4 Monate ohne Einkommen, 600€ Schulden

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Brotkorb
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4 Monate ohne Einkommen, 600€ Schulden

Beitragvon Brotkorb » 06.12.2010, 11:31

Guten Tag euch allen,
ich stecke da in einer Zwickmühle und wollte euch um euren Rat bitten, da es mir selbst doch am nötigen Wissen bei den aktuellen Gesetzeslagen mangelt.

Folgende Situation:
Ich habe 4 Monate lang kein Einkommen zur Verfügung gehabt und habe es notgedrungen in dieser Zeit mehr oder weniger durch Bekannte und Familie über die Runden geschafft. Nun habe ich Post von der Vereinigten IKK bekommen und soll für diese Zeit 4 Monats-Beiträge nachzahlen (600€~).

Gibt es eine Möglichkeit diese noch zu umschiffen? Ich war in dieser Zeit durch eine Verkettung mißlicher Umstände weder beim Arbeitsamt gemeldet noch beruftstätig. Und somit ohne jemanden der diese Versicherung für mich hätte tragen können.

Nun frage ich mich ob es eine Möglichkeit gibt, das diese rückwirkend für die Kosten aufkommen würden, da ich selbst nicht in der Lage dazu war und bin. Einen Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich nämlich erst daraufhin also nachträglich gestellt. Seht ihr da Chancen für mich irgendwie daraus zu kommen? Gibt es Gesetze, die Einkommenslose schützen auch wenn sie nicht beim Arbeitsamt gemeldet sind? Ich bin wirklich sehr verzweifelt, da sich in dieser Zeit natürlich noch andere Lücken aufgetan haben, die ich zu füllen habe und weniger Gewicht auf den Schultern würde mir augenblicklich wirklich gut tun...

Ich hoffe inständig ihr könnt mir helfen :|

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 06.12.2010, 14:41

Gundsätzlich könnte die ARGE dir ein Dalehen gewähren um die Beitragsschulden bei der Vereinigten IKK abzutragen, ausserdem könntes du einen Antrag nach § 186 SGB V bei der Vereinigten IKK stellen zum Erlaß der Säumniszuschläge, ggf auch über eine Ratenzahlung verhandlen. Ein Erlass ist grundsätzlich nicht möglich.
Sofern kein aLG I oder II bezoge wird ist mein Rat sich direkt an die örtliche Agentur für Arbeit zu wenden, oder den zuständigen SGB II Träger.
Was wesentlich wichtiger ist, sofort mit der Vereinigten IKK sprechen und das notwendige Prozedre klären. Bevor der Schuldenberg wächst.

Schlappi
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Beitragvon Schlappi » 06.12.2010, 16:57

Hallo Brotkorb,

Viele Fragen hätte ich hier noch.

Haben Sie noch Eltern die für Sie aufkommen können ?
Wie alt sind Sie denn ?
Was haben Sie vor diesen 4 Monaten gemacht.
usw usw.

Gruß Schlappi

Brotkorb
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Beitragvon Brotkorb » 29.12.2010, 09:58

Vergil09owl hat geschrieben:...ausserdem könntes du einen Antrag nach § 186 SGB V bei der Vereinigten IKK stellen zum Erlaß der Säumniszuschläge, ggf auch über eine Ratenzahlung verhandlen. Ein Erlass ist grundsätzlich nicht möglich.

???

--------------

Zunächst einmal der Schuldenberg ist bereits gewachsen, wegen eines 2 Tage zu spät abgegebenen Antrages auf ALG II. Die Bürokratie und das legasthenische Gebrechen meines Vermieters, der noch einen Zettel auszufüllen hatte, sei Dank.

770€ inklusive 28€ Säumniszuschläge. Sind diese in solcher Höhe überhaupt rechtens?? Mit dem Brief davor waren es schon mal 21€!

Ich habe mich bei der Vereinigten IKK (bei einem dieser sehr unfreundlichen und unhöflichen Menschen) um eine Ratenzahlung bemüht und versucht das Ganze irgendwie ins Reine zu bringen. Der Herr am Telefon wollte diese in 60€ Raten beglichen haben, wobei ich mehrfach versuchte zu erklären, das ich nicht mehr als 10€ imstande bin pro Monat zu begleichen. Ohne eine wirklich Einigung zu erzielen, da diese Person am Hörer auf seine 60€ beharrte, legte ich resigniert und wütend auf.

Nach einigen Tagen kam dann ein Brief eingeschneit mit allerlei Anhang den ich unterschreiben sollte und einer 60€ Monatsrate. Unter anderem sollte ich unterschreiben, das ich anerkenne dieses Geld der Vereinigten IKK zu schulden und mit der Höhe der Ratenzahlung einverstanden bin. Ein Gute-Laune-Brief quasi.

Dazu einige Fragen:

1) Ist es denen überhaupt erlaubt mir nochmal Säumniszuschläge aufzudrücken trotz telefonischer Kontaktaufnahme und versuchter Einigung?
2) Dürfen die mir tatsächlich Fristen auferlegen in denen sich sowas zu unterschreiben habe?
3) Wieso wird seitens der Vereinigten IKK einfach darüber hinweggegangen, das ich nicht in der Lage bin deren geforderten Raten zu begleichen? Was kann ich dagegen machen? Ist man denn völlig wehrlos gegen diese Mafiosi??

@Schlappi:
Um deine Fragen zu beantworten, nein meine Eltern hätten natürlich nicht für mich aufkommen können. Ich bin älter als 25. Vor diesen 4 Monaten bezog ich ALG II.

Was mich brennend interessieren würde: Darf das sein, das nach der jetztigen Gesetzteslage jeder Obdachlose, sollte er denn den Weg zurück in die Gesellschaft finden, ein Riesen Berg Schulden hat durch die Erfindung der Pflichtversicherung in Deutschland? Ist das nicht Wahnsinn??

...und nun die letzte und die wichtigste Frage, ich hoffe ihr könnt sie mir beantworten:

Wenn ich dieser Zeit im Ausland war, ich habe eine Wohnsitz in Ungarn, muss ich trotzdem rückwirkend die Beiträge nachzahlen? Bin ich verpflichtet nachzuweisen, das ich dort gewohnt habe? Denn ich war nicht gemeldet dort, da eine Rückkehr nach Deutschland eigentlich ausser Frage stand.

Ich bitte um schnellen Rat und Hilfe.

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Beitragvon frageindierunde » 29.12.2010, 10:23

Ist das nicht Wahnsinn?


Wahnsinn ist es, sich nicht um seine eigenen Angelegenheiten zu kümmern.

Diese Anspruchhaltung an den Sozialstaat ist für mich völlig unverständlich. Wir haben ein Gesundheitsystem, dass auch einem obdachlosen Alkoholiker eine medizinische Versorgung auf einem Spitzeniveau bietet. Selbst wenn er keine Beiträge gezahlt hat. Und Sie sprechen von Mafia. Das ist lächerlich. Wenn jetzt die GKV den ihr zustehenden Anteil fälliger Beiträge in kleinen Raten einfordert, ist das doch nur legitim.

Nicht die Krankenkasse oder der Sozialstaat sind schuld an den aufgelaufenen Beitragsschulden. Sie persönlich sind es. Sie (!) haben Mist gebaut und jetzt heulen Sie hier rum, auch wenn Ihnen offensichtlich Brücken gebaut werden.

Anscheinend haben Sie auch nicht vernünftig gekümmert. Was ist den aus dem Vorschlag von Vergil09owl geworden, sich ein Darlehen bei der ARGE zu besorgen, um die Beitragsschulden zu begleichen? Vielleicht kann hier eine niedrigere Rückzahlrate als 60,- EUR vereinbart werden.

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Beitragvon Brotkorb » 29.12.2010, 11:01

Ja, nee ist klar. Jeder Obdachlose ist also ein Alkoholiker? Den Obdachlosen bleibt durch die gesetzliche Versicherungspflicht jegliches Wiedereinfinden in die Gesellschaft verwehrt, dank horrorer Schuldenberge, die es ihm unmöglich machen wieder Fuß zu fassen. Soll das der Preis sein für eine Sache, von der er durch Abgeschiedenheit und sozialem Abseits wohlmöglich selbst noch nicht einmal weiß?

Es geht darum ob es überhaupt rechtens ist, wenn ich mich im Ausland befinde, von mir Raten einzuforden. Es geht darum, das Raten gefordert werden die über meinen finanziellen Möglichkeiten liegen und welche dann nach Nichteinhaltung mit weiteren Säumniszuschlägen geahndet werden. Trotz mehrfachem Bemühen MEINERSEITS eine Einigung zu erzielen.

Ich weiss ja nicht, wo da die Brücke sein soll, wenn man mir rät Schulden zu machen, um Schulden zu begleichen.

Ich spreche von Mafiosi, weil es an räuberischer Erpressung grenzt, mit Säumniszuschläge als Werkzeug, eine Unterschrift und die damit verbundene Zahlung (total an meinem Möglichkeiten vorbei) erzwingen zu wollen.

Ich suche hier vernünftigen Rat und nicht den Disput mit einem Grenzdebilen, der an mir vorbeiliest.

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Beitragvon frageindierunde » 29.12.2010, 11:43

Ja, nee ist klar. Jeder Obdachlose ist also ein Alkoholiker?


Habe ich nie behauptet- Bitte lesen.

Ich weiss ja nicht, wo da die Brücke sein soll, wenn man mir rät Schulden zu machen, um Schulden zu begleichen.


Schenken wird man Ihnen jedenfalls nix.

Es geht darum ob es überhaupt rechtens ist, wenn ich mich im Ausland befinde, von mir Raten einzuforden.


Auf den Aufenthaltsort kommt es gar nicht an. Wenn Sie dort nicht gemeldet waren und hier nicht abgemeldet waren, sind Sie beitragspflichtig.

Ich spreche von Mafiosi, weil es an räuberischer Erpressung grenzt, mit Säumniszuschläge als Werkzeug, eine Unterschrift und die damit verbundene Zahlung (total an meinem Möglichkeiten vorbei) erzwingen zu wollen.


Wenn man fällige Beiträge einfordert, ist das legitim.
Ich suche hier vernünftigen Rat und nicht den Disput mit einem Grenzdebilen, der an mir vorbeiliest.


Das stellt sicherlich eine Beleidigung dar. Wenn Sie auch ansonsten im Leben damit so schnell rumschleudern, dürfte sich Ihr Schuldenstand schnell weiter erhöhen. :D

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 29.12.2010, 14:31

Brotkorb hat geschrieben:Ja, nee ist klar. Jeder Obdachlose ist also ein Alkoholiker? Den Obdachlosen bleibt durch die gesetzliche Versicherungspflicht jegliches Wiedereinfinden in die Gesellschaft verwehrt, dank horrorer Schuldenberge, die es ihm unmöglich machen wieder Fuß zu fassen. Soll das der Preis sein für eine Sache, von der er durch Abgeschiedenheit und sozialem Abseits wohlmöglich selbst noch nicht einmal weiß?

Es geht darum ob es überhaupt rechtens ist, wenn ich mich im Ausland befinde, von mir Raten einzuforden. Es geht darum, das Raten gefordert werden die über meinen finanziellen Möglichkeiten liegen und welche dann nach Nichteinhaltung mit weiteren Säumniszuschlägen geahndet werden. Trotz mehrfachem Bemühen MEINERSEITS eine Einigung zu erzielen.

Ich weiss ja nicht, wo da die Brücke sein soll, wenn man mir rät Schulden zu machen, um Schulden zu begleichen.

Ich spreche von Mafiosi, weil es an räuberischer Erpressung grenzt, mit Säumniszuschläge als Werkzeug, eine Unterschrift und die damit verbundene Zahlung (total an meinem Möglichkeiten vorbei) erzwingen zu wollen.

Ich suche hier vernünftigen Rat und nicht den Disput mit einem Grenzdebilen, der an mir vorbeiliest.


Hallo,
wenn wir die Sache mal rein sachlich angehen und pers. Befindlichkeiten hintenanstellen dann gibt es in diesem Falle nur ein Fazit und das lautet - die Kasse hat recht. es besteht in Deutschland für alle Personen, die mit ihrem Erstwohnsitz dort gemeldet sind eine Pflicht zur Krankenversicherung, d.h es kann keine Versicherungslücken geben, ergo muss für diese 4 Monaze einKrankenversicherungsbeitrag nachgezahlt werden - wenn man den neidrigstens Beitrag ansetzt dann sind dies pro Monat ca. 140,00 €, damit wären auch die ca. 600,00 € für vier Monat erklärt. Was die Säumniszuschläge angeht so schreibt der Gesetzgeber (also nicht die Kasse) mtl. 5% fest (ja, das wären auf das Jahr gerechnet 60%).
Die Forderung der Kasse auf 0,00 € zu reduzieren, das kannst du meiner Ansicht nach total vergessen. Das was du bei der Kasse erreichen kannst, ist ein vernünftiger Ratenzahlungsplan, wobei auch ich dir den Plan 10,00 € mtl. zu zahlen ablehnen würde (6 Jahre ??!!), damit würdest du die Leistungsverweigerung (gilt nicht für Notfälle) vermeiden, und wenn du vernünftig und persönlich mit der Kasse redest (hingehen, wäre hier die beste Lösung) den Erlass der Säumniszuschläge zu erreichen.
Du kannst natpürlich auch "den Kopf in den Sand stecken" und garnix machen. Die Kasse läuft dir mit Sicherheit nicht hinterher, nur irgendwann benötigst du eine Krankenkasse und dann packt die das Gesetz wieder, bis zu vier Jahren rückwirkend kann das gehen.
Gruss
Czauderna

Dipling
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Beitragvon Dipling » 29.12.2010, 18:13

Es gibt nach wie vor die Möglichkeit von Versicherungslücken, z.B. die der ehemals Privatversicherten. Diese Personen sind bis zum Abschluss eines neuen Vertrages nach wie vor unversichert.

Für Obdachlose greift eine Sonderregelung. Diesem Personenkreis sollen Nachzahlungen grundsätzlich erlassen werden.

Die Kassen haben mit dem § 186(11) SGB V schon ein Instrument, um Beiträge teilweise oder vollständig zu erlassen. Dieses wird allerdings in nur geringem Maße genutzt; es setzt grundsätzlich auch eine unverschuldete verspätete Meldung bei der Kasse voraus.

Dem Threadersteller würde ich empfehlen, im Dialog mit der Kasse möglichst sachlich zu bleiben. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es hinaus. Ist auch an den Reaktionen hier im Forum (teilweise Kassenmitarbeiter) zu merken.


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