Hi there,
ich habe eine Frage hinsichtlich der Wartezeit für Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Mein Vater ist über 80 und benötigt demnächst Pflege.
Problem: Er ist bei der Debeka im BASISTARIF versichert (erst seit 2 Jahren). Dieser Basistarif sieht aber eine Wartezeit von 5 Jahren für Leistungen zur Pflege vor.
Frage: Ist durch das neue Pflegegesetz vom letzten Jahre die Frist hier verkürzt worden (2 Jahre) oder gilt die alte, vertraglich festgelegte von 5 Jahren?
Danke.
Werner
Wartezeit für Leistungen der Pflegeversicherung
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Hm, da passt irgendetwas nicht.
Nach meiner Kenntnis ist die priv. Kv. verpflichtet gem. § 110 SGB XI bei einem Kunden, der eine Krankheitskostenversicherung abgeschlossen hat und auch eine priv. Pflegeversicherung anzubieten.
Ferner, darf die priv. Kv. dann keine längere Wartezeiten vereinbaren als im Bereich der GKV.
Die Wartezeiten für die Pflegeversicherung in der GKV wurden zum 01.07.2008 von 5 auf 2 Jahre verringert.
Ich gehe mal davon aus, dass der Papi noch ne Police oder Musterbedingungen hat, vor der Gesetzesänderung!
Dürfte aber meines Erachtens nichts daran ändern, dass es für ihn jetzt auch nur 2 Jahre gelten. Ergo nur 2 Jahre, ist zumindest meine bescheidene Auffassung.
Nach meiner Kenntnis ist die priv. Kv. verpflichtet gem. § 110 SGB XI bei einem Kunden, der eine Krankheitskostenversicherung abgeschlossen hat und auch eine priv. Pflegeversicherung anzubieten.
Ferner, darf die priv. Kv. dann keine längere Wartezeiten vereinbaren als im Bereich der GKV.
Die Wartezeiten für die Pflegeversicherung in der GKV wurden zum 01.07.2008 von 5 auf 2 Jahre verringert.
Ich gehe mal davon aus, dass der Papi noch ne Police oder Musterbedingungen hat, vor der Gesetzesänderung!
Dürfte aber meines Erachtens nichts daran ändern, dass es für ihn jetzt auch nur 2 Jahre gelten. Ergo nur 2 Jahre, ist zumindest meine bescheidene Auffassung.
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Die Wartezeit wurde auf 24 Mon verkürzt (im Zuge des GKV-WSG/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), das gilt auch für Altverträge. Fragen Sie schriftlich bei der Debeka an, ich tippe mal drauf, die 5 Jahre sind aus dem Ursprünglichen Tarifinfos vor dem GKV-WSG/Pflege-Weiterentwicklungsgesetz.
Zuletzt geändert von Cassiesmann am 25.10.2009, 21:14, insgesamt 1-mal geändert.
Also schon mal Danke für die Antworten.
Nur kurz zur Aufklärung: Yes, mein werter alter Herr ist mit grandiosen 78 Jahren (vor 2 Jahren) in den "modifizierten Standardtarif" gegangen (vorher nicht versichert, da jahrzehntelang selbständig). Das Ding heißt ja jetzt wohl BASISTARIF.
Vorher hieß es, er müsse 5 Jahre warten (für Pflegeleistungen).
Kann er jetzt (nach dem neuen Pflegegesetz von 2008) schon nach 2 Jahren Leistungen verlangen?
Danke.
Werner
Nur kurz zur Aufklärung: Yes, mein werter alter Herr ist mit grandiosen 78 Jahren (vor 2 Jahren) in den "modifizierten Standardtarif" gegangen (vorher nicht versichert, da jahrzehntelang selbständig). Das Ding heißt ja jetzt wohl BASISTARIF.
Vorher hieß es, er müsse 5 Jahre warten (für Pflegeleistungen).
Kann er jetzt (nach dem neuen Pflegegesetz von 2008) schon nach 2 Jahren Leistungen verlangen?
Danke.
Werner
Upsela, irgendetwas passt dort wirklich nicht.
Hier die Musterbeidungen der PV:
https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_musterbedingungen/pflegekrankenversicherung_mb_pv_2009_pdf.pdf
Öhm, dort stehen 3 Jahre drinne.
Wiederläuft doch aber der gesetzlichen Verpflichtung im Sinne von § 110 SGB XI, denn hiernach darf die Wartezeit nicht länger betragen, als im SGB XI und das sind 2 Jahre?!?!
Hier die Musterbeidungen der PV:
https://bestellungen.pkv.de/w/files/shop_musterbedingungen/pflegekrankenversicherung_mb_pv_2009_pdf.pdf
Öhm, dort stehen 3 Jahre drinne.
Wiederläuft doch aber der gesetzlichen Verpflichtung im Sinne von § 110 SGB XI, denn hiernach darf die Wartezeit nicht länger betragen, als im SGB XI und das sind 2 Jahre?!?!
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