Bürgerentlastungsgesetz PKV

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garo
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Bürgerentlastungsgesetz PKV

Beitragvon garo » 07.11.2009, 19:56

Hallo,

zur Zeit verzweifle ich an den Infos meiner Krankenkasse . Entweder man will nicht helfen oder man kennt sich selbst nicht aus.

Ich bin Beamtin und beihilfeberechtigt. Da ich meist nie über 300€ Arztkosten habe, habe ich immer die Beitragrückerstattung in Anspruch genommen. Nun blicke ich nicht mehr durch - nächstes Jahr wird dies mit den Beiträgen verrechnet - das würde nach meiner Ansicht bedeuten, dass die Beitragsrückerstattung mit dem Beitrag verrechnet wird und ich auf den 300€ sitzen bleibe. Stimmt das oder werden diese Kosten verrechnet?

Neben der üppigen Beitragserhöhung habe ich noch eine Bescheinigung zur Vorlagen beim Arbeitgeber bekommen - Lohnabzugsverfahren. Kann mir vielleicht jemand erklären, was das für mich bedeutet?

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!

Danke.....
.-.

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 07.11.2009, 22:52

Hallo Garo,

die üppige Beitragserhöhung war wohl die erste in der Krankenversicherung seit 2005 und ist der Gesundheitsreform geschuldet, üppig ist was anderes (Ich tippe mal auf 6-10%)

Die BRE 2010 mindert den in 2011 abzugsfähigen Krankenversicherungsbeitrag um die ausgezahlte Höhe. Da Ihr Tarif zu ca. 85% abzugsfähig ist betragen die Einbußen je nach persönlichen Grenzsteuersatz gefühlte 20-25% der BRE. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie Rechnungen zukünftig ab ca. 75-80% der BRE schon bei der PKV einreichen sollten.

Sie haben die Auswahl, ob Sie die Entlastung durch die KV-Beitrage erst mit der Steuerrückerstattung oder schon vorher mit dem Monatsbezügen erhalten wollen.

Gruß
CM

skitrempel
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BRE

Beitragvon skitrempel » 09.11.2009, 19:43

die VS Bayern setzt die BRE für das Jahr 2009 auf 0. Bisher gab es keine Veröffentlichung oder Mitgliederbenachrichtigung.


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