Müssen Ehefrau/Kind nun in meine PKV?

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mittelerdefan
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Müssen Ehefrau/Kind nun in meine PKV?

Beitragvon mittelerdefan » 13.05.2009, 13:58

Hallo liebes Forum!

Ich bin Beamter, 44 Jahre alt und seit 1989 in einer PKV .
Im August 2006 habe ich geheiratet und bin auch Vater geworden.
Meine Frau war bis März 2006 beschäftigt in einer Praxis und hat bei einer BKK eine Familienversicherung abgeschlossen, in der mein Sohn bei ihr mitversichert ist. Meine Frau hat zur Zeit keine Einkünfte.
Nun fragt die KK meiner Frau nach meinen Einkünften aus dem Jahr 2007.
Ich habe ein steuerpflichtiges Brutto von etwa 31000 Euro.

Frage 1: Geht es darum ob unser Zwerg oder sogar meine Frau in meine PKV soll? Wenn ja, ist das bei meinem Einkommen der Fall?
Frage 2: Der Mutterschutz meiner Frau endet im November diesen Jahres.
Sie wird nicht mehr beim alten Arbeitgeber anfangen (wäre nur Vollzeit möglich). Was passiert mit ihrer Familienversicherung wenn sie bis dahin keinen neuen Job findet? Kind zu mir und Frau weiterhin GKV? Oder muß meine Frau bei mir mitversichert werden?

Danke schon mal im voraus für die Antworten!

Mittelerdefan

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Beitragvon Czauderna » 13.05.2009, 14:36

Hallo,
so wie es aussieht liegt Ihr Einkommen unter der derzeit gültigen Grenze, deshalb könnte sich Ihre Ehefrau in der GKV weiter freiwillig versichern und die Kinder hätten Familienhilfeanspruch - natürlich geht auch PKV.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon mittelerdefan » 13.05.2009, 19:52

Hallo!

Was heißt in dem Fall "freiwillig" weiterversichern?
Die Beiträge müßte sie ja dann selbst zahlen, aber ab Oktober
wird Sie voraussichtlich arbeitslos sein.
Wie ist das im Moment wo sie noch im Erziehungsurlaub ist?
Zahlt noch ihr alter Arbeitgeber die Beiträge?

Danke!

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Beitragvon Czauderna » 13.05.2009, 23:04

mittelerdefan hat geschrieben:Hallo!

Was heißt in dem Fall "freiwillig" weiterversichern?
Die Beiträge müßte sie ja dann selbst zahlen, aber ab Oktober
wird Sie voraussichtlich arbeitslos sein.
Wie ist das im Moment wo sie noch im Erziehungsurlaub ist?
Zahlt noch ihr alter Arbeitgeber die Beiträge?

Danke!


Hallo während der Elternzeit muesste sie noch beitragsfrei versichert sein,erst ab Beginn der Arbeitslosigkeit würde es dann zu freiwilligen Versicherung kommen.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon mittelerdefan » 14.05.2009, 13:28

Hallo noch einmal!

Ja, danke, bis hierher hab ich es verstanden.
Was ist denn nun ab Oktober?
Wenn Sie sich freiwillig versichert, wer zahlt dann die Beiträge?
Sie hat ja kein Einkommen.
Wenn sie sich arbeitslos meldet, übernimmt das Arbeitsamt zunächst die
Versicherung?
HartzIV kommt für uns nicht in Frage, dazu verdiene ich zuviel und ich will mich auch nicht in die ganzen Abhängigkeiten begeben!

Ja, ich weiß, Fragen über Fragen, sorry! :-)

mittelerdefan

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Beitragvon Minimaxx » 14.05.2009, 13:50

mittelerdefan hat geschrieben:Was ist denn nun ab Oktober?
Wenn Sie sich freiwillig versichert, wer zahlt dann die Beiträge?

Du zahlst die Beiträge wenn sich Deine Frau nicht arbeitslos meldet. Sie kann sich aber nur arbeitslos melden wenn sie nachweisen kann das für das Kind gesorgt ist (Kita, Oma etc). Der Beitrag wird an Deinem Einkommen bemessen

mittelerdefan hat geschrieben:Wenn sie sich arbeitslos meldet, übernimmt das Arbeitsamt zunächst die
Versicherung?

Für Deine Frau ja, beim Kind bin ich mir grad nicht sicher.

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Beitragvon mittelerdefan » 14.05.2009, 21:27

Hallo noch einmal!

Fürs Kind wäre gesorgt (Kindergarten).
Meine Frau hatte ja auch ab Oktober fest mit ihrem alten Job geplant, daher hatten wir das mit dem Kind schon geregelt.
Und der Zwerg könnte, wenn das Arbeitsamt nicht zahlt, in meine PKV wechseln, die Beiträge sind in dem Alter noch recht gering!

Danke erstmal.
Gibt es noch weitere Antworten?

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Beitragvon mittelerdefan » 18.05.2009, 19:35

Hallo!

Wenn meine Frau sich arbeitslos meldet würde das Arbeitsamt die Krankenversicherung übernehmen oder wird da auf mein Gehalt verwiesen? Wie lange würde das Amt denn zahlen wenn überhaupt?
Meine Frau ist ja arbeitswillig und nicht sehr wählerisch.
Und das Kind ist im Kindergarten.

Danke!


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