Wechsel von PKV in GKV durch Elternzeit

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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senlac
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Wechsel von PKV in GKV durch Elternzeit

Beitragvon senlac » 03.12.2009, 00:25

Hallo,
ich habe das Forum nach ähnlichen Themen durchsucht, auch gefunden, aber irgendwie nicht verstanden.

Hier meine Situation:
Ich (Mann 39) seit 2004 in PKV. Bin im Angestelltenverhältnis => Gehalt über Pflichtversichertengrenze.
Ehefrau GKV zur Zeit zu Hause und nimmt Regelung Elterngeld war.
2 Kinder, eines davon ist 7 Monate alt.

Ich will wieder in die gkv zurück!
Nun habe ich gelesen das dies funktioniert wenn die Arbeitszeit im Rahmen der Elternzeit auf Teilzeit reduziert wird.

Wie dies allerdings durchgeführt wird, wiedersprechen sich hier einige Beiträge im Forum. Die Personalabteilung des Unternehmens in dem ich arbeite kennt sich nicht wirklich so gut aus.

Um zu wissen auf wieviel Stunden ich reduzieren soll will die Personalabteilung eine EDV Simulation laufen lassen und den erwarteten Jahreslohn 2010 berechnen (mit allen JAG Einschlüssen wie Weihnachtsgeld u.s.w).

Ich plane die Teilzeit,Elternzeit am 1.März zu starten (wegen sieben Wochen Frist des Antrags).

1.Frage:
Ist der Eintritt in die GKV bereits mit Beginn der Teilzeit wirksam wie man hier teilweise liest? oder erst wenn das Jahr rum ist und ein Schlußstrich druntergezogen wurde?

2.Frage:
Wenn ein Jahr gilt (aus Frage 1) zählt diese dann von Januar bis Dezember oder in meinem Fall März bis März?

3.Frage:
Wenn die Elternzeit läuft und man ist früher unter der JAG-Grenze z.b. bereits nach 10 Monaten, kann man dann die Elternzeit früher beenden und 100% wieder in den Job einsteigen und gkv versichert bleiben?

4.Frage:
Meldet mich mein AG bei der gkv automatisch wieder an und muß ich die pkv dann kündigen?

5.Frage:
Sollte man sich von einem Rechtsbeistand oder von der gewünschten gkv nochmal alles schriftlich geben lassen oder ist das nicht nötig

Für eure Hilfe bedanke ich mich sehr!
Danke

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Beitragvon dr.kuwano » 03.12.2009, 07:35

Hallo,

soweit ich weiss tritt bei der Elternzeit keine Versicherungspflicht ein.
Wenn mann danach die Beschaeftigung wie vorher aufnimmt wird das so gehandhabt als gaebe es keine Unterbrechung.

Meines Wissens muesst man die Stunden auch danach reduzieren oder das Brutto mit Drektversicherungen unter die JAEG druecken um wieder in die GKV zu kommen. das ist aber nur im gewissen Masse moeglich.

Gruss Dr. Kuwano

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Beitragvon Czauderna » 03.12.2009, 08:55

Hallo,
ich habe dazu passen dies gefunden :
Anders als bei den unter Abschnitt 5.4.4 genannten Unterbrechungstatbeständen
wird in den hier genannten Fällen für die Zeit der Unterbrechung
nicht ein fiktives Arbeitsentgelt angesetzt, sondern ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
unterstellt. Dabei wird als einziges Erfordernis dieser Fiktion auf die Verhältnisse
nach Beendigung des Unterbrechungstatbestandes abgestellt. Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld
oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit sind dementsprechend
ohne weitere Prüfung als Zeiten anzusehen, in denen das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt
die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat, wenn innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr)
danach eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der
Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird.



Stammt aus :
Gemeinsames Rundschreiben vom 08.03.2007

Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze;
hier: Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz
.

Gruß
Czauderna

senlac
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Hallo nochmal,

Beitragvon senlac » 03.12.2009, 12:39

ähm, habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden, gibt's vieleicht noch andere Meinungen?

senlac
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Beitragvon senlac » 03.12.2009, 12:41

@ Dr.Kuwano:
ich meine was du meinst ist die Elterngeldregelung

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Beitragvon dr.kuwano » 03.12.2009, 14:25

So wie es auch Czauderna schreibt, reduzierung Deines Gehaltes durch Elternzeit bewirkt keine Versicherungspflicht in der GKV.

Die einzige Moeglichkeit wieder in die gesetzliche zu kommen ist Dein Einkommen dauerhaft unter die JAEG zu senken. Falls Du Dich nicht schon davon befreien lassen hast.

Zusammengefasstdie Elternzeit wird so angesehen als wenn Du voll arbeiten wuerdest. Es sein denn Du verdienst danach im Jahr weniger als die JAEG.

Gruss

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Beitragvon PKVler-hm » 04.12.2009, 07:42

Hier viewtopic.php?p=12025#12025 hat der Rossi etwas anderes geschrieben:


Rossi hat geschrieben:
Wir überlegen ob ich nicht auch eine Weile zu Hause bleiben bzw. meine Arbeitszeit reduziere. Wenn ich dadurch dauerhaft in die GKV kommen moechte, was muss ich dann mit dem Elterngeld (und auch sonst) beachten?


Durch die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit während der Elternzeit, wirst Du dann versicherungspflichtig. Du solltest min. 12 Monate in der GKV verbleiben, um dann eine freiw. Kv. abschliessen zu können.


Jetzt bin ich verwirrt.

So wie ich das sehe ist es am Elterngeld/Erziehungsgeld Bezug gekoppelt ob Versicherungspflicht eintritt oder nicht. Sehe ich das richtig?
Wenn ja, ist es dabei egal welcher Elternteil (bei verheirateten) Elterngeld bezieht?
Also mit anderen Worten ist es moeglich versicherungspflichtig zu werden wenn das Gehalt gedrueckt wird und gleichzeitig KEIN Elterngeld beantragt wird?

Danke und Gruss

senlac
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Beitragvon senlac » 05.12.2009, 12:43

Wie auch immer,
nach meinem nächtelangen Suchen im Internet komme ich zu dem Schluß das die Teilzeitarbeit im Rahmen der Elternzeit sehr wohl den Wechsel zur GKV ermöglicht wenn die Pflichtversichertengrenze fällt (nicht die BBMG).

Am Montag habe ich einen Rechtsanwalttermin und will mir über den Sachverhalt Rechtssicherheit holen

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Beitragvon PKVler-hm » 05.12.2009, 20:20

Hi,
hm, ich bin bei der Sache nicht 100%ig sicher, wäre schön wenn Du dir Ergebnisse Deine Anwaltsbesuches auch hier mitteilen kannst.

Schönen Nikolaus!!

senlac
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Beitragvon senlac » 13.12.2009, 11:46

Nochmal eine Frage
Wenn man zum Zeitpunkt x versicherungspflichtig wird, der Beitrag für die PKV für diesen Monat aber schon gezahlt wurde, bekommt man den Beitrag dann nach Kündigung problemlos wieder zurückgezahlt?
Soviel ich weiß muß die Kündigung nach Eintritt Versicherungspflicht innerhalb von 2 Monaten erfolgen?

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Beitragvon senlac » 06.02.2010, 23:49

ES HAT ALLES GEKLAPPT,

ich bin seit 01.01.2010 wieder Mitglied der GKV.
Der PKV hatte ich die Kündigung und Aufhebung der Einzugsermächtigung geschrieben.
Danach kamen noch ein paar Kabbeleien. Sie wollten auch noch die Bestätigung das die Kinder bei der GKV aufgenommen sind (was ja logisch ist).
Anschließend kam es nochmal das man sich im Januar der Einzugsermächtigung bedient hat. Außerdem spürte ich eine gewisse Schärfe im Umgangston mit den PKV Mitarbeitern am Telefon.
(Finde ich sowieso eine Frechheit mit diesen blöden Hotlines).
Einmal hat man einen Mitarbeiter in Köln, dann Frankfurt später Düsseldorf...

Abschließend: Habt ihr den aktuellen Hammerbericht im STERN gelesen?
Ich bin froh das ich das ABenteuer Privat PKV hinter mir habe.

Dieses System ist meiner Meinung nach Sittenwiedrig sowie Menschenverachtend und gehört verboten. Aber solange diese dicke Zigarrenrauchende PKV-Lobbyisten soviel macht haben....
und dann noch mit dem Wiedererstarken der gelben Bonzen Partei...

Hoffentlich sind die in ein paar Jahren am Ende wie Lauterbach es schreibt.

Mit klassenkämpfenden Grüßen

Euer senlac

P.S. PKV? Flüchte sich wer kann

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Beitragvon DKV-Service-Center » 07.02.2010, 13:50

ich weiß nicht was das soll?
Keiner wird in die PKV geprügelt, wenn man jedoch kurzsichtig ist
und glaubt die PKV ist ein Sparschwein fliegt man auf die Gusche,
Mit 2 Kindern ist es aus finanazieller Sicht natürlich nicht Vorteilhaft.
Zwei Möglichkeiten, wie es sein sollte , dass entweder bei der eigenen
Mitgliedschaft schon einplanen, das heißt vorher Informieren und Rücklagen bilden, oder aufpassen :-)
Ich gehe jede Wette ein das es im anderen Lager auch Zigarrenraucher gibt. Deswegen eine ganze Partei zu beschimpfen und zu beleidigen
empfinde ich als starken Tabak sollte der Admin mal schauen ob das rechtlich sauber ist, wenn ich FDP Mitglied wäre, würde ich das als Beleidigung empfinden und dagegen vorgehen.
Gruß

GS
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Reisende soll man nicht ...

Beitragvon GS » 07.02.2010, 22:12

... aufhalten.

Lass ihn ziehen, Rüdiger. Wäre nicht die erste ausgesprochene Landratte, die sich sich auf See begibt, freiwillig natürlich, und dann nach etwas Seegang und schließlich "Land in Sicht" die Contenance verliert.

Im übrigen hast Du natürlich recht.

Und zu dem Schwachsinnsartikel im Stern ist klar, worum es da geht: Um Sperrfeuer auf die freiwillig Versicherten, damit die schön brav in Deckung bleiben, auch wenn es demnächst Zusatzbeiträge regnet. Wobei von 8 € nur noch am Rande dier Rede sein wird.

Ich weiß, da kann man auch eine andere persönliche Meinung dazu haben. Aber nach 21 Jahren Gesundheitsreformen - von den Reförmchen davor einmal abgesehen - ist das nicht das erste - und auch nicht das letzte Mal.

Gruß von
Gerhard


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