trägeranteils nach §47a SGB V gestellt wird, wird (erneut) der AN-Anteil vom Versorgungswerk erhoben. Aus meiner Sicht kommt es damit zu einer (unzulässigen?) Doppelberücksichtigung des AN- Anteils zur RV.
Die Kasse sagt, sie prüft nur grob auf Plausibilität der per EEL gemeldeten Daten.
Ich hoffe, dass sich hier jemand mit sachkundigem Engagement zu dieser Thematik eine Idee hat, ob das so richtig sein kann?
Weitere Fragen folgen.....
vielen Dank vorab,
lieben Gruß