Sozialversicherungsrechengrößen 2025

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GS
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Sozialversicherungsrechengrößen 2025

Beitragvon GS » 14.09.2024, 19:26

Hallo zusammen,
nach einem Entwurf des BMAS vom 3.9.24
http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2024/2024-09-12_%20RefE_SV_RechengroessenVO_2025.pdf
ist zum 1.1.2025 u. a. mit folgenden Änderungen zu rechnen:
- Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung: steigt von 90.600 € um 6.000 € auf 96.600 € (mtl. von 7.550 um 500 auf 8.050)
- Allg. Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung: von 69.300 € um 4.500 € auf 73.800 € (mtl. von 5.775 € um 375 € auf 6.150)
- Bes. Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung: von 62.100 € um 4.050 € auf 66.150 € (mtl. von 5.175 € um 337,50 € auf 5.512,50)

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist nicht Gegenstand dieser Verordnung. Seit 2003, also seit es diese Besondere Jahresabeitsentgeltgrenze (für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 als Arbeitnehmer in der PKV versichert waren) gibt, waren beide Rechengrößen immer exakt gleich hoch.
Edit:
Und solange sie den § 223 Abs. 3 SGB 5
(3) Beitragspflichtige Einnahmen sind bis zu einem Betrag von einem Dreihundertsechzigstel der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 7 für den Kalendertag zu berücksichtigen (Beitragsbemessungsgrenze). Einnahmen, die diesen Betrag übersteigen, bleiben außer Ansatz, soweit dieses Buch nichts Abweichendes bestimmt.
nicht entsprechend ändern, bleibt es auch dabei. :wink:
Gruß
von GS

RolandPKV
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Re: Sozialversicherungsrechengrößen 2025

Beitragvon RolandPKV » 16.09.2024, 15:33

Bei der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung gibt es aber immer noch Unterschiede zwischen Ost und West. Oder ist das ab 2025 gleich?

GS
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Re: Sozialversicherungsrechengrößen 2025

Beitragvon GS » 16.09.2024, 18:10

Ab 2025 gibts nur eine BBG auch in der Renten-und der Arbeitslosenversicherung.


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