Kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner auf dem Prüfstand

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Czauderna
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Re: Kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner auf dem Prüfstand

Beitragvon Czauderna » 24.03.2026, 15:10

Hallo,
vielen Dank für die Info - abwarten, ob und was da kommt
Gruss
Czauderna

Nomad
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Re: Kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner auf dem Prüfstand

Beitragvon Nomad » 15.04.2026, 10:46

´ob´ und ´was´ scheint entschieden, ´wann´ zudem:

die geplante Einschränkung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenkasse kommt nun nicht als Pauschale, sondern als ´Prozentuale´ mit 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des oder der Hauptversicherten. Weiterhin beitragsfrei mitversichert bleiben Kinder, Eltern von Kindern unter 7 Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige und Menschen im Rentenalter.

Das ist nicht nix bspw. für Minijobber, da zudem der AG-Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte, entsprechend dem aktuellen Gesamtbeitragssatz von 17,5 Prozent, erhöht werden soll (wobei ich das noch nicht verstanden habe: werden dann 2 x Kassenbeiträge erhoben?). Kabinettsbeschluss Ende April, Bundestag folgt ´vor Sommerpause´, geplante Inkraftsetzung 2028.

So zumindest die Bundesgesundheitsministerin laut Presse, laut SoVD eine »Quasi-Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung«.


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Re: Kostenfreie Familienversicherung für Ehepartner auf dem Prüfstand

Beitragvon Nomad » 28.04.2026, 13:54

Kleine Änderung(en) am Gesetzentwurf: "Bundesregierung verkleinert Sparpaket für die Gesetzliche Krankenversicherung" = der geplante neue Zuschlag für bisher beitragsfrei mitversicherte Ehepartner bleibt, aber fällt geringer aus - statt 3,5 Prozentpunkten sind nun 2,5 Prozentpunkte vorgesehen. Das Kabinett will den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen, eine interne Abstimmung solle heute, Dienstag, bereits erfolgt sein, anschließend beginnt das parlamentarische Verfahren.

Und nochmal mein o.a. Hinweis zum Konstrukt ´familienversicherter Minijobber´ (auch wenn´s nun nicht mehr so dramatisch ausfällt, wie eingangs mit der vorgeschlagenen KV-Pauschale über 200 Euro): der Minijobber resp. sein AG zahlt aktuell bereits KV-Beiträge i.H. von 13% (& dann eben 17,5% s.o.) & dieser Pauschalbeitrag ist ein ´Solidarbeitrag´ und bringt dem Minijobber keine eigene Krankenversicherung oder Anspruch auf Krankengeld. Das Geld landet zunächst bei der Minijob-Zentrale & mWn. schlußendlich in einem ´Solidartopf´ der GKV.


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