Basistarif - Erfahrungen ?

Erfahrungsberichte, Beitragserhöhungen, Versicherungspflicht, gesetzlich oder privat, usw.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 26.05.2011, 22:10

:-)
Scheidung und wieder Heirat .
wäre ne Möglichkeit und uns alle zu Fete einladen :-)
Gruß

jessy
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B

Beitragvon jessy » 27.05.2011, 10:33

DKV-Service-Center hat geschrieben::-)
Scheidung und wieder Heirat .
wäre ne Möglichkeit und uns alle zu Fete einladen :-)
Gruß

die Kosten für diese Aktion dürften sich erst nach ca. 40 Jahren amortisiert haben.

Im Ernst dann zu Rossis Beitrag:

Auch hier wieder Unklarheit bei der gesetzlichen Formulierung. Dies ist ja nichts Neues und dient vielleicht als Beschäftigungstherapie für die Gerichte.

Die Wechselmöglichkeit, auf die sich Abs. 5 Nr. 1 b bezeht, besteht doch eigentlich immer wieder nach erneuter Frist von 18 Monaten. Das Gesetz sagt nicht, dass nur die erste nach Einführung der Neuregelung gemeint ist. Mir scheint aber doch in Anbetracht aller Bestimmungen, dass man hier wohl auch - wie in anderen Fällen - die einmalige gemeint hat. Insofern wird Rossi wohl Recht haben.

Ergänzung nach Editieren:
Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass offenbar die Wechselmöglichkeit von der gesetzlichen in die private Versicherung gemeint ist, insbes. bei Arbeitnehmern, die 3 Jahr über der Pflichtgrenze liegen. Führt in meinem Fall also nicht weiter, da ich - jedenfalls vor 2009 - schon immer wechseln konnte.


Von "Verpennen" kann bei mir keine Rede sein. Vor 6 Jahren habe ich mich für die freiwillige Versicherung in der GKV entschieden, weil dies seinerzeit deutlich günstiger war als die PKV. Hätte 2009, nach dem die Beitragsverfahrengrundsätze herauskamen, die Kasse darüber informiert und bereits den höheren Beitrag verlangt, hätte ich die Frist noch einhalten und in den Basistarif wechseln können. Dies macht sie aber erst jetzt. Da frage ich mich, ob die Kassen absichtlich etwas gewartet haben, damit Mitglieder nicht in den Basistarif der PKV abwandern.

Ergänzung nach Editieren:
Weiß jemand, ob es eigentlich eine gesetzliche Pflicht für die Kassen gab, freiwillige Mitglieder auf die Fristen und den Basistarif hinzuweisen? Die PKV meines Mannes hat dies jedenfalls Anfang 2009 getan.


Nichtsdestotrotz scheint aber der Basistarif ohnehin unausgereift und kein akzeptabler Versicherungsschutz zu sein. Wenn ich z.B. lese, dass bei einer Umfrage in einer süddeutschen Großstadt nur 4 von 67 Zahnärzten sich bereit erklärt haben, nach dem Basistarif abzurechnen. Dabei stehen die Zahnärzte noch besser da als die anderen (2,0 statt 2,3, andere 1,2 statt 2,3).

Leider sind hier noch keine Erfahrungen gepostet.

Die gesamte Krankenversicherung ist langsam unerträglich. Der Gesetzgeber versperrt vielen den Weg in die gesetzliche Pflichtversicherung, zwingt sie dann aber im Ergebnis in die "freiwillige" Versicherung und lässt es dann zu, dass mit Ihnen - anders als bei Pflichtversicherten - willkürlich umgesprungen wird. Daneben schafft er den Basistarif, sorgt aber nicht ausreichend dafür, dass dieser zu einem akzeptablen Krankenschutz wird.


Gruß
Jessy

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.05.2011, 19:03

Hi Jessy,
da jedoch 70 % die Beihilfe zahlt könnte ich mit den Einschränkungen für die restlichen 30 % leben.
Gruß

jessy
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Beitragvon jessy » 27.05.2011, 19:16

DKV-Service-Center hat geschrieben:Hi Jessy,
da jedoch 70 % die Beihilfe zahlt könnte ich mit den Einschränkungen für die restlichen 30 % leben.
Gruß


Hatte ich mir erst auch gedacht. Klappt aber nicht, da die Beihilfevorschriften die Aufwendungen auch nur als beihilfefähig anerkennen, soweit sie nach den für den Basistarif vereinbarten Sätzen (0,9 - 1,2) berechnet werden sollen. Wenn sich kein Arzt dran hält, muss man fast die Hälfte zulegen. Das wäre zu teuer.

Ich halte diese Beihilferegelung zwar für verfassungswidrig entsprechend dem Urteil des VGH aus Baden-Württemberg (Fall in dem keine Versicherung bestand und deswegen Beihilfe abgelehnt wurde), aber um das feststellen lassen zu können, müsste ich erst in den Basistarif rein...

Gruß
Jessy

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.05.2011, 20:01

Holzweg :-) die Beihilfe erstattet nach Beihilferichtlinien des Landes oder des Bundes, Sie richtet sich keinenfalls an den Basistarif aus.
und 0,9 stimmt auch nicht. Sop schlecht wie er geredet wird ist der Basistarif nicht, auch die Ärzte haben Vorteile dadurch, so werden z.B Verschreibungen nicht vom Budget erfasst.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 29.05.2011, 23:00

Nun denn jessy, was erwartest Du jetzt von der GK`?

Zitat:

Weiß jemand, ob es eigentlich eine gesetzliche Pflicht für die Kassen gab, freiwillige Mitglieder auf die Fristen und den Basistarif hinzuweisen? Die PKV meines Mannes hat dies jedenfalls Anfang 2009 getan.

Nein, eine gesetzliche Verpflichtung hierüber gibt es definitiv nicht. Allenfalls könnte man so etwas über den sog. sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zaubern. Dieser gilt aber nur innerhalb der sog. Soziagesetzbücher. Wir haben hier ein Verhältnis zwischen der GKV und der PKV.

Wenn ein Sozialleistungsträger seiner bestehenden Verpflichtung zur Beratung und Aufklärung nicht nachkommt, dann greift dieser Grundsatz. D.h., irgendwelche Fristen sind hier nicht einzuhalten. Der Betroffene ist so stellen - ohne Frist - wie bei bei einer vernünftigen Beratung gehandelt hätte.

Wir haben wir aber kein Verhältnis unter Sozialleistungsträgern.

Die PKV wird mächtig darauf einen husten, ob die GKV auf diese einmalige Wechselmöglichkeit hingewiesen oder nicht hingewiesen hat.

Sorry, so eine Klamotte oder Weg würde ich defintiv nicht wagen!

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Beitragvon Vergil09owl » 06.06.2011, 19:27


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Beitragvon Rossi » 06.06.2011, 19:40

Nun denn vergil, den Bericht hast Du hier falsch eingestellt.

Es ist mal wieder ein sog. Schlupflochfall.

Und die Kassen reiten immer noch auf die gleiche Problematik herum.

Nu steht es 12 : 1 gegen die Kassen.

jessy
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Beitragvon jessy » 07.06.2011, 17:35

DKV-Service-Center hat geschrieben:Holzweg :-) die Beihilfe erstattet nach Beihilferichtlinien des Landes oder des Bundes, Sie richtet sich keinenfalls an den Basistarif aus.
und 0,9 stimmt auch nicht. Sop schlecht wie er geredet wird ist der Basistarif nicht, auch die Ärzte haben Vorteile dadurch, so werden z.B Verschreibungen nicht vom Budget erfasst.
Gruß


hier der Text von § 6 Abs. 5 der Beihilfeverordnung:

(5) Sind Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige in einem bei-hilfeergänzenden Standardtarif nach § 257 Abs. 2a oder nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 315 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch oder einem Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes versichert, beurteilt sich die wirtschaftliche Angemessenheit ihrer Aufwendungen nach den in den Verträgen nach § 75 Abs. 3b Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarten Gebührenregelungen. So-lange keine vertraglichen Gebührenregelungen vorliegen, gelten die Maßgaben des
§ 75 Abs. 3a Satz 2 und 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."

Diese Vereinbarung gibt es ja schon. Darin sind Sätze von 0,9/1,0/1,2 und für Zähnärzte 2,0 vereinbart. Mehr dürfte daher auch nicht beihilfefähig sein.

Gruß
Jessy


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