Liebe Forenteilnehmer,
kann eine Versicherte, die im Grundtarif bei einer privaten Krankenversicherung versichert ist, ohne weiteres nach einer Heirat in einen Volltarif Anteil 30% (Ehefrau eines Beamten mit Beihilfeanspruch 70:30) wechseln oder müsste sie neben dem Grundtarif eine Anwartschaft beantragen?
Für eine Hilfe wäre ich dankbar!!!
gode
Wechsel Grundsicherung -> Vollversicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Hallo,
ich habe mich wohl nicht präzise ausgedrückt. Wenn ein Versicherter nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann, musst die private ihn zu einem Grundtarif oder Basistarif versichern. Dieser Tarif soll den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Viele Grüße
gode
ich habe mich wohl nicht präzise ausgedrückt. Wenn ein Versicherter nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren kann, musst die private ihn zu einem Grundtarif oder Basistarif versichern. Dieser Tarif soll den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
Viele Grüße
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- Postrank7
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