
Basistarif- kann Arzt direkt mit Kasse abrechnen?
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Basistarif- kann Arzt direkt mit Kasse abrechnen?
Bin seit ca. zwei Monaten umgestellt in den Basistarif und muss jetzt erstmalig wieder zu meiner Hausärztin. Heute rief ich in München bei der PKV an, um mir das Prozedere genau erklären zu lassen. Die Dame sagte mir, dass ich die Praxisgebühr nicht beim Arzt bezahlen muss. Das wird bei der Abrechnung einbehalten. Wie das? Kann nicht jetzt der Arzt direkt mit der Kasse abrechnen? Fragte ich die Dame auch. Erst meinte sie: nein, das ist alles wie bisher. Dann hab ich gesagt, dass ich gelesen hätte, dass Ärzte direkt abrechnen können. Ja, geht auch meinte sie dann auf einmal, aber sie warne mich
wenn die Ärzte sich nicht an die bei dem Tarif festgelegten Sätze hielten, müsste ich die Differenz bezahlen. War mir wohl klar. Was ist denn nun ratsam. Direkt abrechnen lassen oder nicht? Ich hätte dadurch ja weniger Rennerei. Und wie ist das nun mit der Praxisgebühr??Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

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- Postrank4
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Also, die Möglichkeit der priv. Kv. direkt mit dem Arzt abzurechnen ergibt sich sowohl aus § 192 Abs. 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als auch aus § 6 Abs. 3 der Musterbedingungen zum Basistarif.
Ferner ist die PKV berechtigt - wenn Du im Basistarif steckst - noch nicht einmal an Dich selber leisten, wenn Du die Rechnung zuvor nicht selber beglichen hast. Hier ist die PKV berechtigt an den Leistungserbringer löhnen. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 4 der Musterbedingungen zum Basistarif.
Ferner ist die PKV berechtigt - wenn Du im Basistarif steckst - noch nicht einmal an Dich selber leisten, wenn Du die Rechnung zuvor nicht selber beglichen hast. Hier ist die PKV berechtigt an den Leistungserbringer löhnen. Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 4 der Musterbedingungen zum Basistarif.
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