Hallo,
ich mußte mich 22 Jahre lang nicht um eine KV kümmern, da ich bei meinem Vater versichert war (privat+Beihilfe). Nun habe ich meine Beufsausbildung demnächst fertig. Ab dem Abschluss besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld, so dass mein Vater keinen Familienzuschlag mehr erhält und somit auch kein Beihilfeanspruch für mich besteht. Einen Arbeitsplatz habe ich zum 01.10. Wo bin ich bis dahin krankenversichert und wer zahlt die Versicherun? Ich habe ja kein Einkommen.
Bitte dringend um Hilfe.
Wo werde ich versichert?
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DKV-Service-Center hat geschrieben:die 20 % tige Krankenversicherung wird um 80 % aufgestockt um eine 100% tige versicherung zu erhalten. Bezahlenich würd es Vater unterjubeln. Ab 1.10 dann versicherungspflicht und wechsel in die gesetzliche. (Regelfall)
Gruß
Idee ist nicht schlecht. Aber es muß doch auch einen regulären Weg für mich geben. Ich kann doch nicht bestraft werden nur weil mein Vater Beamter ist. Eventuell über ALG2, da ich kein Einkommen habe?
hermann1 hat geschrieben: ....Ich kann doch nicht bestraft werden nur weil mein Vater Beamter ist ....
Du wirst doch nicht bestraft, sondern Dein Vater ....

Über ALG2 kommst Du nicht in die gesetzliche KV, wenn Du vorher PKV warst.
ALG2 wirst Du auch gar nicht nicht kriegen, da Eltern und Kinder bis 25 J eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn die Kinder zuhause wohnen. Hierbei wird das Gesamteinkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (also Eltern etc.) zusammen gerechnet und gegen den nach ALG2 ermittelten Bedarf (Regelsätze etc.) gestellt --> Die Eltern zahlen für arbeitslose Kinder also solange, solange sie selber nicht unterhalb des ALG2 Regelsatz fallen

Wenn Du also nicht willst, dass Deine Eltern "bestraft" werden, dann such Dir eine Arbeit für die Übergangszeit

Einen Trost gibt es für Deine Eltern:
Für Kinder, für die man kein Kindergeld mehr erhält, für die man aber dem Grunde nach unterhaltspflichtig ist, kann man die Ausgaben für den sog. Basis-Kranken- (Pflege-) Versichersschutz und den sog. Unterhaltshöchstbetrag (2011: 8004 €/Jahr) in der Steuererklärung ansetzen (Anlage Unterhalt)
Gruß
claudius
Beihilfeverordnung anschauen ...
Hallo hermann1,
vielleicht solltest Du Dir noch die für Dich gültige Beihilfeverordnung genau anschauen. Eventuell gibt es dort eine Regelung, die mit der in Baden-Württemberg vergleichbar ist, siehe hier:
§ 3
Berücksichtigungsfähige Angehörige
(1) ....
(3) ...... Die Berücksichtigung von Kindern endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie im Familienzuschlag nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, bei Wegfall am 31. Dezember eines Jahres mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres. ......
Dann wäre die Zeit bis zur Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung überbrückt.
Gruß
claudius
vielleicht solltest Du Dir noch die für Dich gültige Beihilfeverordnung genau anschauen. Eventuell gibt es dort eine Regelung, die mit der in Baden-Württemberg vergleichbar ist, siehe hier:
§ 3
Berücksichtigungsfähige Angehörige
(1) ....
(3) ...... Die Berücksichtigung von Kindern endet mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie im Familienzuschlag nicht mehr berücksichtigungsfähig sind, bei Wegfall am 31. Dezember eines Jahres mit Ablauf des folgenden Kalenderjahres. ......
Dann wäre die Zeit bis zur Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung überbrückt.
Gruß
claudius
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Schon mald Daran gedacht eine kurzfristige beschäftigung aufzunehmen? Wenn du denn arbeitslos bist , also auch bei der AfA so gemeldet, besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV. Würde denn bedeuten das im Rahmen der kurzfristigen Beschäftigung erstmal auch Versicherungspflicht besteht. Ausserdem trägt das denn auch einwenig zur Entlastung des Buedgets mit bei.
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 02.06.2011, 10:55, insgesamt 1-mal geändert.
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