Hallo,
eine ziemlich vertrackte Lage, in die meine Ex-Frau geraten ist und ich evtl. dazu:
Vor der Scheidung war sie Hausfrau und mit mir 30% privat versichert. Der Rest wurde - da ich beamtet bin - von der Beihilfe übernommen.
Nach der Scheidung 2005 hat sie lediglich einen 400€-Job und kommt so aus der 30%-privaten-KV nicht raus.
100% privat versichern ist finanziell absolut nicht tragbar (nahe Existenzminimum).
So ist sie nun bis heute zu 70% NICHT krankenversichert und hat bisher mühsamst die kleinen Arztrechnungen selbst bezahlt.
Muss der private KV-Anbieter Ihr den Zugang zu einer Basisversicherung gewähren?
Wie hoch (natürlich nur Größenordnung) ist bei einer Basisversicherung der Monatsbeitrag? 150, 250, 350 €?
Der Versicherungsvertreter hat mich sehr nervös gemacht als er sagte, dass die Beiträge bis zur 100%-Deckung u.U. nachgefordert werden müssten, ab Scheidung.
Aber die gesetztliche Pflicht zur KV besteht doch erst seit 2009.
Zuletzt bin ICH noch haftbar, weil ich letztendlich der bin, der den 30%-Anteil für sie bislang bezahlt hatte (Versicherungsnehmer). Ich hoffe doch nicht.
Es wäre sehr schön, wenn mir jemand hier mit einer Auskunft helfen könnte.
Danke schon jetzt.
jacky_smith
Baistarif nach Scheidung
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Re: Baistarif nach Scheidung
Hallo jacky_smith,
Seit der Scheidung hat die Holde garkeinen Anspruch mehr a) auf die Beihilfe und b) auch nicht mehr auf die 30 % Private Versicherung.
Seit dem 1.1.2009 ist die Holde Versicherungspflicht in der PKV zu 100 %
Nachzahlung kommt, aber eben erst ab 2009 nicht seit 2005.
[quote]Muss der private KV-Anbieter Ihr den Zugang zu einer Basisversicherung gewähren?[/quote]
Ja ca.650 Euro
aber ich würde mich an die PKV wenden und mitteilen das die Scheidung durch ist und ab 1.4. eine 100 % Versicherung fordern.
Gruß
Seit der Scheidung hat die Holde garkeinen Anspruch mehr a) auf die Beihilfe und b) auch nicht mehr auf die 30 % Private Versicherung.
Seit dem 1.1.2009 ist die Holde Versicherungspflicht in der PKV zu 100 %
Nachzahlung kommt, aber eben erst ab 2009 nicht seit 2005.
[quote]Muss der private KV-Anbieter Ihr den Zugang zu einer Basisversicherung gewähren?[/quote]
Ja ca.650 Euro
aber ich würde mich an die PKV wenden und mitteilen das die Scheidung durch ist und ab 1.4. eine 100 % Versicherung fordern.
Gruß
401-Euo-Job ist wirklich das Beste, alternativ die Deckelung des Basistarifbeitrags, wenn Bedürftigkeit vorliegt - das ist aber abhängig von den Unterhaltsleistungen, die Ihre Frau u.U. noch von Ihnen erhält. Insgesamt ist eine Deckelung auf die Hälfte, also ca. 300 Euro möglich und dann durch das Sozialamt noch einmal auf die Hälfte, also ca. 150 Euro. Da muss man aber schon richtig arm sein.
alternativ die Deckelung des Basistarifbeitrags,
Jooh, völlig klar, der Beitrag im Basistarif ist gedeckelt. Steht schön in § 12 Abs. 1c VAG drinne.
Ich habe jedoch noch keine priv. Kv. gesehen, die weniger als den gedeckelten Beitrag nimmt. Und das immerhin nur für die Kv. 569,25 Euro (BBG 3.675,00 € * 15,5 % allgem. Beitragssatz Kv)
Die Pflege kommt noch einmal mit ca. 71,00 Euro hinzu.
Dann liegen wir bei schlappen 650,00 Euro.
Nur dieser Betrag wird halbiert - wenn man durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig nach dem SGB II oder SGB XII wird.
Also, beträgt der Minimalbeitrag (nach Halbierung) immerhin incl. Pflege noch 325,00 Euro.
Hast Du - August - schon Policen gesehen, wo der Beitrag im Falle einer Hilfebedürftikeit bei ca. 150,00 Euro liegt? Du hast hier 2 x halbiert; schön, wenn es so wäre, dann wäre die priv. Kv. nämlich bezahlbar für Bedürftige.
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- Registriert: 26.03.2009, 18:41
Danke erstmal für Eure Antworten,
nach einigen Recherchen im Internet (ledier viel zu spät) und einem ausführlichen Gespräch mit einem "unabhängigen" Versicherungsvertreter hat sich herausgestellt, dass ich effektiv falsch beraten wurde zum Zeitpunkt der Scheidung. Die Versicherung der Exfrau hätte gekündigt werden können, da zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Versicherungspflicht bestanden hat.
Diese Pflicht besteht definitiv erst ab 2009.
Hierfür hat mir der unabhängige Vertreter ein Angebot für alles in allem 225 € gemacht (mit 750 € SB). Damit wäre der gesetzlichen Vorschrift Genüge getan und zumindest für "Krankenhausfälle" u.ä. eine halbwegs darstellbare Lösung gefunden.
Nur muss ich jetzt aus der alten 30%-KV herauskommen und hoffe schwer, dass sie dies aus Kulanzgründen zulassen, zumal sie seit der Scheidung keinerlei Kosten geltend gemacht, sondern ausschließlich nur Beiträge bezahlt hat.
Viele Grüße
jacky_smith
nach einigen Recherchen im Internet (ledier viel zu spät) und einem ausführlichen Gespräch mit einem "unabhängigen" Versicherungsvertreter hat sich herausgestellt, dass ich effektiv falsch beraten wurde zum Zeitpunkt der Scheidung. Die Versicherung der Exfrau hätte gekündigt werden können, da zu diesem Zeitpunkt noch gar keine Versicherungspflicht bestanden hat.
Diese Pflicht besteht definitiv erst ab 2009.
Hierfür hat mir der unabhängige Vertreter ein Angebot für alles in allem 225 € gemacht (mit 750 € SB). Damit wäre der gesetzlichen Vorschrift Genüge getan und zumindest für "Krankenhausfälle" u.ä. eine halbwegs darstellbare Lösung gefunden.
Nur muss ich jetzt aus der alten 30%-KV herauskommen und hoffe schwer, dass sie dies aus Kulanzgründen zulassen, zumal sie seit der Scheidung keinerlei Kosten geltend gemacht, sondern ausschließlich nur Beiträge bezahlt hat.
Viele Grüße
jacky_smith
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