Hallo,
ich hoffe, dies ist das richtige Unterforum.
Mein Problem ist folgendes:
Ich bin mit dem Studium fertig geworden und werde mich daher auch exmatrikulieren.
Da mein Vater Beamter ist, war ich bis dahin zu 80% über Beihilfe versichert und zu 20% über eine PKV.
Jetzt habe ich die Möglichkeit ab demnächst als Selbstständige zu arbeiten, werde aber aufstockend ALG II beantragen müssen.
Meine Fragen lauten:
Wann endet die Beihilfeberechtigung (NRW)? Mit dem Ablegen des Examens oder der Exmatrikulation und wenn mit ersterem, wie bin ich dann jetzt versichert bzw. muss ich mich dann rückwirkend für ein oder zwei Monate als Studentin komplett über die PKV versichern?
Welche KV habe ich, sobald ich exmatrikuliert bin und das ALG II noch nicht beantragt habe? Automatisch Vollversichert über die PKV oder gar nicht mehr versichert?
Und wenn ich ALG II beantrage, habe ich dann überhaupt als hauptberuflich Selbstständige überhaupt eine Wahl, ob ich in die GKV oder in die PKV kann oder muss ich mich dann auch über die PKV vollversichern?
Wenn ich die Wahl habe: was ist sinnvoller und wenn ich in der PKV bleiben sollte: wieviel Kosten würden da auf mich zukommen? Und (ja, das ist die letzte Frage) weiß jemand, was die ARGE davon übernimmt?
Sorry, das waren viele Fragen auf einmal. Ich habe schon die ganze Woche lang bei verschiedensten Krankenkassen angerufen, aber jede hat mir was anderes gesagt, ich bin schon arg verwirrt momentan.
Dabei will ich eigentlich nix außer arbeiten und dabei ne bezahlbare Krankenversicherung haben...
Viele Grüße,
Clover
Selbstständigkeit - habe ich eine Wahl der KV?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Automatisch Vollversichert über die PKV oder gar nicht mehr versichert?
Du wirst wohl die Vollversicherung in der priv. Kv. beantragen müssen.
Und wenn ich ALG II beantrage, habe ich dann überhaupt als hauptberuflich Selbstständige überhaupt eine Wahl, ob ich in die GKV oder in die PKV kann oder muss ich mich dann auch über die PKV vollversichern?
Nein, Du hast keine Wahlmöglichkeit mehr. Jenes wurde zum 01.01.2009 abgeschafft. Du bist und bleibst in der priv. Kv; hast also keine Chance durch den ALG II-Bezug in die GKV zu kommen.
Und falls dies der Fall ist, wieviel Kosten würden da auf mich zukommen?
Es kommt ne Menge Kosten auf Dich zu. Gehen wir mal davon aus, dass die priv. Vollversicherung ca. 300,00 Euro kostet. Im Rahmen des ALG II bekommst Du aber nur 129,00 Euro. Man nennt es die sog. Unfallproblematik, nämlich die sozial Schwachen einfach im Regen stehen zu lassen.
Re: Selbstständigkeit - habe ich eine Wahl der KV?
Clover hat geschrieben:Welche KV habe ich, sobald ich exmatrikuliert bin und das ALG II noch nicht beantragt habe? Automatisch Vollversichert über die PKV oder gar nicht mehr versichert?
Quasi automatisch, ja. Mitteilung an den Versicherer genügt; er ist verpflichtet, einen Wechsel in einen Vollkostentarif vorzunehmen, ohne Gesundheitsprüfung und somit ohne (ggf. zusätzliche) Zuschläge.
Clover hat geschrieben:Und wenn ich ALG II beantrage, habe ich dann überhaupt als hauptberuflich Selbstständige überhaupt eine Wahl, ob ich in die GKV oder in die PKV kann oder muss ich mich dann auch über die PKV vollversichern?
Seit Jahresanfang keine Wahl mehr, nur PKV ist möglich.
Clover hat geschrieben:Und falls dies der Fall ist, wieviel Kosten würden da auf mich zukommen?
Kommt auf Tarif (z.B. Selbstbehalt), Alter usw. an; einige hundert Euro, ganz grob. Unter Umständen zahlt der ALG-2-Träger einen Zuschuß.
Edit: Da war der Rossi wohl schneller ...
Puh
Keine schöne Nachricht, also tritt im Endeffekt vermutlich ein, was ich befürchtet habe: ich arbeite allein, um meine KV finanzieren zu können.
Und angenommen ich melde mich zuerst für ALG II an, und dann erst beim Finanzamt wegen Selbstständigkeit? Dann würde ich zuerst Bezüge bekommen und könnte dann in die GKV herein? Allerdings ist die freiwillige GKV ja auch nicht gerade günstig, oder?
Gibts irgend eine Patentlösung? Vermutlich nicht, oder?
Deprimierende Grüße,
Clover
P.S. Was beinhaltet der Basistarif? Heißt das geringste Leistungen aber auch gerinste Kosten? D.h. bezahlbare PKV? Wäre das ein Hoffnungsschimmer?
Keine schöne Nachricht, also tritt im Endeffekt vermutlich ein, was ich befürchtet habe: ich arbeite allein, um meine KV finanzieren zu können.
Und angenommen ich melde mich zuerst für ALG II an, und dann erst beim Finanzamt wegen Selbstständigkeit? Dann würde ich zuerst Bezüge bekommen und könnte dann in die GKV herein? Allerdings ist die freiwillige GKV ja auch nicht gerade günstig, oder?
Gibts irgend eine Patentlösung? Vermutlich nicht, oder?
Deprimierende Grüße,
Clover
P.S. Was beinhaltet der Basistarif? Heißt das geringste Leistungen aber auch gerinste Kosten? D.h. bezahlbare PKV? Wäre das ein Hoffnungsschimmer?
Und angenommen ich melde mich zuerst für ALG II an, und dann erst beim Finanzamt wegen Selbstständigkeit? Dann würde ich zuerst Bezüge bekommen und könnte dann in die GKV herein
Bringt nichts, dat Thema ist vorbei und geht seit dem 01.01.2009 nicht mehr!!
Gibts irgend eine Patentlösung? Vermutlich nicht, oder?
Nee, gibt es nicht! Den Dank musst Du der Ulla (Wahlen im Sep.) aussprechen!
P.S. Was beinhaltet der Basistarif?
Es sind die Leistungen, wie im Bereich der gesetzlichen Kv, allerdings für 569,62 Euronen im Monat; wenn Du Hartz IV bekommst dann geht es auf die Hälfte runter - nämlich 284,81 Euronen. Als Zuschuss bekommst Du nur 129,00 Euronen!!
Ist unser Sozialstaat nicht klasse?
Ok.. jetzt kapier ichs mit der Beitragslücke... mensch so was blödes...
also kann ich eigentlich nur hoffen, dass das mit der Selbstständigkeit ne kurze Lösung ist, ich schnell wo angestellt werde, somit Sozialversicherungspflichtig werde und damit auch ganz easy in eine normale einkommensabhängige GKV wechseln kann ohne dass ich auf mein Essen verzichten muss, um die KK zu bezahlen (eigentlich ziemlich bizarr das Szenario: kann mir Essen nicht leisten, muss Hungern, muss daher ins Krankenhaus und bekomme da das essen )
Puh naja ne andere Lösung gäb es für mich nicht... aber bzgl.
Ist aber ja nicht das, was ich will... ich will ja den Job haben, nur leider gibts den nicht als Angestellte.
*seufz* ja, toll der Sozialstaat...
aber vielen vielen Dank für die Infos, endlich mal Menschen, die einem auch kompetent Infos geben. Warum sind die bei den KVs eigentlich nicht zu finden??
also kann ich eigentlich nur hoffen, dass das mit der Selbstständigkeit ne kurze Lösung ist, ich schnell wo angestellt werde, somit Sozialversicherungspflichtig werde und damit auch ganz easy in eine normale einkommensabhängige GKV wechseln kann ohne dass ich auf mein Essen verzichten muss, um die KK zu bezahlen (eigentlich ziemlich bizarr das Szenario: kann mir Essen nicht leisten, muss Hungern, muss daher ins Krankenhaus und bekomme da das essen )
Puh naja ne andere Lösung gäb es für mich nicht... aber bzgl.
würde ja nicht gelten, wenn ich die Selbstständigkeit nicht hätte und quasi "nur" ALG II bekommen würde, oder?Bringt nichts, dat Thema ist vorbei und geht seit dem 01.01.2009 nicht mehr!!
Ist aber ja nicht das, was ich will... ich will ja den Job haben, nur leider gibts den nicht als Angestellte.
*seufz* ja, toll der Sozialstaat...
aber vielen vielen Dank für die Infos, endlich mal Menschen, die einem auch kompetent Infos geben. Warum sind die bei den KVs eigentlich nicht zu finden??
würde ja nicht gelten, wenn ich die Selbstständigkeit nicht hätte und quasi "nur" ALG II bekommen würde, oder?
Nee, klappt auch nicht!
Du bist ja direkt vor der Antragstellung ALG II in der priv. Kv. (Restkosten) versichert gewesen. Damit gehörst Du leider in das Lager der priv. Kv. und würdest auch im Falle, wenn Du die Selbständigkeit einstellst, dennoch in der Privaten verbleiben.
Wenn Du während des ALG II-Bezuges in den Basistarif wechselst; bist Du erst einmal 18 Monate an diesen Tarif gebunden.
Aber gebunden bin ich ja nur in dem Fall, dass ich auch 18 Monate lang selbstständig bin/und oder ALG II beziehe, oder?
Denn angenommen ich werde angestellt, dann würde sich das ja erübrigen und ich könnte in eine GKV wechseln, weil ich wieder in die Sozialversicherungspflicht falle.
Ich habe mich mal ein wenig informiert und mir scheint, dass die die Basistarife der PKV günstiger sind als der Freiwilligentarif der GKV (also je nach Leistung), das wäre dann evtl. auch bezahlbar.
Was schlagt ihr dann vor? Zuerst exmatrikulieren und sich um einen Tarif bei der PKV bemühen und dann den ALG II Antrag stellen oder zuerst den Antrag stellen und sich dann mit der PKV um einen Tarif kümmern? Oder ists egal von der Reihenfolge her?
Denn angenommen ich werde angestellt, dann würde sich das ja erübrigen und ich könnte in eine GKV wechseln, weil ich wieder in die Sozialversicherungspflicht falle.
Ich habe mich mal ein wenig informiert und mir scheint, dass die die Basistarife der PKV günstiger sind als der Freiwilligentarif der GKV (also je nach Leistung), das wäre dann evtl. auch bezahlbar.
Was schlagt ihr dann vor? Zuerst exmatrikulieren und sich um einen Tarif bei der PKV bemühen und dann den ALG II Antrag stellen oder zuerst den Antrag stellen und sich dann mit der PKV um einen Tarif kümmern? Oder ists egal von der Reihenfolge her?
Denn angenommen ich werde angestellt, dann würde sich das ja erübrigen und ich könnte in eine GKV wechseln, weil ich wieder in die Sozialversicherungspflicht falle.
Das ist völlig klar, wenn Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt aufnimmst, hast Du sogar ein ausserordentliches Kündigungsrecht. Du brauchst noch nicht einmal die Kündigungsfristen einhalten. Ergibt sich aus § 205 VVG.
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