Wechsel von GKV in PKV - Hilfe Arbeitgeber macht Stress

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rander
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Wechsel von GKV in PKV - Hilfe Arbeitgeber macht Stress

Beitragvon rander » 28.03.2010, 16:00

Hallo zusammen,
ich habe nun folgendes Problem.

Ich bin meiner Meinung nach ab 01/2011 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze und kann somit ab 01/2011 in die PKV.
Meine Berechnung basiert auf meinen monatlichen wiederkehrenden Bruttogehalt (Grundgehalt + Vermögenswirksame Leistungen) multipliziert mit dem Faktor 13,2 pro Jahr.

Ich habe diese Kalkulation meinen Arbeitgeber auch zukommen lassen, doch leider weigert sich dieser mir eine Bestätigung auzustellen, dass ich ab dem 01/2011 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze liege.
Laut seiner Kalkulation liege ich nicht darüber :-s

Ich habe nun von einer PKV eine Bestätigung bekommen, dass Sie mich gerne ab 01/2011 aufnehmen würden. Jetzt fehlt mir also nur noch der Nachweis des Arbeitgebers.

Wie kann ich hier weiter verfahren?
Gibt es irgendwelche "öffentlichen" Stellen die mir ebenso diese Bescheinigung ausstellen können oder was für weitere Möglichkeiten habe ich?

Vielen Dank für euere Hilfe.

Gruß
David

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.03.2010, 16:24

Hallo David, die Bescheinigung des AG ist :-) Pillepalle :-) wichtig ist die Meldung an die Krankenkasse, wenn Sie dort als freiwilliges Mitglied geführt werden brauch Sie dei Bestätigung des AG nicht. Sollten Sie dort als pflicht Mitglied geführt werden nutzt eine Bescheinigung auch nix.
Also am Besten zu Kasse und dort nachfragen.
Gruß

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 28.03.2010, 17:22

Warum sollte Ihr AG Ihnen Ende 03/2010 Bescheinigen, das Sie in 9 Monaten möglicherweise versicherungsfrei werden. Fakt ist, Sie sind es noch nicht und werden es frühestens am 01.01.2011.

Im Übrigen hat DKV-SC natürlich recht, Ihrer GKv ist das relativ egal.

rander
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Beitragvon rander » 28.03.2010, 18:48

Hallo zusammen,
korrigieren Sie mich bitte, falls ich etwas falsch verstanden habe.
Cassiesmann hat geschrieben:Warum sollte Ihr AG Ihnen Ende 03/2010 Bescheinigen, das Sie in 9 Monaten möglicherweise versicherungsfrei werden. Fakt ist, Sie sind es noch nicht und werden es frühestens am 01.01.2011.

Da ich erst ab 01.01.2011 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liege und ich die GKV aber spätestens am 10/2010 kündigen muss (um ab 01/2011 in die PKV wechseln zu können), braucht die GKV doch eine Bestätigung das ich voraussichtlich auch 2010 über der Versicherungspflichtgrenze liege. Ich habe das so verstanden, dass die GKV die "Hoheit" hat. Mein aktuelles Jahresbruttogehalt übersteigt die Versicherungspflichtgrenze von 2010 auch bei weitem, so dass es 2010 keine Probleme geben dürfte.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo David, die Bescheinigung des AG ist :-) Pillepalle :-) wichtig ist die Meldung an die Krankenkasse, wenn Sie dort als freiwilliges Mitglied geführt werden brauch Sie dei Bestätigung des AG nicht.

Aber von wem bekommt die GKV die Mitteilung das ich ab 01/2011 (also in der Zukunft) als freiwilliges Mitglied versichert wäre.
Von wem bekommt die GKV die Infos in welchem Jahr ich über der Versicherungspflichtgrenze liege oder nicht.

Das Ganze 3 Jahre System ist total verwirrend. -nö-
Vielen Dank für Euere Hilfe.

David

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.03.2010, 19:27

Die Meldung ob freiwillig oder pflichtig gibt der AG
an Ihre Krankenversicherung, da es vorkommen kann, das der AG diese Meldung versäumt, ist es in jedem Fall erforderlich das Sie sich bei Ihrer Kasse melden. Ich gebe Ihnen Recht das die 3 Jahresfrist
Quatsch ist und hoffe das diese bald fällt.
Gruß

rander
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Beitragvon rander » 28.03.2010, 20:27

Hallo,
DKV-Service-Center hat geschrieben:Die Meldung ob freiwillig oder pflichtig gibt der AG an Ihre Krankenversicherung, da es vorkommen kann, das der AG diese Meldung versäumt, ist es in jedem Fall erforderlich das Sie sich bei Ihrer Kasse melden.

d.h. jedoch im Umkehrschluss, dass ich wiederum von meinen Arbeitgeber abhängig bin und mir dieser die entsprechende Meldung/Bescheid ausstellen muss.

Nun habe ich ja das Problem, dass ich laut meiner Berechnung (siehe oben) der Meinung bin, dass ich 3 Jahre (ab 01/2011) über der Versicherungspflichtgrenze liege - mein Arbeitgeber jedoch nicht.
D.h wiederum das er mir eine solche Meldung/Bescheid nicht austellen will.
Ein Streitpunkt ist z.B. die sogenannten "Vermögenswirksame Leistungen", welche ich seit 6 Jahren monatlich beziehe, mein Arbeitgeber diese aber nicht zu meinen Bruttoentgelt anrechnen will.

An wen kann ich mich in so einen Fall wenden, wenn keine Einigung zwischen Arbeitgeber und mir erfolgt? Gibt es irgendeine Organisation / "Öffentliche" Stelle die Beratung, Berechnung, etc. anbietet?

Vielen Dank und viele Grüße
David

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Beitragvon Czauderna » 28.03.2010, 21:50

Hallo,
es nützt Dich nix wenn du drei Jahre lang hintereinander über der Grenze liegst wenn es auch nicht feststeht dass du auch im vierten Jahr, also zu dem Zeitpunkt zu dem Du in die PKV wechseln willst nicht auch krankenversicherungsfrei bist - dies nur mal so nebenbei.
Gruß
Czauderna

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Beitragvon ratte1 » 28.03.2010, 21:59

Hallo,

wenn die Versicherungspflicht am 31.12.10 enden sollte und ein Wechsel in die PKV erfolgen soll, muss keine 3-monatige Kündigungsfrist eingehalten werden.

Vielmehr endet die Versicherung kraft Gesetzes zum 31.12.10.

MfG
ratte1

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Beitragvon rander » 28.03.2010, 22:02

Hallo Czauderna,
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
es nützt Dich nix wenn du drei Jahre lang hintereinander über der Grenze liegst wenn es auch nicht feststeht dass du auch im vierten Jahr, also zu dem Zeitpunkt zu dem Du in die PKV wechseln willst nicht auch krankenversicherungsfrei bist - dies nur mal so nebenbei.

ich weiss - wenn man sich aber die Entwicklung der Versicherungspflichtgrenzen (http://www.1a-krankenversicherung.org/p ... renze.html) ansieht, so steht auch dem Folgejahr (also 2011) nichts im Wege.
Es sei denn, die Versicherungspflichtgrenze wird um "utopische" 8.000 € oder mehr angehoben. Ich weiss auch, dass die Versicherungspflichtgrenze für 2011 erst irgendwann in 10/2010 bekannt gegeben wird.

Dies alles hilft mir aber nicht weiter, da ich ein grundlegendes Problem mit meinen Arbeitgeber zur Bescheinigung des Bruttoentgelts von 3 Jahren über der Versicherungspflichtgrenze habe.

Da ich die GKV auch zum 10/2010 (auf Grund von Kündigungsfristen) kündigen muss, und die neue Versicherungspflichtgrenze für 2011 aber auch erst in 10/2010 bekannt gegeben wird ist das alles eine total verfahrene Situation.

Von seitens meines Arbeitgebers kann ich hier auf keine Unterstützung bzw. Rat hoffen .. deshalb suche ich nach Tipps wer einen in einen solchen Fall noch beraten kann (und evtl. auch eine unabhängige Kalkulation des Bruttojahresentgelts aufstellt).

Viele Grüße
David

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Beitragvon ratte1 » 28.03.2010, 22:08

rander hat geschrieben:Da ich die GKV auch zum 10/2010 (auf Grund von Kündigungsfristen) kündigen muss, und die neue Versicherungspflichtgrenze für 2011 aber auch erst in 10/2010 bekannt gegeben wird ist das alles eine total verfahrene Situation.

Nee, s.o. (unsere Beiträge haben sich offenbar überschnitten)
rander hat geschrieben:Von seitens meines Arbeitgebers kann ich hier auf keine Unterstützung bzw. Rat hoffen .. deshalb suche ich nach Tipps wer einen in einen solchen Fall noch beraten kann (und evtl. auch eine unabhängige Kalkulation des Bruttojahresentgelts aufstellt).
Eine solche Beratungsstelle kenne ich nicht.

MfG
ratte1

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Beitragvon E.Kacmaz » 28.03.2010, 22:20

rander hat geschrieben:Hallo zusammen,
korrigieren Sie mich bitte, falls ich etwas falsch verstanden habe.
Cassiesmann hat geschrieben:Warum sollte Ihr AG Ihnen Ende 03/2010 Bescheinigen, das Sie in 9 Monaten möglicherweise versicherungsfrei werden. Fakt ist, Sie sind es noch nicht und werden es frühestens am 01.01.2011.

Da ich erst ab 01.01.2011 3 Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liege und ich die GKV aber spätestens am 10/2010 kündigen muss (um ab 01/2011 in die PKV wechseln zu können), braucht die GKV doch eine Bestätigung das ich voraussichtlich auch 2010 über der Versicherungspflichtgrenze liege. Ich habe das so verstanden, dass die GKV die "Hoheit" hat. Mein aktuelles Jahresbruttogehalt übersteigt die Versicherungspflichtgrenze von 2010 auch bei weitem, so dass es 2010 keine Probleme geben dürfte.

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hallo David, die Bescheinigung des AG ist :-) Pillepalle :-) wichtig ist die Meldung an die Krankenkasse, wenn Sie dort als freiwilliges Mitglied geführt werden brauch Sie dei Bestätigung des AG nicht.

Aber von wem bekommt die GKV die Mitteilung das ich ab 01/2011 (also in der Zukunft) als freiwilliges Mitglied versichert wäre.
Von wem bekommt die GKV die Infos in welchem Jahr ich über der Versicherungspflichtgrenze liege oder nicht.

Das Ganze 3 Jahre System ist total verwirrend. -nö-
Vielen Dank für Euere Hilfe.

David


Guten Abend,

wieso dieser ganze Stress??
Du wirst selbst mit irgendeiner Bescheinigung Deines AG die GKV nicht bis 10/2010 kündigen können.
Wer erzählt denn sowas?
Die GKV orientiert sich lediglich an der tatsächlichen Meldung des AG.
Deswegen wirst Du die GKV in 01/2011 zu 01/2011 kündigen können.
Dein Statuswechsel von einem pflicht zu einem freiwillig Versicherten räumt Dir ein Sonderkündigungsrecht ein, welches Du dann gleich im Januar wahrnehmen kannst. Dann einfach die Bescheinigung der PKV dazu, welche Du bereits Monate im voraus abschliessen kannst und alles wird gut.
Deswegen ist der gesamte Firlefanz sowas von unnötig...

Was Du suchst ist u.a. hier geregelt:

http://www.aok-business.de/rundschreibe ... Grenze.pdf


Viele Grüße

rander
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Beitragvon rander » 28.03.2010, 22:58

Hallo,
E.Kacmaz hat geschrieben:wieso dieser ganze Stress??
Du wirst selbst mit irgendeiner Bescheinigung Deines AG die GKV nicht bis 10/2010 kündigen können.
Die GKV orientiert sich lediglich an der tatsächlichen Meldung des AG.

vielen Dank für die Infos zum Sonderkündigungsrecht der GKV beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze über 3 Jahre. Dies nimmt schon etwas den "Zeitdruck".

Wieso der ganze Stress?
Relativ einfach.
In 2008 liege ich nur ganz knapp über der Versicherungspflichtgrenze auf Grund meines Bruttoentgelts (= monatliches Grundgehalt * 13.2 + monatliche Vermögenswirksame Leistungen).
Mein Arbeitgeber behauptet aber, dass ich 2008 unter der Versicherungspflichtgrenze liege und somit würde ich die Versicherungspflichtgrenze nicht 3 Jahre in Folge überschreiten, z.B. rechnet er mir die "monatlichen Vermögenswirksame Leistungen" nicht an, obwohl ich diese nun schon ca. 6 Jahre in Folge regelmäßig beziehe. Einen Grund warum mir diese nicht angerechnet werden habe ich bis heute nicht erhalten.

Da ich heute nun gelernt habe, dass die GKV die Meldung für das "Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze" vom Arbeitgeber erhält, bin ich aufgeschmissen.

Ich habe hier die Bestätigung meines PKV-Antrags zum 01/2011, weiss aber schon von vorne herein, dass mir mein Arbeitgeber die 3 Jahre über der Versicherungspflichtgrenze nicht bestätigt.

Was mache ich nun in so einem Fall?

Vielen Dank und viele Grüße
David

elgreco99
Beiträge: 1
Registriert: 29.03.2010, 16:58
Wohnort: München

Beitragvon elgreco99 » 29.03.2010, 17:41

Hallo David,

die Freigabe für einen Vertragsabschluss erteilt die GKV und diese gibt auch Auskunft ob und wann Sie in die PKV wechseln können.

Anbei noch die Beitragsbemessunggrenzen:

Jahresarbeitsentgeltgrenze Krankenversicherung

--------------------------Alte Bundesländer--------Neue Bundesländer
--------------------------Monat--------Jahr--------Monat--------Jahr
Aktuell (2010)------4.162,50 € 49.950,00 € 4.162,50 € 49.950,00 €
Vorjahr (2009)-----4.050,00 € 48.600,00 € 4.050,00 € 48.600,00 €

Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat, sind "versicherungsfrei" und können sich in der PKV versichern (§6 Abs. 1 SGB V).

Für die Frage, ob das Einkommen die Pflichtgrenze überschreitet, zählen nicht nur die 12 Monatsgehälter, sondern auch die weiteren regelmäßig gewährten Bezüge, z. B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Entgelte für vertraglich geschuldete Bereitschaftsdienste, Überstundenpauschalen, die vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, nicht aber die Arbeitnehmersparzulage.

Für Rückfragen können Sie mir gerne eine PN beschreiben

Grüsse
Georgios

Cornelia Charlotte
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Beiträge: 5
Registriert: 30.03.2010, 20:32

kann nur jedem abraten in die pkv zu wechseln

Beitragvon Cornelia Charlotte » 30.03.2010, 20:45

Sorry, ich bin seit Oktober privat versichert und kann nur jedem davon abraten. Die machen eine Riesenwelle aus allem, was man einreicht! Ich zahle mehr dazu, als ich mir habe träumen lassen. Bin sehr unzufrieden damit und würde liebend gerne wieder in die gesetzliche Versicherung zurückkehren - geht aber nicht!!!! Ich habe mich bereits erkundigt, aber das geht nur, wenn ich arbeitslos werde.
Gott bewahre ...
Eine gesetzliche Versicherung mit einer guten Zusatzversicherung für besondere Fälle ist meiner Meinung nach viel geschickter.
Schöne Grüße
Cornelia Charlotte

Cassiesmann
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Registriert: 08.03.2007, 22:17

Re: kann nur jedem abraten in die pkv zu wechseln

Beitragvon Cassiesmann » 30.03.2010, 22:23

Cornelia Charlotte hat geschrieben:Die machen eine Riesenwelle aus allem, was man einreicht!


Dafür gibt es exakt 2 Gründe:

1.) Sie haben sich nicht über die versicherten Leistungen informiert und sind überrascht.

2.) Die PKV zweifelt an der korrekten Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Sollte letzteres der Fall sein und Sie "unschuldig" sein, passiert nichts. Sollte ersteres der Fall sein, ist es naiv bis fahrlässig, wie Sie an die Sache gegange sind.

ABER: Es ist nicht "die PKV" daran schuld, ggf. der Vermittler, aber nicht das System.

P.S.: Wie alt sind Sie, was zahlen Sie in der PKV und was zahlten Sie in der GKV?


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