Hallo,
auch wenn ich schon eine kleine Weile passiv mitlese so fuehle ich mich doch etwas ueberfordert meine zukuenftigen Moeglichkeiten zu sondieren.
Hintergrund:
Ich bin seit > 5 Jahren in der PKV und 40 Jahre alt. Meine Frau ist ebenfalls in der PKV, unsere beiden Kinder sind bei mir mitversichert.
In ca. 1 Jahr verlagert mein Arbeitgeber den Standort, wobei ich aus persoenlichen Gruenden nicht mitkommen kann. Ich kann mir folgende potentiellen Moeglichkeiten fuer mich vorstellen.
1) Ich finde direkt einen alternativen Job ueber dem Grenzwert (um in der PKV wie bisher zu verbleiben)
2) Ich finde einen alternativen Job unter dem Grenzwert (und muss in die PKV zurueck ?)
3) Ich werde erstmals arbeitslos und finde danach einen Job (unter / ueber dem Grenzwert)
4) Ich mache mich selbstaendig.
Von meiner Seite aus habe ich die Moeglichkeit beim jetzigen Arbeitgeber meinen Arbeitszeit zu reduzieren um in die GKV zu kommen.
Koennt Ihr mir auf die Spuenge helfen auf wass ich alles aufpassen muss bei der Entscheidung PKV/GKV um danach nocheinmal die Forensuche zu bemühen.
Was ich auf jeden Fall vermeiden will, ist eine laengerfristige Arbeitslosigkeit in Kombination mit der monatlichen PKV-Belastung. Auch eine Selbststaendigkeit würde mindestens am Anfang zu einem deutlich geringerem Einkommen als jetzt führen.
Danke
Faulenzer
Meine Krankenasse in 2 Jahren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
hier einige Aspekte zur Antwort:
1) wie bereits geschrieben weiter PKV
2) Rückkehr in die GKV. Jeweils zum 01.01. wird geprüft, ob in den letzten 3 Kalenderjahren und vorauss. in den nächsten 12 Monaten die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Auch wenn man am 01.01.2011 alle 4 Grenzwerte überschreiten sollte, kann man in der GKV bleiben.
§ 6 SGB V + § 190 Absatz 3 SGB V
ACHTUNG: Wenn bereits am 31.12.2002als Arbeitnehmer eine PKV bestand, gilt statt der normalen Grenze von 4162,50 Euro die Grenze von 3750 Euro (identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze).
3) Während des Bezuges von Arbeitslosengeld I besteht Versicherungspflicht in der GKV. Wenn die Versicherungspflicht vor Ablauf von 12 Monaten endet, endet auch die GKV. Die Rückkehr in die PKV erfolgt zu den bisherigen Bedingungen. § 5 Absatz 9 SGB V
Alternativ ist die Befreiung von der Versicherungspflicht möglich (§ 8 SGB V).
4) Bei einer Selbstständigkeit ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind sehr vielfältig.
In der aktuellen Lage kann insbesondere der § 10 Absatz 3 SGB V zu den Voraussetzungen der kostenlosen Familienversicherung wichtig sein.
Die Entscheidung GKV oder PKV ist oft eine lebenslange Entscheidung.
Sinnvoll ist auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler).
Folgende Artikel sprechen einige (von vielen Aspekten) an:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
Mehr Aspekte werden in dieser Broschüre angesprochen:
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
@ Hinweis an die PKV-Experten hier im Forum:
Ja, ich weiß, Focus ist keine Fachzeitschrift. Ich bin schon sehr gespannt hier demnächst einen Fachartikel zum Thema GKV/PKV zu lesen.
Zu den Punkten in beiden Links gibt es oft unterschiedliche Meinungen.
hier einige Aspekte zur Antwort:
1) Ich finde direkt einen alternativen Job ueber dem Grenzwert (um in der PKV wie bisher zu verbleiben)
2) Ich finde einen alternativen Job unter dem Grenzwert (und muss in die PKV zurueck ?)
3) Ich werde erstmals arbeitslos und finde danach einen Job (unter / ueber dem Grenzwert)
4) Ich mache mich selbstaendig.
1) wie bereits geschrieben weiter PKV
2) Rückkehr in die GKV. Jeweils zum 01.01. wird geprüft, ob in den letzten 3 Kalenderjahren und vorauss. in den nächsten 12 Monaten die Versicherungspflichtgrenze überschritten wird. Auch wenn man am 01.01.2011 alle 4 Grenzwerte überschreiten sollte, kann man in der GKV bleiben.
§ 6 SGB V + § 190 Absatz 3 SGB V
ACHTUNG: Wenn bereits am 31.12.2002als Arbeitnehmer eine PKV bestand, gilt statt der normalen Grenze von 4162,50 Euro die Grenze von 3750 Euro (identisch mit der Beitragsbemessungsgrenze).
3) Während des Bezuges von Arbeitslosengeld I besteht Versicherungspflicht in der GKV. Wenn die Versicherungspflicht vor Ablauf von 12 Monaten endet, endet auch die GKV. Die Rückkehr in die PKV erfolgt zu den bisherigen Bedingungen. § 5 Absatz 9 SGB V
Alternativ ist die Befreiung von der Versicherungspflicht möglich (§ 8 SGB V).
4) Bei einer Selbstständigkeit ist eine Rückkehr in die GKV nicht möglich.
Die Unterschiede zwischen GKV und PKV sind sehr vielfältig.
In der aktuellen Lage kann insbesondere der § 10 Absatz 3 SGB V zu den Voraussetzungen der kostenlosen Familienversicherung wichtig sein.
Die Entscheidung GKV oder PKV ist oft eine lebenslange Entscheidung.
Sinnvoll ist auf jeden Fall ein persönliches Gespräch mit einem gut informierten GKV-Mitarbeiter und einem gut informierten PKV-Mitarbeiter (oder Versicherungsmakler).
Koennt Ihr mir auf die Spuenge helfen auf wass ich alles aufpassen muss bei der Entscheidung PKV/GKV um danach nocheinmal die Forensuche zu bemühen.
Folgende Artikel sprechen einige (von vielen Aspekten) an:
http://www.focus.de/finanzen/versicheru ... 52165.html
Mehr Aspekte werden in dieser Broschüre angesprochen:
http://www.bundderversicherten.de/app/d ... chuere.pdf
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
@ Hinweis an die PKV-Experten hier im Forum:
Ja, ich weiß, Focus ist keine Fachzeitschrift. Ich bin schon sehr gespannt hier demnächst einen Fachartikel zum Thema GKV/PKV zu lesen.

Zu den Punkten in beiden Links gibt es oft unterschiedliche Meinungen.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
- Wohnort: Torgau
- Kontaktdaten:
Focus und BdV, ja, das ...
DKV-Service-Center hat geschrieben:noch schlimmer ist der BdV da lob ich mir den Focus
... passt. Der Focus hat normalerweise keinen Schimmer, und bei dem BdV-Pamphlet hat sich seit Hans-Dieter Meyers unseligen Zeiten nicht viel verändert - außer rein äußerlich dem Titelblatt mit den guten oder schlechten Karten.
Die BdV-Postille als Ratgeber ist rausgeworfenes Geld.
Gruß von
Gerhard
Nachfrage
Danke fuer die schnelle Antwort.
Koennt Ihr mir bitte in zwei Punkten mein Verständnis der Sachlage bestätigen/korrigieren.
1)Zum 1.12.2002 habe ich eine grosse Anwartschaft in der PKV abgeschlossen und parallel noch in der GKV, zum 1.1.2003 war ich dort ausschlieslich versichert (Grund: Kündigungszeit der GKV und die Idee damit die Versicherungszeit in der PKV zu erhoehen bzw. die Kosten langfristig etwas zu senken).
Falle ich jetzt unter die 4162 Euro Beitragsbemessungsgrenze?
2) Bzgl. der endgültigkeit der Befreiung nach $8 SGB 1 (Arbeitslosigkeit) und einer Arbeitslosigkeit < 1 Jahr:
Wenn ich jedoch wieder Arbeit finde muss? (bei entsprechendem Gehalt) meine PKV mich wieder in meinen jetzigen Vertrag.
Bei Arbeit mit entsprechend niedrigerem Gehalt komme ich aber in die GKV.
Ist dies korrekt?
Tausend Dank schonmal. Wenn man nicht in dem Bereich taeglich arbeitet (und selbst dann) ist die Gesetzeslage fuer die Thematik viiiiiel zu komplex und unuebersichtlich. Aber das scheint ja der Zeitgeist zu sein (EU-Gummi-Bären verordnung ~11000 Wörter im Vergleich zu den 10 Regeln von Mose mit ~120 Wörtern).
Faulenzer
Koennt Ihr mir bitte in zwei Punkten mein Verständnis der Sachlage bestätigen/korrigieren.
1)Zum 1.12.2002 habe ich eine grosse Anwartschaft in der PKV abgeschlossen und parallel noch in der GKV, zum 1.1.2003 war ich dort ausschlieslich versichert (Grund: Kündigungszeit der GKV und die Idee damit die Versicherungszeit in der PKV zu erhoehen bzw. die Kosten langfristig etwas zu senken).
Falle ich jetzt unter die 4162 Euro Beitragsbemessungsgrenze?
2) Bzgl. der endgültigkeit der Befreiung nach $8 SGB 1 (Arbeitslosigkeit) und einer Arbeitslosigkeit < 1 Jahr:
Wenn ich jedoch wieder Arbeit finde muss? (bei entsprechendem Gehalt) meine PKV mich wieder in meinen jetzigen Vertrag.
Bei Arbeit mit entsprechend niedrigerem Gehalt komme ich aber in die GKV.
Ist dies korrekt?
Tausend Dank schonmal. Wenn man nicht in dem Bereich taeglich arbeitet (und selbst dann) ist die Gesetzeslage fuer die Thematik viiiiiel zu komplex und unuebersichtlich. Aber das scheint ja der Zeitgeist zu sein (EU-Gummi-Bären verordnung ~11000 Wörter im Vergleich zu den 10 Regeln von Mose mit ~120 Wörtern).
Faulenzer
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- Postrank7
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- Kontaktdaten:
Hallo,
Es gilt die normale Versicherungspflichtgrenze von 4162,50 Euro, da keine PKV anstelle der GKV bestand (keine substitutive PKV).
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Besprec ... /index.htm
Die Befreiung gilt nur für die Dauer des Alg-Bezuges.
Wenn die neue Beschäftigung die Versicherungspflichtgrenze von 49950 Euro jährlich (2010) überschreitet und in den letzten 3 Kalenderjahren die jeweilige Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde (die Zeit der Arbeitslosigkeit wird mit 0 Euro angesetzt), kommt man bei der PKV wieder in den bisherigen Vertrag.
Wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird man versicherungspflichtig und kommt wieder in die GKV (die Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Alg-Bezug ist dann ohne Bedeutung).
Gruß
RHW
1)Zum 1.12.2002 habe ich eine große Anwartschaft in der PKV abgeschlossen und parallel noch in der GKV, zum 1.1.2003 war ich dort ausschließlich versichert (Grund: Kündigungszeit der GKV und die Idee damit die Versicherungszeit in der PKV zu erhoehen bzw. die Kosten langfristig etwas zu senken).
Falle ich jetzt unter die 4162 Euro Beitragsbemessungsgrenze?
Es gilt die normale Versicherungspflichtgrenze von 4162,50 Euro, da keine PKV anstelle der GKV bestand (keine substitutive PKV).
http://www.vdek.com/arbeitgeber/Besprec ... /index.htm
2) Bzgl. der Endgültigkeit der Befreiung nach §8 SGB 1 (Arbeitslosigkeit) und einer Arbeitslosigkeit < 1 Jahr:
Wenn ich jedoch wieder Arbeit finde muss? (bei entsprechendem Gehalt) meine PKV mich wieder in meinen jetzigen Vertrag.
Bei Arbeit mit entsprechend niedrigerem Gehalt komme ich aber in die GKV.
Die Befreiung gilt nur für die Dauer des Alg-Bezuges.
Wenn die neue Beschäftigung die Versicherungspflichtgrenze von 49950 Euro jährlich (2010) überschreitet und in den letzten 3 Kalenderjahren die jeweilige Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde (die Zeit der Arbeitslosigkeit wird mit 0 Euro angesetzt), kommt man bei der PKV wieder in den bisherigen Vertrag.
Wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, wird man versicherungspflichtig und kommt wieder in die GKV (die Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Alg-Bezug ist dann ohne Bedeutung).
Gruß
RHW
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