Wechsel von AM0 nach BM2 möglich?
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Wechsel von AM0 nach BM2 möglich?
Hallo,
ich bin seit 1986 als Angestellter in den Tarifen AM0, ZM3 und SM7 bei der DKV versichert.
Seitdem sind die Beiträge im Jahresdurchschnitt um 6.9% gestiegen, zum 01.01.2011 allein um fast 13%.
Seit 6 Monaten bin ich freischaffend tätig und halte den aktuellen monatlichen Beitrag von 680€ für unbezahlbar.
Ich habe keine Vorerkrankungen, seit 6 Jahren keine Leistungsanträge mehr gestellt und benötige weder Chefarztbehandlung, Einzelzimmer noch unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz.
Was wäre für mich der beste Tarif?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Tarifwechsel, z.B. nach BM2?
Den Tarif K95 finde ich auf der Webseite der DKV nicht mehr. Könnte ich trotzdem dorthin wechseln?
Von der Versicherungsgesellschaft bekam ich bisher nur Angebote mit unverändertem und nicht gewünschtem Leistungsumfang.
Diese Angebote enthielten lediglich eine Selbstbeteiligung und dadurch geringere monatliche Belastungen.
Ein Angebot ohne unerwünschte Leistungen wie Chefarzt, Einzelbettzimmer und unbegrenztem Auslandsschutz will man mir nicht anbieten.
Müssen meine Rechtsansprüche nach §204VVG mit Anwalt durchgesetzt werden, oder gehts auch ohne?
Was muss ich tun, um ohne anwaltlichen Beistand meinen Rechtsanspruch durchzusetzen?
Vielen Dank
Thomas
ich bin seit 1986 als Angestellter in den Tarifen AM0, ZM3 und SM7 bei der DKV versichert.
Seitdem sind die Beiträge im Jahresdurchschnitt um 6.9% gestiegen, zum 01.01.2011 allein um fast 13%.
Seit 6 Monaten bin ich freischaffend tätig und halte den aktuellen monatlichen Beitrag von 680€ für unbezahlbar.
Ich habe keine Vorerkrankungen, seit 6 Jahren keine Leistungsanträge mehr gestellt und benötige weder Chefarztbehandlung, Einzelzimmer noch unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz.
Was wäre für mich der beste Tarif?
Habe ich einen Rechtsanspruch auf einen Tarifwechsel, z.B. nach BM2?
Den Tarif K95 finde ich auf der Webseite der DKV nicht mehr. Könnte ich trotzdem dorthin wechseln?
Von der Versicherungsgesellschaft bekam ich bisher nur Angebote mit unverändertem und nicht gewünschtem Leistungsumfang.
Diese Angebote enthielten lediglich eine Selbstbeteiligung und dadurch geringere monatliche Belastungen.
Ein Angebot ohne unerwünschte Leistungen wie Chefarzt, Einzelbettzimmer und unbegrenztem Auslandsschutz will man mir nicht anbieten.
Müssen meine Rechtsansprüche nach §204VVG mit Anwalt durchgesetzt werden, oder gehts auch ohne?
Was muss ich tun, um ohne anwaltlichen Beistand meinen Rechtsanspruch durchzusetzen?
Vielen Dank
Thomas
Danke La Schef,
natürlich war ich schon bei meiner Betreuung vor Ort.
Von dort wurden mir vorwiegend Alternativen angeboten, die meinen Bedarf nicht berücksichtigen:
Mein Bedarf ist: KEINE Chefarztbehandlung, KEIN Einzelzimmer und KEINEN unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz und
angemessene Selbstbeteiligung und Beitragserstattung.
Das ist aber ganz natürlich so, da der Anbieter möglichst hohe Gewinne möchte und ich möglichst niedrige Kosten haben will.
Da widersprechen sich einfach die Interessen.
Ich habe nun begonnen, mir die Konditionen für die einzelnen Tarife selbst durchzusehen und alles für mich relevante in eine Tabelle einzutragen.
So bekomme ich erst mal eine Übersicht, wie sie sich jeder Kunde wünscht, aber auf der Anbieterwebseite nicht angeboten bekommt.
Mit der Tabelle bin ich erst zu einem Drittel fertig und habe schon jetzt für mich wesentlich passendere Tarife gefunden als die, die mir empfohlen wurden.
Meine bisherigen Tarife sind heute die ziemlich schlechtesten für mich.
Diese wurden mir von meinem Berater anno 1986 so empfohlen. Aber damals hatten wir ja noch Beitragshöhen, von denen wir heute nur träumen können.
Für einen Nicht-Versicherungsfachmann ist meine Vorgehensweise eine äussest mühevolle Angelegenheit.
Wenn die Übersicht fertig ist, möchte ich mich für einen Tarif entscheiden und diesen gegebenenfalls einklagen.
Darf die Versicherung dann erklären: "Diesen Tarif bieten wir für Sie nicht an!"?
Gibt es eine effizientere Vorgehensweise, wenn die optimalen Tarife von der Beratung vor Ort nicht vorgeschlagen werden?
Vielen Dank
Thomas
natürlich war ich schon bei meiner Betreuung vor Ort.
Von dort wurden mir vorwiegend Alternativen angeboten, die meinen Bedarf nicht berücksichtigen:
Mein Bedarf ist: KEINE Chefarztbehandlung, KEIN Einzelzimmer und KEINEN unbegrenzten weltweiten Versicherungsschutz und
angemessene Selbstbeteiligung und Beitragserstattung.
Das ist aber ganz natürlich so, da der Anbieter möglichst hohe Gewinne möchte und ich möglichst niedrige Kosten haben will.
Da widersprechen sich einfach die Interessen.
Ich habe nun begonnen, mir die Konditionen für die einzelnen Tarife selbst durchzusehen und alles für mich relevante in eine Tabelle einzutragen.
So bekomme ich erst mal eine Übersicht, wie sie sich jeder Kunde wünscht, aber auf der Anbieterwebseite nicht angeboten bekommt.
Mit der Tabelle bin ich erst zu einem Drittel fertig und habe schon jetzt für mich wesentlich passendere Tarife gefunden als die, die mir empfohlen wurden.
Meine bisherigen Tarife sind heute die ziemlich schlechtesten für mich.
Diese wurden mir von meinem Berater anno 1986 so empfohlen. Aber damals hatten wir ja noch Beitragshöhen, von denen wir heute nur träumen können.
Für einen Nicht-Versicherungsfachmann ist meine Vorgehensweise eine äussest mühevolle Angelegenheit.
Wenn die Übersicht fertig ist, möchte ich mich für einen Tarif entscheiden und diesen gegebenenfalls einklagen.
Darf die Versicherung dann erklären: "Diesen Tarif bieten wir für Sie nicht an!"?
Gibt es eine effizientere Vorgehensweise, wenn die optimalen Tarife von der Beratung vor Ort nicht vorgeschlagen werden?
Vielen Dank
Thomas
Zuletzt geändert von ThomasR am 24.02.2011, 20:25, insgesamt 1-mal geändert.
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- Postrank7
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- Wohnort: Torgau
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Hochgeschätztes Service-Center,
vielen Dank für das Angebot, passende Tarife zu finden.
BM2 und K95 hatte ich mir selber rausgesucht.
Die SB von 600 € wären für mich kein Problem, mich ärgern aber die angebotenen Leistungen, die ich nicht haben und auch nicht bezahlen möchte.
Hier vor Ort wurden mir angeboten:
1. M4BR4 mit Chefarzt, Einzelzimmer und weltweitem unbegrenztem Versicherungsschutz
2. AM2 mit demselben ungewollten Versicherungsschutz
3. PUK = ???
Ich würde mich freuen, wenn Sie hier von einer wunderbaren Möglichkeit Gebrauch machen würden:
Sie können mir hier vor aller Öffentlichkeit und mit enormer Werbewirksamkeit einen passenden Tarif vorschlagen und damit die Leistungsfähigkeit der DKV darlegen!
Ich bin ganz bestimmt nicht der einzige Kunde, der genau mein Anliegen hat.
Vielen Dank im Voraus,
Thomas
vielen Dank für das Angebot, passende Tarife zu finden.
BM2 und K95 hatte ich mir selber rausgesucht.
Die SB von 600 € wären für mich kein Problem, mich ärgern aber die angebotenen Leistungen, die ich nicht haben und auch nicht bezahlen möchte.
Hier vor Ort wurden mir angeboten:
1. M4BR4 mit Chefarzt, Einzelzimmer und weltweitem unbegrenztem Versicherungsschutz
2. AM2 mit demselben ungewollten Versicherungsschutz
3. PUK = ???
Ich würde mich freuen, wenn Sie hier von einer wunderbaren Möglichkeit Gebrauch machen würden:
Sie können mir hier vor aller Öffentlichkeit und mit enormer Werbewirksamkeit einen passenden Tarif vorschlagen und damit die Leistungsfähigkeit der DKV darlegen!
Ich bin ganz bestimmt nicht der einzige Kunde, der genau mein Anliegen hat.
Vielen Dank im Voraus,
Thomas
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das nutzt alles nicht wenn ich das Hier öffentlich mache, ich kann ohne Ihr Einverständnis in Schriftform aus Datenschutz nicht Ihren Vertrag einsehen. Da Sie aus dem AM0 ZM3 SM7 kommen können Sie zumindestens was die Leistungen betreffen auf alle Tarife zurückgreifen welche nur das Mehrbettzimmer versichern. Auch auf die EX-Tarife der Züricher Globale, und Victoria.
Gruß
Eine Tarifempfehlung kann ich Ihnen leider nicht geben

Dein Tarif!
Hallo Thomas,
Ich habe Deine Beiträge mit Interesse gelesen.
Bin selbst seit 1988 auch PKV Insassin. Will auch intern nach §204 VVG wechseln, habe es aber noch nicht gewagt, da ich immer wieder lese, dass das „Recht“, danach zu wechseln, offenbar nur Alibifunktion hat.
Ich habe mir mal Deinen Tarif AM 0 ZM 3 SM 7 angeschaut!
Hier ist er beschrieben:
http://www.private-krankenversicherung. ... zm-3-sm-7/
Ich dachte, es sind drei Bausteine, die Du einzeln streichen kannst, aber er scheint ein Kompakttarif zu sein.
Der ist ja richtig überdimensioniert, zu viel drin, keine Beitragsrückerstattung, kein Selbstbehalt! (Falls die Daten stimmen.)
Kein Wunder, dass Du 680 € zahlen musst!
Mein Beitrag ist aktuell 540 € + Selbstbehalt 450 €.
Dass Dir Dein „Betreuer“ keinen kostengünstigeren Tarif bieten will, ist ja klar! Er kassiert Prozente davon und sein „Einkommen“ wird fallen, wenn Dein Beitrag fällt!
Dass man als PKV VN einen „Betreuer“ braucht, als man unfähig ist, sich selbst zu „betreuen“, ist ein Witz. Noch schlimmer, wenn man sogar einen Anwalt braucht, um angeblich gesetzlich festgelegte Rechtsansprüche durchzusetzen. Klar, Gefängnis-Insassen brauchen ja auch Anwälte!
Darf die Versicherung dann erklären: "Diesen Tarif bieten wir für Sie nicht an!"?
Ich denke, das darf sie nicht! Die PKV wirbt ja immer damit, dass man als PKV VN selbst für sich verantwortlich sei und frei, seinen Schutz nach Bedarf zusammenzustellen.
Theoretisch! Praktisch will sie jedes Mitglied in der Zelle sitzen lassen, wo es für sie am rentabelsten ist.
Sie können mir hier vor aller Öffentlichkeit und mit enormer Werbewirksamkeit einen passenden Tarif vorschlagen und damit die Leistungsfähigkeit der DKV darlegen!
Na, ja, dass Diese Bitte hier erfüllt wenden würde, habe ich nicht erwartet!
Ich bin ganz bestimmt nicht der einzige Kunde, der genau mein Anliegen hat.
Wie wahr! Aber die PKV Berater bevorzugen Einzelgespräche, ohne Zeugen!
Mir würde es reichen, wenn jemand der wissenden beratenden Helfer nur allgemein den Weg beschreiben würde, den man gehen muss, um seine Rechtsansprüche nach §204 VVG - ohne Anwalt! - durchsetzen möchte!
Es wird aber einfach geheimnisvoll drum geredet.
Beste Grüße, Luma
Ich habe Deine Beiträge mit Interesse gelesen.
Bin selbst seit 1988 auch PKV Insassin. Will auch intern nach §204 VVG wechseln, habe es aber noch nicht gewagt, da ich immer wieder lese, dass das „Recht“, danach zu wechseln, offenbar nur Alibifunktion hat.
Ich habe mir mal Deinen Tarif AM 0 ZM 3 SM 7 angeschaut!
Hier ist er beschrieben:
http://www.private-krankenversicherung. ... zm-3-sm-7/
Ich dachte, es sind drei Bausteine, die Du einzeln streichen kannst, aber er scheint ein Kompakttarif zu sein.
Der ist ja richtig überdimensioniert, zu viel drin, keine Beitragsrückerstattung, kein Selbstbehalt! (Falls die Daten stimmen.)
Kein Wunder, dass Du 680 € zahlen musst!
Mein Beitrag ist aktuell 540 € + Selbstbehalt 450 €.
Dass Dir Dein „Betreuer“ keinen kostengünstigeren Tarif bieten will, ist ja klar! Er kassiert Prozente davon und sein „Einkommen“ wird fallen, wenn Dein Beitrag fällt!
Dass man als PKV VN einen „Betreuer“ braucht, als man unfähig ist, sich selbst zu „betreuen“, ist ein Witz. Noch schlimmer, wenn man sogar einen Anwalt braucht, um angeblich gesetzlich festgelegte Rechtsansprüche durchzusetzen. Klar, Gefängnis-Insassen brauchen ja auch Anwälte!
Darf die Versicherung dann erklären: "Diesen Tarif bieten wir für Sie nicht an!"?
Ich denke, das darf sie nicht! Die PKV wirbt ja immer damit, dass man als PKV VN selbst für sich verantwortlich sei und frei, seinen Schutz nach Bedarf zusammenzustellen.
Theoretisch! Praktisch will sie jedes Mitglied in der Zelle sitzen lassen, wo es für sie am rentabelsten ist.
Sie können mir hier vor aller Öffentlichkeit und mit enormer Werbewirksamkeit einen passenden Tarif vorschlagen und damit die Leistungsfähigkeit der DKV darlegen!
Na, ja, dass Diese Bitte hier erfüllt wenden würde, habe ich nicht erwartet!
Ich bin ganz bestimmt nicht der einzige Kunde, der genau mein Anliegen hat.
Wie wahr! Aber die PKV Berater bevorzugen Einzelgespräche, ohne Zeugen!
Mir würde es reichen, wenn jemand der wissenden beratenden Helfer nur allgemein den Weg beschreiben würde, den man gehen muss, um seine Rechtsansprüche nach §204 VVG - ohne Anwalt! - durchsetzen möchte!

Es wird aber einfach geheimnisvoll drum geredet.
Beste Grüße, Luma
Hallo Luma,
vielen Dank für dein Mitgefühl - ich kanns gebrauchen, denn meine Beitragsentwicklung ist einfach abenteuerlich:
Hier meine Monatsbeitragshistorie:
1987: 267,60DM = 136.82€
...
2009: 528.30€
2010: 605.00€
2011: 679.27€
Nun kann ich mir ausrechnen, dass meine gesetzliche Rente (ab 2017) nicht ausreichen wird, um die dann zu erwartenden Beiträge zu stemmen.
Vor 20 Jahren hatte ich mir eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, um als Rentner meine Krankenversicherung mit den Mieteinnahmen zu bezahlen.
Diese Mieteinnahmen betrugen damals das Doppelte des PKV-Beitrages, heute decken sie nicht einmal mehr die Hälfte.
Inzwischen habe ich mir von verschiedenen Versicherungsunternehmen Angebote machen lassen - es kamen durchaus bezahlbare Vorschläge dabei raus.
Derartige Angebote werden mir aber von meiner jetzigen PKV nicht gemacht - der "Berater" kennt nur seine Interessen: Möglichst hohe Beiträge abzocken, damit sein Gehalt stimmt.
Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung ist auch wegen der Rückstellungen nicht möglich. Hier hoffe ich auf eine Gesetzesänderung, damit Rücklagen bei einem Versicherungswechsel mitgenommen werden können.
Bevor ich nun einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche nach §205VVG beauftrage, werde ich das über einen Versicherungsobmann probieren.
Meine - ab 2017 zu erwartende Rente - darf nicht komplett zur PKV überwiesen werden, ich muss auch Miete, Strom etc. bezahlen und brauche einen Rest, um Brot kaufen zu können.
Dieser Rest wird nach 35 Jahren Beitragszahlung mit dem Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übrig bleiben.
Von 1986 bis Ende 2010 habe ich Beiträge in Höhe von 76535.84€ an die PKV bezahlt und Leistungen in Höhe von weniger als 8000€ in Anspruch genommen.
Bei dem Betrag von 76535.84€ sind die Beitragserstattungen bereits berücksichtigt.
Die Gesundheitskosten steigen lt. Statistischem Bundesamt jährlich um ca. 2.7%.
Bei meiner Beitragssteigerung von durchschnittlich 6.9%/Jahr vermute ich, dass enorme Summen für verlorene Prozesse gegen berechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern verbraucht wurden.
Schaun wer mal, wie das weitergeht:
Abwanderung ins Ausland?
Bürgerversicherung und Verbot der PKV-Abzocke wie an meinem Fall?
So wie mir geht es bestimmt vielen PKV-Versicherten.
Wir warten auf Lösungsvorschläge seitens der Versicherungen und werden diese nicht bekommen.
Beste Grüsse
Thomas
vielen Dank für dein Mitgefühl - ich kanns gebrauchen, denn meine Beitragsentwicklung ist einfach abenteuerlich:
Hier meine Monatsbeitragshistorie:
1987: 267,60DM = 136.82€
...
2009: 528.30€
2010: 605.00€
2011: 679.27€
Nun kann ich mir ausrechnen, dass meine gesetzliche Rente (ab 2017) nicht ausreichen wird, um die dann zu erwartenden Beiträge zu stemmen.
Vor 20 Jahren hatte ich mir eine vermietete Eigentumswohnung gekauft, um als Rentner meine Krankenversicherung mit den Mieteinnahmen zu bezahlen.
Diese Mieteinnahmen betrugen damals das Doppelte des PKV-Beitrages, heute decken sie nicht einmal mehr die Hälfte.
Inzwischen habe ich mir von verschiedenen Versicherungsunternehmen Angebote machen lassen - es kamen durchaus bezahlbare Vorschläge dabei raus.
Derartige Angebote werden mir aber von meiner jetzigen PKV nicht gemacht - der "Berater" kennt nur seine Interessen: Möglichst hohe Beiträge abzocken, damit sein Gehalt stimmt.
Ein Wechsel zu einer anderen Versicherung ist auch wegen der Rückstellungen nicht möglich. Hier hoffe ich auf eine Gesetzesänderung, damit Rücklagen bei einem Versicherungswechsel mitgenommen werden können.
Bevor ich nun einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung meiner Ansprüche nach §205VVG beauftrage, werde ich das über einen Versicherungsobmann probieren.
Meine - ab 2017 zu erwartende Rente - darf nicht komplett zur PKV überwiesen werden, ich muss auch Miete, Strom etc. bezahlen und brauche einen Rest, um Brot kaufen zu können.
Dieser Rest wird nach 35 Jahren Beitragszahlung mit dem Höchstbetrag der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übrig bleiben.
Von 1986 bis Ende 2010 habe ich Beiträge in Höhe von 76535.84€ an die PKV bezahlt und Leistungen in Höhe von weniger als 8000€ in Anspruch genommen.
Bei dem Betrag von 76535.84€ sind die Beitragserstattungen bereits berücksichtigt.
Die Gesundheitskosten steigen lt. Statistischem Bundesamt jährlich um ca. 2.7%.
Bei meiner Beitragssteigerung von durchschnittlich 6.9%/Jahr vermute ich, dass enorme Summen für verlorene Prozesse gegen berechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern verbraucht wurden.
Schaun wer mal, wie das weitergeht:
Abwanderung ins Ausland?
Bürgerversicherung und Verbot der PKV-Abzocke wie an meinem Fall?
So wie mir geht es bestimmt vielen PKV-Versicherten.
Wir warten auf Lösungsvorschläge seitens der Versicherungen und werden diese nicht bekommen.
Beste Grüsse
Thomas
DKV
Eigentlich ist es doch relativ einfach. Gehen Sie zu einem DKV-Vertreter, der Sie nicht kennt, und sagen Sie wollten von der GKV wechseln.
Aufgrund Ihres Alters wird er Ihnen automatisch einen eher preisgünstigen Tarif empfehlen, der - wenn er seinen Job halbwegs ernst nimmt - auch weitgehend die Anforderungen berücksichtigt, die Sie in diesem Gespräch formulieren.
Únd dann schreiben Sie der DKV, diese möge Ihnen ein Angebot zur Umstellung in diesen Tarif unterbreiten, nach §204 und unter Ausschluß der (wahrscheinlich ohnehin nicht vorhandenen oder zumindest minimalen) Mehrleistungen.
Und dann warten Sie doch mal ab, was passiert!
Aufgrund Ihres Alters wird er Ihnen automatisch einen eher preisgünstigen Tarif empfehlen, der - wenn er seinen Job halbwegs ernst nimmt - auch weitgehend die Anforderungen berücksichtigt, die Sie in diesem Gespräch formulieren.
Únd dann schreiben Sie der DKV, diese möge Ihnen ein Angebot zur Umstellung in diesen Tarif unterbreiten, nach §204 und unter Ausschluß der (wahrscheinlich ohnehin nicht vorhandenen oder zumindest minimalen) Mehrleistungen.
Und dann warten Sie doch mal ab, was passiert!
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- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
ThomasR hat geschrieben:Wir warten auf Lösungsvorschläge seitens der Versicherungen und werden diese nicht bekommen.
Beste Grüsse
Thomas
DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Thomas,
jo es gibt Möglichkeiten,
Wenn Sie keinen Betreuer haben, erteilen Sie mir Vollmacht und ich lasse etwas ausrechnen.
Gruß
Was ist denn aus dem Angebot vom DKV-SC geworden ?
Haben Sie es angenommen ?
Wechsel nach § 204!
Hallo Thomas,
mein Mitgefühl ist leicht zu erklären, denn meine Beiträge entwickeln sich genauso wie Deine.
Zum Vergleich:
1988: 343,70 DM...
2009: 399.92 €
2010: 485.41 €
2011: 538,35 €
Die Beiträge wären noch üppiger geworden, wenn ich meinen Versicherungsschutz nicht zwei Mal entschlackt bzw. vom überflüssigen Luxus im Krankenhaus befreit. Zudem zahle ich seit 1989 jährlich!
Dass die PKV Beiträge nur wegen der steigenden Gesundheitskosten explodieren, kann niemand glauben, der denken kann. Die PKV und die GKV haben Ausgaben, die mit den Mitgliedern nichts zu tun haben. Schließlich geht es deren Beschäftigten auch super gut: Mit 14 Gehältern und später mit zusätzlichen Betriebsrenten. Ich habe kurz bei einer GKV gearbeitet, daher weiß ich es aus eigener Erfahrung.
Lösungsvorschläge für bezahlbare PKV Beiträge im Sinne der Versicherten werden von den PKV nie kommen! Ihre und unsere Ansichten und Wünsche sind einfach konträr!
Auswandern ist eine Möglichkeit, der PKV zu entkommen, ja, aber nicht für Jeden brauchbar.
Ich finde die Idee von PKVLaie einfach super: So kannst Du einen für Dich geeigneten Tarif „entdecken“, den Dir Dein „Berater“ nicht verraten will. Und dann nach § 204 ganz konkret zu diesem Tarif wechseln.
Beste Grüße, Luma
mein Mitgefühl ist leicht zu erklären, denn meine Beiträge entwickeln sich genauso wie Deine.
Zum Vergleich:
1988: 343,70 DM...
2009: 399.92 €
2010: 485.41 €
2011: 538,35 €
Die Beiträge wären noch üppiger geworden, wenn ich meinen Versicherungsschutz nicht zwei Mal entschlackt bzw. vom überflüssigen Luxus im Krankenhaus befreit. Zudem zahle ich seit 1989 jährlich!

Dass die PKV Beiträge nur wegen der steigenden Gesundheitskosten explodieren, kann niemand glauben, der denken kann. Die PKV und die GKV haben Ausgaben, die mit den Mitgliedern nichts zu tun haben. Schließlich geht es deren Beschäftigten auch super gut: Mit 14 Gehältern und später mit zusätzlichen Betriebsrenten. Ich habe kurz bei einer GKV gearbeitet, daher weiß ich es aus eigener Erfahrung.
Lösungsvorschläge für bezahlbare PKV Beiträge im Sinne der Versicherten werden von den PKV nie kommen! Ihre und unsere Ansichten und Wünsche sind einfach konträr!
Auswandern ist eine Möglichkeit, der PKV zu entkommen, ja, aber nicht für Jeden brauchbar.
Ich finde die Idee von PKVLaie einfach super: So kannst Du einen für Dich geeigneten Tarif „entdecken“, den Dir Dein „Berater“ nicht verraten will. Und dann nach § 204 ganz konkret zu diesem Tarif wechseln.
Beste Grüße, Luma
DKV-Service-Center hat geschrieben:Wenn Sie keinen Betreuer haben, erteilen Sie mir Vollmacht und ich lasse etwas ausrechnen.
Leider habe ich schon einen Betreuer, der mir aber keine zukunftsfähigen Angebote machen will.
Beste Grüsse
Thomas
...da kann ich dieses bald nicht mehr lesen:
Selbständig? Versichert?
Private Krankenkasse ab nur 57,- Euro für Selbständige und Freiberufler unter 55 !
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- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
ThomasR hat geschrieben:DKV-Service-Center hat geschrieben:Wenn Sie keinen Betreuer haben, erteilen Sie mir Vollmacht und ich lasse etwas ausrechnen.
Leider habe ich schon einen Betreuer, der mir aber keine zukunftsfähigen Angebote machen will.
Beste Grüsse
Thomas
Mein Gott, dann schmeiß den doch raus... oder ist das eine Generalvollmacht, die der Betreuer von dir hat hat.....?
Ich versteh deine Haltung hier echt nicht..
Und jetzt sag nur nicht dass du bereits den "******" im Thread nebenan angeschrieben hast..
**** hat geschrieben:ThomasR kann gerne davon Berichten ob ich so drauf bin wie Ihr schreibt.
Hallo Jarvis,
bei der Informationsbeschaffung zur Lösung meines Problems lasse ich keine Zensur zu! - siehe Parallelthread
Vor meinem jetzigen "Berater" war ich mit einem anderen schon fast handelseinig.
Dann erhiekt ich einen Anruf von der PKV, dass der nicht zuständig sei, sondern eben der jetzige "Berater", der sich überwiegend selbst berät.
Der ehemalige hat nun keinen Zugriff mehr auf meine Daten innerhalb der PKV-IT.
So einfach ist also das "Berater-Hopping" nun auch nicht!
Beste Grüsse
Thomas
bei der Informationsbeschaffung zur Lösung meines Problems lasse ich keine Zensur zu! - siehe Parallelthread
Vor meinem jetzigen "Berater" war ich mit einem anderen schon fast handelseinig.
Dann erhiekt ich einen Anruf von der PKV, dass der nicht zuständig sei, sondern eben der jetzige "Berater", der sich überwiegend selbst berät.
Der ehemalige hat nun keinen Zugriff mehr auf meine Daten innerhalb der PKV-IT.
So einfach ist also das "Berater-Hopping" nun auch nicht!
Beste Grüsse
Thomas
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