Grundsicherung- Basistarif PKV- unterschiedliche Handhabung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hier wieder das LSG Niedersachsen-Bremen.
Die ARGE wurde bei einem ALG II-Empfänger wieder verdonnert.
http://www.n2day.com/do/detail/artikel/12029047?URL=http://www.pr-inside.com/de/lsg-niedersachsen-bremen-laufen-r1754261.htm&LIST=12029047,12028869,12028731,12028122,12026955,12026802,12026619,12026190,12025896,12025705,12025321,12024455,12024457,12024364,12024277,12024199,12024117,12023282,12023178,12023181,12023003,12022660,12022692,12022501,12022527,12022256,12021882,12021618,12020721,12020712
Private Krankenversicherung- und Hartz IV-Bezieher
(PR-inside.com 03.03.2010 16:12:21) - LSG Niedersachsen-Bremen: Laufende private Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV-Beziehern sind immer bis zur Höhe der Aufwendungen des sog. Basistarifs voll zu übernehmen
Laufende private Krankenversicherungsbeiräge von Hartz IV-Empfängern sind auch dann bis zur Höhe des sog. Basistarifs voll zu übernehmen, wenn es sich um andere Tarife mit Selbstbehalt handelt und ein Schonvermögen besteht. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen aktuell in Fortführung seiner Rechtsprechung durch unanfechtbaren Eilbeschluss vom 26.02.2010, Az.: L15 AS 26/10 B ER. Hintergund ist, daß, wer 01.01.2009 hilfsbedürftig wird und privat versichert ist, nicht mehr durch den Hartz IV-Bezug in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen kann.
Geklagt hatte ein Mann aus dem Kreis Osnabrück, der eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt von 400 € jährlich und monatlichen Beiträgen von 253 € hatte. Der zuständige Landkreis erstattete jedoch lediglich den Betrag für die gesetzlich Versicherten in Höhe von 142,11 €. Das Gericht entschied, daß der zuständige Träger auch die Lücke von 111,79 € tragen muss und erkannte einen Verfassungsverstoß durch die Nichtsicherstellung des verfassungsrechtlichen Existenzminimums. Das Gericht wies zusätzlich darauf hin, daß er für die fehlenden Beträge auch nicht sein sog. Schonvermögen, was jedem Hartz IV-Bezieher zusteht, aufbrauchen muss.
Die ARGE wurde bei einem ALG II-Empfänger wieder verdonnert.
http://www.n2day.com/do/detail/artikel/12029047?URL=http://www.pr-inside.com/de/lsg-niedersachsen-bremen-laufen-r1754261.htm&LIST=12029047,12028869,12028731,12028122,12026955,12026802,12026619,12026190,12025896,12025705,12025321,12024455,12024457,12024364,12024277,12024199,12024117,12023282,12023178,12023181,12023003,12022660,12022692,12022501,12022527,12022256,12021882,12021618,12020721,12020712
Private Krankenversicherung- und Hartz IV-Bezieher
(PR-inside.com 03.03.2010 16:12:21) - LSG Niedersachsen-Bremen: Laufende private Krankenversicherungsbeiträge von Hartz IV-Beziehern sind immer bis zur Höhe der Aufwendungen des sog. Basistarifs voll zu übernehmen
Laufende private Krankenversicherungsbeiräge von Hartz IV-Empfängern sind auch dann bis zur Höhe des sog. Basistarifs voll zu übernehmen, wenn es sich um andere Tarife mit Selbstbehalt handelt und ein Schonvermögen besteht. Dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen aktuell in Fortführung seiner Rechtsprechung durch unanfechtbaren Eilbeschluss vom 26.02.2010, Az.: L15 AS 26/10 B ER. Hintergund ist, daß, wer 01.01.2009 hilfsbedürftig wird und privat versichert ist, nicht mehr durch den Hartz IV-Bezug in die gesetzliche Krankenversicherung gelangen kann.
Geklagt hatte ein Mann aus dem Kreis Osnabrück, der eine private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt von 400 € jährlich und monatlichen Beiträgen von 253 € hatte. Der zuständige Landkreis erstattete jedoch lediglich den Betrag für die gesetzlich Versicherten in Höhe von 142,11 €. Das Gericht entschied, daß der zuständige Träger auch die Lücke von 111,79 € tragen muss und erkannte einen Verfassungsverstoß durch die Nichtsicherstellung des verfassungsrechtlichen Existenzminimums. Das Gericht wies zusätzlich darauf hin, daß er für die fehlenden Beträge auch nicht sein sog. Schonvermögen, was jedem Hartz IV-Bezieher zusteht, aufbrauchen muss.
Tja und nu kommen die Bayern. Sie waren schon immer anders. Hier blieb der SGB II-Kunde im Regen stehen.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127525&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Aber immerhin wurde Prozeßkostenhilfe für das Hauptverfahren bewilligt.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127525&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Aber immerhin wurde Prozeßkostenhilfe für das Hauptverfahren bewilligt.
Die neuen Bundesländer lassen die SGB II-Kunden auch im Regen stehen.
SG Dresden
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127449&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
SG Dresden
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127449&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Regierung: Schuldengefahr bei Hartz IV für PKVler
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/regierung-schuldengefahr-bei-hartz-iv-fuer-pkvler-8512.php
Laut einem Artikel von "wiwo.de" geht die Bundesregierung davon aus, dass im Laufe des Jahres auf rund 32.000 Mitglieder der privaten Krankenversicherungen Schulden zukommen werden, da diese darauf angewisen sind bzw. sein werden, ALG II zu beantragen. Grund für diese Annahme sei das bestehende Recht, dass die Jobcenter lediglich verpflichtet wären, einen Teil der Beiträge für eine private Krankenversicherung (PKV) zu übernehmen - und nach Anfrage der Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer laut des Bundesarbeitsministeriums im letzten Jahr somit bereits für 11.000 privatversicherte Hartz 4-Empfänger bedeutete, für den Rest selbst aufkommen zu müssen. Kern dieser Problematik laut "wiwo.de": Seit 2009 ist es im Falle von Hartz 4 nicht mehr möglich, von einer privaten Krankenversicherung (zurück) zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Stattdessen sind privatversicherte Hartz 4-Empfänger nun verpflichtet, statt des bisherigen Tarifs den so genannten "Basistarif" (momentan 291 Euro) zu wählen, wovon allerdings die Jobcenter lediglich 126 Euro übernehmen würden. Für den Rest, d.h. also 165 Euro müssten die Betroffenen selbst sorgen, was im Falle einer (naheliegenden) Zahlungsunfähigkeit dazu führe, dass die Anbieter zwar zunächst für Behandlungskosten aufkommen würden, diese es jedoch später von dem Bedürftigen abzuzahlen bzw. zu bezahlen gelte.
Beim Thema Hartz 4 und PKV scheint es generell noch einige Unstimmigkeiten zu geben - denn wie die Redaktion von gegen-hartz.de kürzlich berichtet hatte, verpflichtete das Bundesverfassungsgericht am 9 Feb. 2010 im Zuge seiner Entscheidungen über die Hartz 4-Regelsätze den Bund (und damit die ARGEN) zur "Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs" (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) - wozu u.a. auch eine am Katalog der GKV orientierte Krankenversicherung zählt.
Mit der Entscheidung, dass Gesundheit zum Existenzminimum zu zählen ist, hatte das BVerfG zudem eine Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigt, welches im Falle einer privat versicherten Empfängerin von Arbeitslosengeld II aus Bremen entschieden hatte, dass diese einen Anspruch auf einen vollen Zuschuss habe und überdies eine nur teilweise Übernahme der Kosten als verfassungswidrig einstufte (Beschluss vom 3. Dez 2009, Az.: L 15 AS 1048/09 B ER).
In Hinblick auf diese Entscheidung des BVerfG bleibt es also spannend, wie hier letztendlich seitens der Politik agiert wird - und ob Hartz IV-Bezieher am Ende dafür "bestraft" werden, in der Vergangenheit die PKV gewählt zu haben oder ob Gesundheit als Existenzgrundlage gewertet und ebenso behandelt wird.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/regierung-schuldengefahr-bei-hartz-iv-fuer-pkvler-8512.php
Laut einem Artikel von "wiwo.de" geht die Bundesregierung davon aus, dass im Laufe des Jahres auf rund 32.000 Mitglieder der privaten Krankenversicherungen Schulden zukommen werden, da diese darauf angewisen sind bzw. sein werden, ALG II zu beantragen. Grund für diese Annahme sei das bestehende Recht, dass die Jobcenter lediglich verpflichtet wären, einen Teil der Beiträge für eine private Krankenversicherung (PKV) zu übernehmen - und nach Anfrage der Grünen-Politikerin Brigitte Pothmer laut des Bundesarbeitsministeriums im letzten Jahr somit bereits für 11.000 privatversicherte Hartz 4-Empfänger bedeutete, für den Rest selbst aufkommen zu müssen. Kern dieser Problematik laut "wiwo.de": Seit 2009 ist es im Falle von Hartz 4 nicht mehr möglich, von einer privaten Krankenversicherung (zurück) zu einer gesetzlichen Krankenkasse zu wechseln. Stattdessen sind privatversicherte Hartz 4-Empfänger nun verpflichtet, statt des bisherigen Tarifs den so genannten "Basistarif" (momentan 291 Euro) zu wählen, wovon allerdings die Jobcenter lediglich 126 Euro übernehmen würden. Für den Rest, d.h. also 165 Euro müssten die Betroffenen selbst sorgen, was im Falle einer (naheliegenden) Zahlungsunfähigkeit dazu führe, dass die Anbieter zwar zunächst für Behandlungskosten aufkommen würden, diese es jedoch später von dem Bedürftigen abzuzahlen bzw. zu bezahlen gelte.
Beim Thema Hartz 4 und PKV scheint es generell noch einige Unstimmigkeiten zu geben - denn wie die Redaktion von gegen-hartz.de kürzlich berichtet hatte, verpflichtete das Bundesverfassungsgericht am 9 Feb. 2010 im Zuge seiner Entscheidungen über die Hartz 4-Regelsätze den Bund (und damit die ARGEN) zur "Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs" (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) - wozu u.a. auch eine am Katalog der GKV orientierte Krankenversicherung zählt.
Mit der Entscheidung, dass Gesundheit zum Existenzminimum zu zählen ist, hatte das BVerfG zudem eine Entscheidung des Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen bestätigt, welches im Falle einer privat versicherten Empfängerin von Arbeitslosengeld II aus Bremen entschieden hatte, dass diese einen Anspruch auf einen vollen Zuschuss habe und überdies eine nur teilweise Übernahme der Kosten als verfassungswidrig einstufte (Beschluss vom 3. Dez 2009, Az.: L 15 AS 1048/09 B ER).
In Hinblick auf diese Entscheidung des BVerfG bleibt es also spannend, wie hier letztendlich seitens der Politik agiert wird - und ob Hartz IV-Bezieher am Ende dafür "bestraft" werden, in der Vergangenheit die PKV gewählt zu haben oder ob Gesundheit als Existenzgrundlage gewertet und ebenso behandelt wird.
Grundsicherung-Basistarif PKV-unterschiedliche Handhabung
Heute Abend, 09.03., wird das Thema "Beitragslücke" in Frontal 21 im ZDF behandelt
Schade war leider nicht zu Hause und konnte mir somit den Beitrag nicht ansehen. Obwohl ich es liebend gern gemacht hätte.
Jeder der mich mittlerweile kennt, sollte nämlich wissen, dass ich für die Betroffenen kämpfe.
Und hier haben wir wieder einen LSG-Beschluss, da wurde der SGB XII-Träger verdonnert den hälftigen Beitrag zu übernehmen.
Hessisches Landessozialgericht L 7 SO 165/09 B ER 14.12.2009
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=125348&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Jeder der mich mittlerweile kennt, sollte nämlich wissen, dass ich für die Betroffenen kämpfe.
Und hier haben wir wieder einen LSG-Beschluss, da wurde der SGB XII-Träger verdonnert den hälftigen Beitrag zu übernehmen.
Hessisches Landessozialgericht L 7 SO 165/09 B ER 14.12.2009
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=125348&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Und noch einmal die Hess. LSG!
Erneut wurde der ALG II-Träger verdonnert, mehr als die Begrenzung (ALG II) zu löhnen.
Hessisches Landessozialgericht L 6 AS 368/09 B ER 15.12.2009
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127742&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die sich in dieser Konstellation ergebende Deckungslücke gesehen und bewusst eine den Hilfebedürftigen unzumutbar belastende Regelung getroffen hat.
Zur Gesetzesbegründung ist im Entwurf des GKV-WSG der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 24. Oktober 2006 (BT-Drucks. 16/3100, Seite 207) zu § 12 Abs. 1c VAG ausgeführt, im Interesse der Bezahlbarkeit des Basistarifs dürfe dessen Beitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Weiter heißt es:
Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösend, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden."
Aha! Was heißt das jetzt? Keine staatlich verordnete Schuldenfalle? Nee; die priv. dürfen jenes fordern, was in den Sätzen 1 - 3 des § 12 Abs. 1 c VAG verankert ist.
Würde der Rossi auch definitiv machen, wenn er etwas verkaufen muss, was er nicht will!
Erneut wurde der ALG II-Träger verdonnert, mehr als die Begrenzung (ALG II) zu löhnen.
Hessisches Landessozialgericht L 6 AS 368/09 B ER 15.12.2009
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=127742&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die sich in dieser Konstellation ergebende Deckungslücke gesehen und bewusst eine den Hilfebedürftigen unzumutbar belastende Regelung getroffen hat.
Zur Gesetzesbegründung ist im Entwurf des GKV-WSG der Fraktionen der CDU/CSU und SPD vom 24. Oktober 2006 (BT-Drucks. 16/3100, Seite 207) zu § 12 Abs. 1c VAG ausgeführt, im Interesse der Bezahlbarkeit des Basistarifs dürfe dessen Beitrag den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Weiter heißt es:
Würde die Bezahlung eines solchen Beitrags Hilfebedürftigkeit im Sinne von SGB II oder SGB XII auslösend, stellen weitere Regelungen sicher, dass die Betroffenen nicht finanziell überfordert werden."
Aha! Was heißt das jetzt? Keine staatlich verordnete Schuldenfalle? Nee; die priv. dürfen jenes fordern, was in den Sätzen 1 - 3 des § 12 Abs. 1 c VAG verankert ist.
Würde der Rossi auch definitiv machen, wenn er etwas verkaufen muss, was er nicht will!
Grundsicherung/Basistarif- unterschiedliche Handhabung
Ich muss nächste Woche Hartz IV beantragen. Ob das sinnvoll ist hier die Entscheidungen des zuständigen LSG Niedersachsen/Bremen mitzunehmen, damit die gleich wissen, dass sie wahrscheinlich verdonnert werden? Liebe Grüße von Roelien
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- Postrank7
- Beiträge: 107
- Registriert: 10.07.2009, 22:27
Hallo Rossi
solltest dir den Beitrag auf jeden Fall reinziehen.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/ ... .html?dr=1
solltest dir den Beitrag auf jeden Fall reinziehen.
http://frontal21.zdf.de/ZDFde/inhalt/1/ ... .html?dr=1
Hier ein LSG-Beschluss aus Ba.-Wü. im Bereich des SGB II.
Die Klamotte wurde abgeschmettert und der Kunde bekam nur den gedeckelten Beitrag.
Nun denn, da herrscht wohl keine Einigkeit in Ba.-Wü. Im Bereich des SGB XII wird der Sozialhilfeträger verdonnert und im Bereich des SGB II wird es abgemeiert.
Das LSG ist der Auffassung, dass nur das BVerfG die Lücke schließen kann.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128106&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
Die Klamotte wurde abgeschmettert und der Kunde bekam nur den gedeckelten Beitrag.
Nun denn, da herrscht wohl keine Einigkeit in Ba.-Wü. Im Bereich des SGB XII wird der Sozialhilfeträger verdonnert und im Bereich des SGB II wird es abgemeiert.
Das LSG ist der Auffassung, dass nur das BVerfG die Lücke schließen kann.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=128106&s0=Basistarif&s1=&s2=&words=&sensitive=
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- Postrank7
- Beiträge: 107
- Registriert: 10.07.2009, 22:27
@S.B.
Nee, bis heute hat das LSG S/A noch nicht entschieden. Habe die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG Dessau am 28.01.10 eingebracht.
Einzige Reaktion bisher war, dass der Vorsitzende einen Nachweis des abgeschlossenen Basistarifs haben wollte. (10.2.10) Außderdem wollte er mein Einverständnis, die Akte der Erstklage auf Gewährung von Grundsicherung vom Juni 2009 beizuziehen.
Selbstverständilich veröffentlich ich den Beschluss noch am Tag der Verkündung.
hungerhaken
Nee, bis heute hat das LSG S/A noch nicht entschieden. Habe die Beschwerde gegen den ablehnenden Beschluss des SG Dessau am 28.01.10 eingebracht.
Einzige Reaktion bisher war, dass der Vorsitzende einen Nachweis des abgeschlossenen Basistarifs haben wollte. (10.2.10) Außderdem wollte er mein Einverständnis, die Akte der Erstklage auf Gewährung von Grundsicherung vom Juni 2009 beizuziehen.
Selbstverständilich veröffentlich ich den Beschluss noch am Tag der Verkündung.
hungerhaken
Grundsicherung Basistarif/unterschiedliche Handhabung
Hallo zusammen, ich bin jetzt bei der Arge gemeldet (Niedersachsen). Ich möchte in den Basistarif wechseln, weil ich nicht denke, nochmal aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen (schwer behindert, Antrag auf Grundsicherung läuft). Morgen muss ich den Antrag abgeben. ich leg den Versicherungsschein bei und die Bescheinigung über die Höhe des Basistarifs. Wie und wann komm ich jetzt in den Basistarif. Wann muss/kann ich wechseln? Die werden mich ja wahrscheinlich auffordern oder? Obwohl der Basistarif ungefähr gleich ist mit meinem aktuellen. Ich möchte aber trotzdem wechseln, weil ich in meinem sehr hohe Zuzahlungen hab etc. Es ist ein alter sehr schlechter Tarif. Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
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- Postrank7
- Beiträge: 107
- Registriert: 10.07.2009, 22:27
@Rolien
Jeder Versicherer muss seit dem 1.1.2009 den Basistarif anbieten. Ein Wechsel ist jederzeit auf Antrag beim Versicherer möglich. ZumWechsel kann man grundsätzlich nicht gezwungen werden, obwohl die Argen oder die Sozialämter immer Druck machen, um diesen Basistarif zu erzwingen.
Der Basistarif beträgt rd. 580 € im Monat. Bei Hilfebedürftigkeit reduizert er sich auf die Hälfte. Die Argen /Sozialämter bezahlen aber nur 124 €. Auf der Differenz bleibt der Versicherer sitzen.
Jeder Versicherer muss seit dem 1.1.2009 den Basistarif anbieten. Ein Wechsel ist jederzeit auf Antrag beim Versicherer möglich. ZumWechsel kann man grundsätzlich nicht gezwungen werden, obwohl die Argen oder die Sozialämter immer Druck machen, um diesen Basistarif zu erzwingen.
Der Basistarif beträgt rd. 580 € im Monat. Bei Hilfebedürftigkeit reduizert er sich auf die Hälfte. Die Argen /Sozialämter bezahlen aber nur 124 €. Auf der Differenz bleibt der Versicherer sitzen.
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