Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 12.01.2010, 21:43

Jetzt kommt das SG Köln neu ins Spiel für den Bereich des ALG II.

Die Richter verstecken sich hinter dem Gesetzgeber!

Sozialgericht Köln S 14 AS 256/09 ER 07.01.2010

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=125605&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=

Die Begrenzung des Zuschusses zu den Versicherungsbeiträgen für die private Kranken- und Pflegeversicherung von Hilfebedürftigen nach dem SGB II und SGB XII ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers gewesen und keine Regelungslücke, die vom Gericht geschlossen werden kann. Es war die ausdrückliche Regelungsabsicht des Gesetzgebers, eine solche Rechtslage zu schaffen. Nachzulesen ist dies im Parlamentsprotokoll über die Debatte im Bundestag über den Antrag einer Fraktion unter der Bezeichnung "Krankenversicherung für Selbständige bezahlbar gestalten" (Parlamentsprotokoll der 230. Sitzung der 16. Wahlperiode am 2. Juli 2009 zu Tagesordnungspunkt 45,25925 - 25929). In der Diskussion wird durch den Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion auf den "völlig zutreffende(n) Bericht im Nachrichtenmagazin Spiegel" der Sitzungswoche verwiesen. Es wird sogar der Titel des Artikels zitiert "Armut per Gesetz" (vgl. Spiegel Nr. 27/2009 S. 45). Alle Fraktionen des Bundestages waren sich darüber einig, dass "tatsächlich Nachbesserungsbedarf" (aaO 25925) besteht. Trotzdem wurde keine Regelung getroffen für "viele sogenannte kleine Selbständige (für die) der Krankenversicherungsschutz nicht finanzierbar ist" (vgl. aaO 25928). In der Debatte wurde darauf hingewiesen, "der gesetzliche Zwang zur privaten Überschuldung (müsse) weg. Ob die Lücke durch Steuergelder (d.h. Zuschuss des SGB II-Trägers), die private Krankenversicherung (d.h. Senkung des Basistarifs auf die Höhe des Betrages des für gesetzlich Versicherte zu zahlendenden Zuschusses) oder auf einem anderen Weg gelöst (werde), soll die Bundesregierung entscheiden" (aaO 25927). Es gibt verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, die Problematik der Beitragslücke im Bereich des Basistarifs für hilfebedürftige private Kranken- und Pflegeversicherte zu lösen. Diese Lösung ist dem Gesetzgeber vorbehalten und kann nicht durch die Sozialgerichte erfolgen (inhaltlich ebenso SG Berlin Urteil vom 27.11.2009 Az: S 37 AS 31127/09). Sollte der Gesetzgeber nicht von sich aus handeln, wird im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens möglicherweise eine Vorlage vor das Bundesverfassungsgericht erforderlich sein.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.01.2010, 10:07

Vielleicht können die Betroffenen demnächst ein wenig aufatmen.




Handelsblatt am 20.01.2010 zum SGB-II-KV-Beitrag




Gesundheit: Hilfe für Arbeitslose
Peter Thelen
Berlin
Mit einer seiner ersten Amtshandlungen will Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) sich um eine vom bisherigen Krankenversicherungsrecht besonders gebeutelte Gruppe unter den Langzeitarbeitslosen kümmern. Es geht um Privatversicherte, die im Hartz-IV-Bezug landen und sich im Basistarif versichern müssen.

Bislang müssen sie dafür den halben Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung von 560 Euro an ihre PKV zahlen. Davon übernimmt das Jobcenter 130 Euro. 150 Euro müssen die rund 2000 Betroffenen von ihrem mageren Regelsatz von 359 Euro zuschießen. Da sie das nicht können, wachsen ihre Beitragsschulden. Im Ernstfall droht ihnen der Verlust des Versicherungsschutzes.

Mehrere Sozialgerichte haben das bereits moniert. Zuletzt erklärte das Landessozialgericht Niedersachsen die Regelung für verfassungswidrig und verfügte, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Jobcenter auch die 150 Euro übernehme müssen. Genau diese Verpflichtung will Rösler nun ins Sozialgesetzbuch schreiben. Er schließt so eine Gesetzeslücke, die CDU/CSU und SPD bei der Gesundheitsreform gelassen haben. Die Union freut sich, dass der Minister damit alle die Lügen straft, die ihm Klientelpolitik für Apotheker und Ärzte vorwerfen.

"Mit der vorgeschlagenen Lösung wird die Beitragslücke im Basistarif geschlossen. Damit setzen wir ein Zeichen für die Unterstützung von Hilfebedürftigen." Die FDP habe dies schon immer gefordert und begrüße daher Röslers Initiative, meinte auch FDP-Gesundheitssprecherin Ulrike Flach.

hungerhaken
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 107
Registriert: 10.07.2009, 22:27

Beitragvon hungerhaken » 25.01.2010, 11:42

@rossi
danke für die Info. Bleibt abzuwarten, wie lange unser neuer Gesundheitsminister benötigt, um sich gegen die offensichtlich noch immer vorhandenen Widerstände in der Parteienlandschaft durchzusetzen. Ich als Betroffener beobachte argwöhnisch.

S.B.
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 30.09.2009, 12:11

Beitragvon S.B. » 25.01.2010, 14:32

Aus dem Bericht im Handelsblatt schließe ich, dass nur das SGB II angepasst werden soll.

Hiervon würden aber hungerhaken und viele andere Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII nicht profitieren.

Übrigens könnte die Beitragslücke auch geschlossen werden, indem der Tarif, den die privaten Versicherungen fordern, auf den jetzt von den Leistungsträgern übernommenen Betrag gesenkt würde. Entsprechende Debatten gab es ja bereits in der letzten Legislaturperiode (vgl. auch die hier schon zitierten Beschlüsse des SG Berlin und SG Köln). Aber dies würde wohl die privaten Versicherungsunternehmen belasten und ist daher von der FDP wohl weniger zu erwarten, oder?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 25.01.2010, 17:17

Nun denn, ich denke mal es wird der berüchtigte Satz 6 des § 12 Abs. 1 c VAG geändert und der betrifft sowohl die ALG II als auch SGB XII-Kunden.

Übrigens könnte die Beitragslücke auch geschlossen werden, indem der Tarif, den die privaten Versicherungen fordern, auf den jetzt von den Leistungsträgern übernommenen Betrag gesenkt würde.


Völlig klar, jenes hatte der Deutsche Verein schon in seinem Positionspapier aus Mitte 2008 gefordert.

Wenn man die letzten politischen Diskussionen und Ergebnisse in den Fachausschüßen (Juni 2009) sieht, dann muss man doch wohl festhalten, dass die CDU vorgeschlagen hatte, die Hälfte im Basistarif zu übernehmen. Die SPD hingegen wollte es nicht.

Aber hoffentlich ist das Bangen der betroffenen Kunden bald vorbei!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 28.01.2010, 22:21

Hier wieder ein Versuch von einzelnen Volksvertretern den Betroffenen zu helfen. Aber die Kamelle hatten wir schon; man hat schon damals für diese Variante keine gemeinsame Lösung finden können. Der Deutsche Verein hat jenes schon im Sommer 2008 so gefordert, aber eine Mehrheit war nicht zu finden.

Ferner gehen die Volksvertreter offensichtich nur von 2.700 Betroffenen aus. Sie verkennen dabei, dass die SGB XII-Betroffenen hier einfach vergessen wurden.

Ich bin mal gespannt, ob für diesen Vorschlag die Mehrheit gefunden wird.

Guckt ihr hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/005/1700548.pdf

Und der Bockmist an der Geschichte ist auch noch, dass dieser Vorschlag erst mit der Verkündung in Kraft treten soll. Damit sind die Betroffenen natürlich in der Zeit vom 01.01.2009 bis zur Verkündung der evtl. Änderung in der gesetzlich verordneten Schuldenfalle.

S.B.
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 20
Registriert: 30.09.2009, 12:11

Beitragvon S.B. » 29.01.2010, 12:05

In der Gesetzesbegründung ist jeweils nur von Alg II-Beziehern die Rede. Dies gilt insbesondere auch für die Einzelbegründung des geänderten § 12 Abs. 1c S. 6 VAG. Aber der Gesetzestext regelt nach meinem Verständnis auch die Beitragsabsenkung für SGB XII-Leistungsempfänger. Wenn der Wortlaut stimmt, ist mir die Begründung eigentlich egal (ist zumindest besser, als wenn nur in der Begründung das SGB XII genannt würde und nicht im Gesetz).

Was bleibt, ist das Problem mit dem In-Kraft-Treten.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 29.01.2010, 19:36

Völlig klar, wenn der Satz 6 geändert wird, dann gilt es auch für die SGB XII-Kunden.

Nun denn, ich will euch hier nicht viel Hoffnung machen.

Ich glaube nicht, dass für diesen Vorschlag einer Mehrheit gefunden wird.

Der Deutsche Verein hat es doch schon so im Sommer 2008 gefordert.

Auch in den Beratungen zum GKV-WSG im Jahre 2006 kam dieser Vorschlag. Es war wohl damlas federführend die SPD, die gesagt hat, warum soll für einen privat versicherten Kunden mehr bezahlt werden, als für einen gesetzlich versicherten Kunden im ALG II. Die andere Fraktion hat dann gesagt, nööh, wir bürden der PKV eh schon genug auf, mehr können wir der PKV nicht zumuten. Und genau deswegen hat man keine Mehrheit gefunden.

Aber wir haben jetzt ja ganz andere Mehrheitsverhältnisse in der Bundesregierung. Die CDU hat schon immer vorgeschlagen, die Hälfte im Basistarif zu übernehmen. Unser Freund Westerwelle will doch die priv. Kvén weiterhin stärken.

Mal sehen, was daraus wird. Man streitet sich wieder!?

Die Kostenanalyse ist niedlich. Man will also das Minus aus dem Basistarif offensichtlich allen anderen privat Versicherten aufbürden. Jenes ist doch genau das, was das BVerfG entschieden hat. Der Basistarif unterliegt der Beobachtungspflicht.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 29.01.2010, 20:43

Tja, das SG Berlin hatte ja einen SGB II Kunden im Regen stehen lassen und die ARGE nur zum gedeckelten ALG II Beitrag verdonnert.

Der Kunde hat sich dagegen gewehrt und ist zum LSG marschiert. Jetzt wurde die ARGE verdonnert, die Differenz als Darlehen zu gewähren.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 34 AS 2001/09 B ER 18.01.2010

http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=126266&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Gleichzeitig ist es dem Antragsteller nicht möglich, längere Zeit die Differenz zwischen dem Krankenversicherungsbeitrag und dem vom Antragsgegner gezahlten Zuschuss in Höhe von 160,50 EUR monatlich aus dem Regelsatz zu begleichen. Insofern besteht eine Bedarfsunterdeckung. Er ist auch nicht in der Lage, die Beiträge übergangsweise, z.B. aus einem Schonvermögen, aufzubringen. Er hat glaubhaft gemacht, dass sein Konto bereits mit ca. 8.000 EUR im Soll steht und anderweitige Geldbeträge nicht zur Verfügung stehen.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 29.01.2010, 23:21

Nun denn, die Klamotte wurde schon im Bundestag am 27.01.2010 angesprochen.

Der neue Gesundheitsminister weiß offensichtlich noch nicht, worum es geht. Er befindet sich in der Prüfungspfhase.

Guckt ihr hier:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/17/17018.pdf

Deckungslücke Basistarif (S 1562) Fragen 26 und 27

Zitat:

Wann will das Bundesministerium für Gesundheit die Ankündigung des Bundesministers Dr. Philipp Rösler umsetzen, die Deckungslücke für Sozialhilfe-/ALG-II-Bezieher im Basistarif der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu schließen (vergleiche zum Beispiel Berliner Zeitung vom 20. Januar 2010, Seite 5), und soll dies in Form eines eigenen Gesetzes geschehen?


Beinhaltet diese Regelung nicht nur die angekündigte Heraufsetzung des durch die Sozialämter/Argen gezahlten Zuschusses für die private, sondern auch die Zahlungen für die gesetzliche Kranken- und flegeversicherung, und wird diese Regelung für die betroffenen Hilfebedürftigen auch rückwirkend gelten?


Zu Frage 26:

Die genaue Ausgestaltung der gesetzlichen Änderung zur Lösung des in der Frage genannten Problems wird derzeit noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.


Gleiches gilt für die Frage nach dem hierfür erforderlichen Gesetzgebungsverfahren.

Zu Frage 27:

Eine Änderung des Beitragsrechts der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der sozialen Pflegeversicherung ist im Rahmen der oben genannten gesetzlichen Änderung nicht beabsichtigt. Bei den Zahlungen für Hilfebedürftige in der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung stellt sich der Sachverhalt anders dar, weil diese unabhängig von der Höhe des für sie vom zuständigen Grundsicherungsträger gezahlten Beitrags immer Anspruch auf den vollen Leistungsumfang haben und auch keine Beitragsrückstände auflaufen. Insofern ist dieser Personenkreis von einer „Beitrags- oder Deckungslücke“ nicht betroffen. Die Frage angemessener Beitragszahlungen an die GKV wird aber im Zusammenhang mit der anstehenden Finanzierungsreform zu
diskutieren sein.

Wie mit den Beitragsrückständen umzugehen ist, die bei den von der „Beitragslücke“ betroffenen Personen seit 1. Januar 2009 aufgelaufen sind, wird geprüft .


Der Rossi ist mittlerweile mehr als stinkig. Die Klamotte ist schon seit über 2 Jahren bekannt und es hat offensichtlich den Anschein, dass es oben noch nicht so richtig angekommen ist, bzw. will man es nicht lösen.


Aber jenes ist Politik; kommt aus dem griechischen; die Meinung des Volkes!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2010, 18:13

Hier wieder ein Beschluss aus Berlin im Rahmen des ALG II. Der Kunde blieb allein im Regen. Aber es liegt schon beim LSG Berlin. Das LSG hat es ja schon in einer anderen Entscheidung dann den ALG II-Träger verdonnert.

Sozialgericht Berlin S 37 AS 31127/09 27.11.2009


http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=124936&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 01.02.2010, 22:24

Die Beitragslücke war schon Bestandteil der Rede von Elke Ferner im Deutschen Bundestag am 21.01.2010

1. Lesung zum Bundeshaushalt „Gesundheit



Gleichzeitig kann man lesen, dass die Koalition die Beitragslücke im Basistarif der PKV über Steuergelder schließen will.

(Iris Gleicke (SPD): Mövenpick lässt grüßen!)

Das angeblich überlegene System scheint also nicht in der Lage zu sein, ein Minimum an Solidarität innerhalb dieser Versichertengemeinschaft zu leisten. Aber wenn es darum geht, Solidarität mit den verarmten FDP-Mitgliedern zu leisten, dann ist alles möglich; denn die Rabatte für diese zahlen die anderen Versicherten mit, die nicht in den Genuss solcher Rabatte kommen. Man könnte auch sagen: Diejenigen, die sich heute überhaupt nicht in der privaten Krankenversicherung versichern können,
weil sie Vorerkrankungen haben, beispielsweise psychisch krank sind, sollen doch in die FDP eintreten; dann können sie sich bei der DKV versichern, und zwar zu besseren Konditionen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Heinz Lanfermann)



Der Rossi hat schon wieder böse Befürchtungen. Man wird sich vermutlich erneut nicht einigen können.

DKV-Service-Center
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2143
Registriert: 28.01.2007, 17:53
Wohnort: Torgau
Kontaktdaten:

Beitragvon DKV-Service-Center » 02.02.2010, 09:45

Hi Rossi,
das sehe ich genau so, die Dame hat absolut keine Ahnung, der Gruppentarif mit der FDP ist einer von 1000 welcher mit Firmen und Verbänden geschlossen wurde. Der Beitragsvorteil ist minnimal 3-5 % und wird vom armen Vertreter bezahlt dieser bekommt weniger Prov dafür.Definitif bezahlen diesen Vorteil nicht andere Versicherte.
Und Vorerkrankungen lässt mann sich in diesen Gruppentarifen sehr gut bezahlen.Beitragszuschläge bis 9999% sind machbar ,nennt sich dann Abschreckung.
Da ich annehme das dieses in der Politik bekannt sein sollte ist das also wiedermal eine plumpe Anmache von der Dame.
Gruß

hungerhaken
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 107
Registriert: 10.07.2009, 22:27

Beitragvon hungerhaken » 09.02.2010, 22:15

Hi Rossi,

bist du eigentlich Hellseher? Das Urteil des BVerG von heute hört sich doch genau so an, wie du es prophezeit hast. Wie sagte der Anwalt, welcher einen der Kläger vertritt: Viel Wasser im Wein.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 09.02.2010, 22:56

Nee, ich bin definitiv kein Hellseher.

Ich versuche lediglich die einschlägigen rechtlichen Grundlage der sozialrechtlichen Bestimmungen mit einer Portion des gesunden Menschenverstandes aus der Sicht der Betroffenen zu beurteilen.

Ich habe keinen Tunnelblick und bin in erster Linie immer für das Wohl meiner Kunden! Ich arbeite in einer öffentlichen Verwaltung und betrachte mich als Dienstleister für meine Kunde. Jenes ist mein Grundsatz und damit bin ich in den letzten 30 Jahren sehr gut gefahren!

Also, das fiskalische Denken (wer bezahlt was) zählt bei mir nicht!

Und hierfür kämpft der Rossi auch und erst Recht für die Ärmsten und Schwächsten der Gesellschaft!


Zurück zu „Allgemeines PKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste