Rückkehr aus dem Ausland - PKV Basistarif oder GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rückkehr aus dem Ausland - PKV Basistarif oder GKV
Erst einmal ein Hallo an das Forum und besonders an die Spezialisten in Sachen PKV Basistarif. Habe schon einiges in dem threat "Grundsicherung Basistarif PKV-unterschiedliche Handhabung" gelesen. Bei mir ist die Situation aber anders, da ich zur Zeit weder berufstätig bin, noch Sozialleistungen beziehe, da ich weit über der Schonvermögensgrenze liege.
In Stichworten meine Versicherungshistorie:
Geburtsjahr 1952 (Ü 55)
bis 1978 GKV
von 1978 bis 1995 privat bei der Central versichert, davon die letzten Jahre ruhend/Anwartschaft.
ab 1988 bis Dez. 2010 in Spanien gelebt.
ab 1994 bis 1998 gesetzlich in die Spanische "Seguridad Social" eingezahlt und versichert gewesen.
ab 1998 bis Dez. 2010 in Spanien privat versichert gewesen (Aviva)
Im Dezember letzten Jahres bin ich nach Deutschland zurückgekehrt und habe bei der Central Aufnahme in den Basistarif beantragt, da ich der Meinung war, für mich käme nichts anderes in Frage (bisher privat versichert und über 55 Jahre).
Heute schreibt mir nun die Central u. a. wörtlich folgendes:
"Da in Spanien ein System der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist im Rahmen der Versicherungspflicht in Deutschland zunächst eine Versicherung durch eine gestzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl zu prüfen. Bitte reichen Sie uns eine Kopie des Ablehnungsbescheides ein."
So wie ich die Spanische Seguridad Social verstanden habe, ist man sobald man einmal einen Monatsbetrag eingezahlt hat, für den Rest seines Lebens automatisch weiter Krankenversichert, auch wenn man nie wieder einzahlt (Allerdings auf untersten Niveau, nur akute, lebensbedrohende Krankheiten, akute Schmerzen usw., also eine Art Sozialleistung des Spanischen Staates).
Rein rechtlich ergibt sich aus meiner Sicht daraus die Situation, dass ich bis Ende Dezember in Spanien sowohl gesetzlich als auch privat versichert war.
Nun erstmal meine erste Frage: Falls mich die GKV in Deutschland aufnehmen würde/müsste, wie hoch wäre mein monatlicher Beitrag, bzw. wonach wird er berechnet. Wie gesagt, ich habe weder Einkommen noch beziehe ich Sozialleistungen. Habe in Spanien Wohnung verkauft und lebe zur Zeit von Ersparnissen.
Über weitere Tips und Anregungen wie ich weiter verfahren sollte, insbesonders von Rossi, würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal.
In Stichworten meine Versicherungshistorie:
Geburtsjahr 1952 (Ü 55)
bis 1978 GKV
von 1978 bis 1995 privat bei der Central versichert, davon die letzten Jahre ruhend/Anwartschaft.
ab 1988 bis Dez. 2010 in Spanien gelebt.
ab 1994 bis 1998 gesetzlich in die Spanische "Seguridad Social" eingezahlt und versichert gewesen.
ab 1998 bis Dez. 2010 in Spanien privat versichert gewesen (Aviva)
Im Dezember letzten Jahres bin ich nach Deutschland zurückgekehrt und habe bei der Central Aufnahme in den Basistarif beantragt, da ich der Meinung war, für mich käme nichts anderes in Frage (bisher privat versichert und über 55 Jahre).
Heute schreibt mir nun die Central u. a. wörtlich folgendes:
"Da in Spanien ein System der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, ist im Rahmen der Versicherungspflicht in Deutschland zunächst eine Versicherung durch eine gestzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl zu prüfen. Bitte reichen Sie uns eine Kopie des Ablehnungsbescheides ein."
So wie ich die Spanische Seguridad Social verstanden habe, ist man sobald man einmal einen Monatsbetrag eingezahlt hat, für den Rest seines Lebens automatisch weiter Krankenversichert, auch wenn man nie wieder einzahlt (Allerdings auf untersten Niveau, nur akute, lebensbedrohende Krankheiten, akute Schmerzen usw., also eine Art Sozialleistung des Spanischen Staates).
Rein rechtlich ergibt sich aus meiner Sicht daraus die Situation, dass ich bis Ende Dezember in Spanien sowohl gesetzlich als auch privat versichert war.
Nun erstmal meine erste Frage: Falls mich die GKV in Deutschland aufnehmen würde/müsste, wie hoch wäre mein monatlicher Beitrag, bzw. wonach wird er berechnet. Wie gesagt, ich habe weder Einkommen noch beziehe ich Sozialleistungen. Habe in Spanien Wohnung verkauft und lebe zur Zeit von Ersparnissen.
Über weitere Tips und Anregungen wie ich weiter verfahren sollte, insbesonders von Rossi, würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon mal.
Boah, so eine Klamotte habe ich noch nie gehabt.
Zunächst sollten wir eine Strategie festlegen, wohin Du willst. Möchtest Du in die priv. Kv. oder in die GKV?
Die kleinen und feinen Unterschiede:
GKV = monatlicher Beitrag ca. 140,00 Ocken (da keine beitragspflichtige Einnahme vorhanden ist/ bei den Ersparnissen zählen nur die Zinseinkünfte/mit Sicherheit nicht oberhalb von 851,67 € mtl.)
PKV = monatlicher Beitrag von ca. 650,00 Ocken
Palim, palim welche Strategie nöchtest Du?
Ich denke mal die Variante GKV, oder?
Nu muss man die gesetzlichen Vorschriften auseinanderpflücken und Köddelanspitzereien betreiben.
Dann nehmen wir uns mal die einschlägigen rechtlichen Normen unter die Lupe.
Versicherungspflichtig sind
...
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder (1. Alternative)
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten. (2. Alternative)
Okay, bei der ersten Alternative kommt es einzig und allein darauf an, dass Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist. Dabei gilt eine gesetzliche Versicherung in Spanien als gesetzliche Versicherung in Deutschland. Dies ergibt sich aus den sog. EU-Vorschriften.
Wenn es Dir gelingt, durch das Formular E 106 (glaube ich zumindest, dass es dieses Formular ist) die Mitgliedschaft in dem spanischen System bis Ende 2010 nachzuweisen, dann hast Du gewonnen. Also, das Teil muss her. Gelingt es Dir nicht, dann hast Du schlechte Karten.
Die 2. Alternative ist eh nicht erfüllt, da Du in Deutschland bis 1978 den Berührungspunkt zur GKV gehabt hast. Die 2. Alternative ist nur für die Personen gedacht, die niemals einen Berührungspunkt zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowohl in Deutschland als auch in den EU-Ländern gehabt haben. Jenes ist bei Dir unweigerlich nicht der Fall.
Also kann nur die 1. Alternative (zuletzt GKV in Spanien) greifen.
Lange Rede und kurzer Sinn, E -106 muss am Start kommen, dann wird es funtzen.
Allerdings kann ich Dir jetzt schon verraten, dass die Sofas (Krankenkassenmitarbeiter) dies definitiv anders sehen werden. Denn sie werden sagen, jeder soll dahin, wo er zuletzt war. War es eine priv. Kv., dann muss er zur priv. Kv. zurück. Der Grundsatz entspricht sicherlich dem Regelfall, aber vom Regelfall gibt es immer Ausnahmen. Vor allen Dingen gilt dieser Grundsatz defintiv nicht, wenn man rechtliche Normen mit einem Sachverhalt im Einklang bringen muss. Ferner sollte man berücksichtigen, dass grundsätzlich per Gesetz eine letzte gesetzliche Versicherung ausreicht um die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V eintreten zu lassen. Der Slogan, wer zuletzt privat versichert war, gehört in die PKV, ergibt sich nur aus dem Umkehrschluss der gesetzlichen Bestimmungen und hat hier definitiv eine untergeordnete Bedeutung. Von daher ist alles andere wieder Wunschdenken.
Und Deine Klamotte ist meines Erachtens mehr als brillant.
Zunächst sollten wir eine Strategie festlegen, wohin Du willst. Möchtest Du in die priv. Kv. oder in die GKV?
Die kleinen und feinen Unterschiede:
GKV = monatlicher Beitrag ca. 140,00 Ocken (da keine beitragspflichtige Einnahme vorhanden ist/ bei den Ersparnissen zählen nur die Zinseinkünfte/mit Sicherheit nicht oberhalb von 851,67 € mtl.)
PKV = monatlicher Beitrag von ca. 650,00 Ocken
Palim, palim welche Strategie nöchtest Du?
Ich denke mal die Variante GKV, oder?
Nu muss man die gesetzlichen Vorschriften auseinanderpflücken und Köddelanspitzereien betreiben.
Dann nehmen wir uns mal die einschlägigen rechtlichen Normen unter die Lupe.
Versicherungspflichtig sind
...
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder (1. Alternative)
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten. (2. Alternative)
Okay, bei der ersten Alternative kommt es einzig und allein darauf an, dass Du zuletzt gesetzlich versichert gewesen bist. Dabei gilt eine gesetzliche Versicherung in Spanien als gesetzliche Versicherung in Deutschland. Dies ergibt sich aus den sog. EU-Vorschriften.
Wenn es Dir gelingt, durch das Formular E 106 (glaube ich zumindest, dass es dieses Formular ist) die Mitgliedschaft in dem spanischen System bis Ende 2010 nachzuweisen, dann hast Du gewonnen. Also, das Teil muss her. Gelingt es Dir nicht, dann hast Du schlechte Karten.
Die 2. Alternative ist eh nicht erfüllt, da Du in Deutschland bis 1978 den Berührungspunkt zur GKV gehabt hast. Die 2. Alternative ist nur für die Personen gedacht, die niemals einen Berührungspunkt zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sowohl in Deutschland als auch in den EU-Ländern gehabt haben. Jenes ist bei Dir unweigerlich nicht der Fall.
Also kann nur die 1. Alternative (zuletzt GKV in Spanien) greifen.
Lange Rede und kurzer Sinn, E -106 muss am Start kommen, dann wird es funtzen.
Allerdings kann ich Dir jetzt schon verraten, dass die Sofas (Krankenkassenmitarbeiter) dies definitiv anders sehen werden. Denn sie werden sagen, jeder soll dahin, wo er zuletzt war. War es eine priv. Kv., dann muss er zur priv. Kv. zurück. Der Grundsatz entspricht sicherlich dem Regelfall, aber vom Regelfall gibt es immer Ausnahmen. Vor allen Dingen gilt dieser Grundsatz defintiv nicht, wenn man rechtliche Normen mit einem Sachverhalt im Einklang bringen muss. Ferner sollte man berücksichtigen, dass grundsätzlich per Gesetz eine letzte gesetzliche Versicherung ausreicht um die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V eintreten zu lassen. Der Slogan, wer zuletzt privat versichert war, gehört in die PKV, ergibt sich nur aus dem Umkehrschluss der gesetzlichen Bestimmungen und hat hier definitiv eine untergeordnete Bedeutung. Von daher ist alles andere wieder Wunschdenken.
Und Deine Klamotte ist meines Erachtens mehr als brillant.
Zuletzt geändert von Rossi am 22.01.2011, 00:51, insgesamt 1-mal geändert.
Hallo Rossi,
vielen Dank für die erste superschnelle Antwort. Natürlich will ich bei den Sätzen GKV 140 zu PKV 650 ind GKV.
Habe allerdings keine Ahnung, was das Formular E 106 ist. Das Formular dürfte meiner Meinung nach aber nicht so wichtig sein, da die spanische Seguridad Social sowohl die Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung in einem Betrag vom Gehalt abzieht (war jedenfalls damals so, ca. 45.000 Pesatas nach meiner Erinnerung für Kranken- und Rentenversicherung zusammen). Dass ich in die Seguridad Social eingezahlt habe, lässt sich ganz einfach dadurch nachweisen, dass meine spanischen Betragzeiten schon von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt und im Versicherungsverlauf aufgeführt sind. Also der Nachweis, dass ich eingezahlt habe sollte kein Problem sein.
Für mich stellt sich nach Deinen Ausführungen die Frage, was passiert wenn ich zur GKV gehe, einen Antrag stelle und meine spanische Privatversicherung nicht erwähne.
Also Klartext, ich weise nach, dass ich von 1994 bis 1998 in die Seguridad Social eingezahlt habe, danach aber nicht mehr, wie legt die GKV diese spanische Gesetzeslage (im Detail kenne ich sie auch nicht genau) aus, dass, falls man keine Beträge in die Seguridad mehr einzahlt, trotzdem noch Notfallversichert ist.
So, jetzt gehe ich erst mal ins Bett, aber ich denke wir werden mit der Sache noch einigen Spaß haben.[/quote]
vielen Dank für die erste superschnelle Antwort. Natürlich will ich bei den Sätzen GKV 140 zu PKV 650 ind GKV.
Habe allerdings keine Ahnung, was das Formular E 106 ist. Das Formular dürfte meiner Meinung nach aber nicht so wichtig sein, da die spanische Seguridad Social sowohl die Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung in einem Betrag vom Gehalt abzieht (war jedenfalls damals so, ca. 45.000 Pesatas nach meiner Erinnerung für Kranken- und Rentenversicherung zusammen). Dass ich in die Seguridad Social eingezahlt habe, lässt sich ganz einfach dadurch nachweisen, dass meine spanischen Betragzeiten schon von der Deutschen Rentenversicherung anerkannt und im Versicherungsverlauf aufgeführt sind. Also der Nachweis, dass ich eingezahlt habe sollte kein Problem sein.
Für mich stellt sich nach Deinen Ausführungen die Frage, was passiert wenn ich zur GKV gehe, einen Antrag stelle und meine spanische Privatversicherung nicht erwähne.
Also Klartext, ich weise nach, dass ich von 1994 bis 1998 in die Seguridad Social eingezahlt habe, danach aber nicht mehr, wie legt die GKV diese spanische Gesetzeslage (im Detail kenne ich sie auch nicht genau) aus, dass, falls man keine Beträge in die Seguridad mehr einzahlt, trotzdem noch Notfallversichert ist.
So, jetzt gehe ich erst mal ins Bett, aber ich denke wir werden mit der Sache noch einigen Spaß haben.[/quote]
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Laut EWG-Verordnung zur sozialen Sicherheit werden Mitgliedszeiten zwischen den verschiedenen Ländern mit Formular E 104 bescheinigt. Entweder fordert die deutsche Krankenkasse das Formular in Spanien an (was erfahrungsgemäß geringen bis keinen Erfolg hat) oder du kümmerst dich selbst darum und besorgst das Formular. Ohne dieses Formular wirst du m. E. nicht weiterkommen, da ein deutscher Sozialversicherungsfachangestellter sich nicht mit den Krankenversicherungssystemen in allen EU-Staaten auskennt und beurteilen kann, ob denn nun eine gesetzliche oder private Versicherung vorlag.
Solltest du das E 104 erhalten, hast du innerhalb von 3 Monaten nach Ende der spanischen Versicherung die Möglichkeit, dich freiwillig bei einer Kasse deiner Wahl weiterzuversichern. Nach Ablauf dieser 3 Monate bleibt dir nur die rückwirkende Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Dies bedeutet, dass dann für dich deine letzte eigene Kasse bzw. deren Rechtsnachfolger zuständig ist, ein Antrag bei einer anderen Kasse wird keinen Erfolg haben.
Solltest du das E 104 erhalten, hast du innerhalb von 3 Monaten nach Ende der spanischen Versicherung die Möglichkeit, dich freiwillig bei einer Kasse deiner Wahl weiterzuversichern. Nach Ablauf dieser 3 Monate bleibt dir nur die rückwirkende Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Dies bedeutet, dass dann für dich deine letzte eigene Kasse bzw. deren Rechtsnachfolger zuständig ist, ein Antrag bei einer anderen Kasse wird keinen Erfolg haben.
richtig: es ist nicht der E 106, sondern E 104.
Selbst dort besorgen.
Ich habe selbst als KK-Mitarbeiter dort mal was angefordert. Nach 6 und weitern 6 Monate erinnert. Sogar in spanischer Sprache. bis heute keine Anwort. Dies ist 12 Jahre her.
Also: Du hast ja dort gelebt, kannst spanische. Ruf an.
Kommt der E 104 mit einem Zeitraum bis Dez 2010 ist eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland möglich. Bei der freiwilligen Versicherung kommt es auf keinen Fall darauf an, ob zeitgleich in Spanien auch eine private KV bestanden hat.
(bei der Mitgliedschaft 5,1,13 könnte man da ggf drüber streiten)
Wo ist die freiwillige Versicherung zu beantragen: bei jeder deutschen Krankenkasse.
Als Tipp: ich würde Dir raten, dies bei der KK zu machen, bei der bis 1978 versichert warst, um Problemen aus dem Weg zu gehen, wenn doch eine Mitgliedschaft nach 5,1,13 in Betracht kommen sollte. Denn bei 5,1,13 wäre die letzte deutsche KK dann zuständig.
Über den Weg der freiwilligen Versicherung ist der Fall unspannend.
Über den Weg der 5,1,13 wird der Fall spannend.
Bin sicher, Du willst es unspannend.
ALSO: rapido E 104 besorgen und innerhalb der Frist von 3 Monaten schon mal den Antrag auf freiwillige Versicherung bei der alten (bis 1978) zuständigen KK stellen.
Selbst dort besorgen.
Ich habe selbst als KK-Mitarbeiter dort mal was angefordert. Nach 6 und weitern 6 Monate erinnert. Sogar in spanischer Sprache. bis heute keine Anwort. Dies ist 12 Jahre her.
Also: Du hast ja dort gelebt, kannst spanische. Ruf an.
Kommt der E 104 mit einem Zeitraum bis Dez 2010 ist eine freiwillige Weiterversicherung in Deutschland möglich. Bei der freiwilligen Versicherung kommt es auf keinen Fall darauf an, ob zeitgleich in Spanien auch eine private KV bestanden hat.
(bei der Mitgliedschaft 5,1,13 könnte man da ggf drüber streiten)
Wo ist die freiwillige Versicherung zu beantragen: bei jeder deutschen Krankenkasse.
Als Tipp: ich würde Dir raten, dies bei der KK zu machen, bei der bis 1978 versichert warst, um Problemen aus dem Weg zu gehen, wenn doch eine Mitgliedschaft nach 5,1,13 in Betracht kommen sollte. Denn bei 5,1,13 wäre die letzte deutsche KK dann zuständig.
Über den Weg der freiwilligen Versicherung ist der Fall unspannend.
Über den Weg der 5,1,13 wird der Fall spannend.
Bin sicher, Du willst es unspannend.
ALSO: rapido E 104 besorgen und innerhalb der Frist von 3 Monaten schon mal den Antrag auf freiwillige Versicherung bei der alten (bis 1978) zuständigen KK stellen.
so, habe mich jetzt mit einem verkürzten username nach neuregistrierung eingelogged, da ich merkwürdigerweise mit dem username und passwort, dass ich gestern erhalten habe, heute nicht mehr ins Forum gekommen bin.
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich denke, ich werde folgendermaßen vorgehen:
Ich werde nächste Woche zur GKV marschieren, mich dumm stellen, meinen spanischen Sozialversicherungsausweis der Seguridad Social vorlegen und vergessen zu erwähnen, dass ich privat in Spanien versichert war. Dann mal sehen, was die "Sofas" so erzählen.
Was haltet ihr davon?
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.
Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich denke, ich werde folgendermaßen vorgehen:
Ich werde nächste Woche zur GKV marschieren, mich dumm stellen, meinen spanischen Sozialversicherungsausweis der Seguridad Social vorlegen und vergessen zu erwähnen, dass ich privat in Spanien versichert war. Dann mal sehen, was die "Sofas" so erzählen.
Was haltet ihr davon?
Ich werde auf jeden Fall weiter berichten.
sorry, von "dumm stellen" halte ich nichts.
Ich bin Sofa (Sozialversicherungsfachangesteller). Ich werden nicht gerne besch.. und vera..
Die allermeisteen anderen hier sind auch Sofa´s und denken so.
Meinst Du denn, dass hier Amateure sind, die zu so komplexen Fragen antworten geben können.
Ich gebe ich keine Tipps um Unehrlich zu sein.
Ich gönne jedem, dass er legal zu seinem Glück findet.
Aber dieses "dumm stellen" wird sowieso nichts nutzen.
Das Ding was gebraucht wird ist schlicht und ergeifend der E 104.
Oder Du geräts an einen Frischling bei Deiner KK.
Berichten kannst Du ja gerne.
Ich bin Sofa (Sozialversicherungsfachangesteller). Ich werden nicht gerne besch.. und vera..
Die allermeisteen anderen hier sind auch Sofa´s und denken so.
Meinst Du denn, dass hier Amateure sind, die zu so komplexen Fragen antworten geben können.
Ich gebe ich keine Tipps um Unehrlich zu sein.
Ich gönne jedem, dass er legal zu seinem Glück findet.
Aber dieses "dumm stellen" wird sowieso nichts nutzen.
Das Ding was gebraucht wird ist schlicht und ergeifend der E 104.
Oder Du geräts an einen Frischling bei Deiner KK.
Berichten kannst Du ja gerne.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Grins, stellt sich die Frage wo du dennaufschlagen willst. Sv Ausweis alleien genügt da nicht die wollen denn deine spanische KV Karte sehen uund siehe da was steht denn da niente E111 de 1408/71, taja una Problema, Problema due, deine Daten sind nicht mehr vorhanden wenn du Pech hast.
Aber warten wir mal ab.
Aber warten wir mal ab.
Heinrich, du nimmst mir die Worte aus dem Mund.
Als 58jähriger vor dem Auslandsaufenthalt PKV-Versicherter wirst du bei der GKV garantiert genaustens unter die Lupe genommen. Da wird sich kein Sofa auf eine Karte, die überhaupt nix aussagt, verlassen. Und wenn du deine PKV "vergisst", so ist das Betrug, da du der Krankenkasse eine wichtige Information vorenthältst. Und ziemlich dämlich, wenn sich nachher rausstellt, dass du in Spanien nicht versichert warst und du kein E 104 erhältst. Beim Googeln habe ich gelernt, dass zwar jeder spanische Einwohner Anspruch auf die Leistungen der staatlichen Versicherung hat, eine eigenständige Versicherung, für die ein E 104 ausgestellt wird, ist das damit nicht automatisch.
Als 58jähriger vor dem Auslandsaufenthalt PKV-Versicherter wirst du bei der GKV garantiert genaustens unter die Lupe genommen. Da wird sich kein Sofa auf eine Karte, die überhaupt nix aussagt, verlassen. Und wenn du deine PKV "vergisst", so ist das Betrug, da du der Krankenkasse eine wichtige Information vorenthältst. Und ziemlich dämlich, wenn sich nachher rausstellt, dass du in Spanien nicht versichert warst und du kein E 104 erhältst. Beim Googeln habe ich gelernt, dass zwar jeder spanische Einwohner Anspruch auf die Leistungen der staatlichen Versicherung hat, eine eigenständige Versicherung, für die ein E 104 ausgestellt wird, ist das damit nicht automatisch.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Okay, ich habe eure letzten Kommentare zur Kenntnis genommen. Werde also erstmal bei der GKV um ein Beratungsgespräch bitten und sehen wie sich das entwickelt. Vielleicht ist es wirklich nicht gut (und auch nicht notwendig), dass ich meine PKV vergesse.
Fakt ist, ich hatte bis zur Abmeldung in Spanien im Dezember aufgrund der spanischen gesetzlichen Lage Anspruch auf die ärtzliche Grundversorgung der Seguridad Social, auch wenn ich die letzten Jahre nicht eingezahlt habe, d. h. ich war gesetzlich versichert.
Eventuell könnte man meine PKV als Zusatzversicherung betrachten, da mir die Leistungen der Seguridad Social nicht ausgereicht haben.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, das E 104 zu bekommen, habe allerdings wenig Hoffnung, dass es auf dem Postweg klappt (ich kenne halt die Arbeitsweise bei spanischen Behörden), also würde das bedeuten, einen Kurzurlaub einzulegen um das vor Ort abzuklären.
Fakt ist, ich hatte bis zur Abmeldung in Spanien im Dezember aufgrund der spanischen gesetzlichen Lage Anspruch auf die ärtzliche Grundversorgung der Seguridad Social, auch wenn ich die letzten Jahre nicht eingezahlt habe, d. h. ich war gesetzlich versichert.
Eventuell könnte man meine PKV als Zusatzversicherung betrachten, da mir die Leistungen der Seguridad Social nicht ausgereicht haben.
Ich werde auf jeden Fall versuchen, das E 104 zu bekommen, habe allerdings wenig Hoffnung, dass es auf dem Postweg klappt (ich kenne halt die Arbeitsweise bei spanischen Behörden), also würde das bedeuten, einen Kurzurlaub einzulegen um das vor Ort abzuklären.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Okay, mir fällt gerade folgendes ein. Wie verhält es sich mit Leuten, die z. B. in England gelebt haben. Dort gibt es soweit ich informiert bin gar keine GKV,
das ganze Gesundheitssystem (NHS) ist steuerfinanziert, es werden also keine Beiträge entrichtet und viele schliessen aufgrund der schlechten Leistungen eine Zusatzversicherung ab.
Könnte man meinen Fall nicht ähnlich auslegen?
das ganze Gesundheitssystem (NHS) ist steuerfinanziert, es werden also keine Beiträge entrichtet und viele schliessen aufgrund der schlechten Leistungen eine Zusatzversicherung ab.
Könnte man meinen Fall nicht ähnlich auslegen?
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
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