an die nächstjährige Beitragsbemessungsgrenze, monatlich 5.812,50 € (nach 5.512,50 € für 2025) können wir uns nun ja schon gewöhnen (Überraschungen natürlich nicht ausgeschlossen).
Was aber machen die Beitragssätze, die ja diesmal nicht auch noch steigen sollen? Dazu habe ich vorhin gefunden (Quelle folgt):
Im Herbst der Reformen. Man beeile sich, denn bereits fallen die Blätter von den Bäumen.Ziel sei, eine Beitragserhöhung ab Januar zu vermeiden, und zwar außer für die Krankenversicherung auch für die Pflegeversicherung.
Lösungen noch im Herbst angestrebt
Heißt dann ja wohl, dass man diesem Schätzerkreis eine Wurst vor die Nase hängen wird, die ihn dazu animiert, zum 1.1.2026 weiterhin einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 2,5 Prozent zu orakeln.Konkret soll unter anderem in den direkt folgenden Beratungen über den Haushalt 2026 nach Lösungen gesucht werden, wie Warken deutlich machte. Damit wolle man noch die anstehenden Berechnungen des sogenannten Schätzerkreises erreichen, der immer im Herbst einen Orientierungswert für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag im Folgejahr ermittelt.
Mitte bis Ende edit: Dezember 2025, also 6 Wochen oder später nach Verkündung des Orakels.Den konkreten Zusatzbeitrag legt dann jede Kasse nach ihrer Finanzsituation für ihre Versicherten fest.
Das betreffende Orakel hatte sich zuvor mit 2,5 Prozent beschieden - dieser Fehlschuss behält das ganze Jahr 2025 Gültigkeit. Und bevor der Schätzerkreis sich für Anfang 2026 auf einen höheren Zusatzbeitragssatz versteigt, hängt man ihm eben die Wurst vor die Nase. Auf die bin ich - und sicher nicht ich alleine - gespannt.Anfang dieses Jahres waren die Zusatzbeiträge im Schnitt auf 2,9 Prozent gestiegen.
Daneben? Obendrüber oder untendrunter, je nach Sichtweise, aber nicht daneben. Allein schon, dass man im Text die Prozentsätze nicht auf 17,50 Prozent durchschnittlicher Ist-Gesamtbeitragssatz nur für KV addiert, lässt auf eine gewisse Intention der Quelle schließen: Den Ball möglichst flach zu halten - eine Spielweise, gegen die es an sich nichts zu meckern gibt.Zum Gesamtbeitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, gehört daneben der allgemeine Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns.

Ach so, die Quelle: https://www.ihre-vorsorge.de/gesundheit/nachrichten/krankenkassen-hoehere-beitraege-noch-nicht-vom-tisch