Wechsel von PKV in GKV der arbeitenden Ehefrau ?

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Daumier
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Wechsel von PKV in GKV der arbeitenden Ehefrau ?

Beitragvon Daumier » 04.07.2011, 12:17

Hallo,

bin seit 40 Jahren in der PKV und nunmehr Rentner (63 J.). Von der Rentenversicherung bekomme ich 32 Euro/Monat Zuschuss zu meiner KV. Die Rente beträgt ca. 470 Euro/Monat, weil immer nur freiwillig Mindestbeiträge eingezahlt. Die PKV kostet monatlich fast 500 Euro.

Das ist logischerweise jetzt ein Problem.

Meine junge Frau arbeitet in einem Angestelltenverhältnis und ist in der GKV (BKK) versichert.

Habe ich die Möglichkeit, mich bei ihr mitversichern zu lassen um den hohen Kosten der PKV aus dem Wege zu gehen ?

Es grüßt Daumier

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.07.2011, 16:14

Nein, Du hast keine Möglichkeit Dich bei der Holden zu versichern. Eine Familienversicherung wäre möglich, wenn das Renteneinkommen unterhalb von 365,00 Euro im Monat liegen würde. Dies ist hier nicht der Fall.

Tja, hättest Du damals nicht den Schritt in die PKV gewagt, dann würden Dir von der Rente lächerliche 50,00 Euro für eine GKV-Mitgliedschaft abgezogen.

Es halt der Unterscheid; in den jungen Jahren hast Du in der PKV gespart; jetzt musst Du zahlen.

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Beitragvon Daumier » 04.07.2011, 17:31

Vielen Dank für die Antwort.

Aber wieso habe ich in den "jungen Jahren" in der PKV gespart ?

Ich hatte stets den höchsten PKV-Schutz und Tarif - alles nur vom Feinsten. Momentan allerdings Euro 1.800 Selbstbeteiligung, um die monatliche Prämie geringer zu halten. Trotzdem ist sie mir natürlich immer noch zu viel.

Da fahre ich ja bald besser, ganz auf die Rente zu verzichten und dann aber wenigstens bei "meiner Holden" krankenversichert zu sein. Oder ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 04.07.2011, 18:57

Upsela, jenes wäre doch mal eine Überlegung wert.

Du stellst zunächst keinen Antrag auf eine Altersrente und kommst (da kein Einkommen vorhanden ist) in die kostenlose Familienversicherung. Die priv. Kv. kannst Du dann gem. § 205 Abs. 2 VVG außerordentlich kündigen.

Dort musst Du dann min. 12 Monat verbleiben (Familienversicherung) und dann beantragst Du die Rente. Du fliegst dann mit erstmaliger lfd. Auszahlung der Altersrente aus der Familienversicherung der Holden heraus. Da Du aber eine Vorversicherungszeit in der GKV (12 Monate unnmittelbar) nachweisen kannst, kannst Du dann der freiw. Kv. in der GKV beitreten. Und schwuppi duppi bist Du drinne. Es kostet dann ca. 145,00 Euro.

Allerdings gibt es noch einen kleinen Haken; dieser ist in § 46 SGB I zu finden.

Man kann schriftlich auf Sozialleistungen (hier die Altersrente) verzichten; dieser Verzicht ist allerdings unwirksam, soweit ein anderer Sozialleistungsträger belastet, oder Rechtsvorschriften umgangen werden.

Aber so einen Fall haben wir hier nicht. Wenn Du keinen Antrag auf Rente stellst (die Rente ist antragsabhängig), dann verzichtest Du hierauf auch nicht, insbesondere auch nicht schriftlich. Also handelt es sich bei der Nichtantragsstellung auch nicht um einen Verzicht.

Zitat aus einschlägigen Kommentierungen:

Jedoch ist die einfache Antragsrücknahme oder das bloße Unterlassen einer Antragstellung erkennbar noch kein Verzicht. Dagegen wird noch angeführt, dass durch begrenzte Aufgabe eigener Rechtspositionen auch im Vergleichswege als öffentlich-rechtlicher Vertrag i.S.d. §§ 53 ff. SGB X Teilverzichte mit formell und inhaltlich klar gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen - unter Wahrung der Grenze des § 58 SGB X - geschlossen werden könnten, ohne das es der Regelung in § 46 SGB I bedürfe.

Nun denn, so könnte es klappen.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 05.07.2011, 19:08

Das klingt ja hoch interessant, aber was wird dann mit der Lebensversicherung und der privaten Rentenversicherung und den Einnahmen aus Vermietung und Vepachtung ?
#Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 05.07.2011, 19:12

Jenes ist natürlich logo; wenn Daumier noch andere Einkünfte erzielt, die zum sog. Gesamteinkommen zählen. Dann sind diese ebenfalls zu berücksichtigen.

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Re: Wechsel von PKV in GKV der arbeitenden Ehefrau ?

Beitragvon ratte1 » 05.07.2011, 19:30

Hallo rossi,

wie passt das
Rossi hat geschrieben:Du stellst zunächst keinen Antrag auf eine Altersrente …

Und das
Daumier hat geschrieben:bin seit 40 Jahren in der PKV und nunmehr Rentner (63 J.). Von der Rentenversicherung bekomme ich 32 Euro/Monat Zuschuss zu meiner KV

zusammen?

M.E. könnte der Rentenbezug (ich gehe davon aus, dass der TE bereits Altersrente bezieht) nur mit einem Verzicht beendet werden und dann gilt:

Rossi hat geschrieben:Man kann schriftlich auf Sozialleistungen (hier die Altersrente) verzichten; dieser Verzicht ist allerdings unwirksam, soweit ein anderer Sozialleistungsträger belastet, oder Rechtsvorschriften umgangen werden.
.

Mit freundlichen Grüßen
Ratte1

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Beitragvon Rossi » 05.07.2011, 20:17

Na klaro, wenn der Poster die Rente schon tatsächlich erhält, dann funtzt ein Vericht nicht. Jenes hat das BSG schon mal entschieden.


Zitat:

Soweit verschiedene Sozialleistungen vom Nichtbestehen anderer Ansprüche abhängig sind, muss geklärt werden, ob damit der Anspruch an sich (als gesetzlicher Tatbestand, Stammrecht) gemeint ist oder der tatsächliche Bezug dieser Leistung. Nur im letztgenannten Fall kann durch den Verzicht auf die eine Sozialleistung die andere Leistung entstehen (vgl. BSG, Urteil v. 12.12.1991, 7 RAr 24/91, SozR 3-4100 § 118 Nr. 3, jedoch bezogen auf die Tatbestandswirkung eines Verwaltungsakts)

Wenn allerdings der Rentenanspruch noch nicht bindend durch Bescheid festgestellt worden ist, dann kann man einen bereits gestellten Antrag noch zurückziehen. Dies ist dann kein Verzicht.

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Beitragvon Daumier » 06.07.2011, 08:22

Vielen Dank für die tollen Tipps. Es gibt also doch Wege die hohen Beiträge der PKV für künftige Rentner zu "umgehen". Hoffentlich lesen "Betroffene" diesen Beitrag.

Leider bin ich in der Tat schon Rentner - seit einem Monat - und habe die erste Zahlung von DRV Bund bereits erhalten.

Nun lese ich in einem schlauen Buch der Stiftung Finanztest (sofern ich das hier erwähnen darf /sonst löschen), dass seit 2009 ein Wechsel in den Basistarif ab dem 55ten Lebensjahr für privat Versicherte möglich ist. Der Vorteil hier gegenüber dem Standardtarif für Rentner :

"Sind die Versicherten nicht mehr in der Lage, diesen Beitrag von Euro 570,-- zu zahlen, und weisen dies auch nach, müssen sie nur die Hälfte des Beitrags zahlen".

Also : 285 Euronen monatlich sind ja drin, wenn ich das Rauchen aufgebe bleibt mir ja sogar etwas von der Rentenzahlung übrig und ich kann mir einmal im Jahr ein Hemd von Ralph Lauren kaufen.

Dass ich den Chefarzt nicht mehr zu Gesicht bekomme und mir das Krankenzimmer mit anderen Gebrechlichen oder Debilen teilen muss, ist natürlich nicht mein gusto. Aber die monatliche Ersparnis ist natürlich schon verlockend.

claudius
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Halber Basistarif?

Beitragvon claudius » 06.07.2011, 15:12

Hallo Daumier,

das wird m.E. nicht klappen. Auf was Du abzielst ist die Halbierung des Basistarifs bei Hilfebdürftigkeit nach § 12 (1c) Versicherungsaufsichtsgesetz:

§ 12 (1c)
.....
Entsteht allein durch die Zahlung des Beitrags nach Satz 1 oder Satz 3 Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, vermindert sich der Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit um die Hälfte; die Hilfebedürftigkeit ist vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen.


Bei dieser Prüfung wird aber das Einkommen und Vermögen Deiner Frau mit einbezogen:


§ 43 SGB XII Besonderheiten bei Vermögenseinsatz und Unterhaltsansprüchen
(1) Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, sind zu berücksichtigen;
......


Gruß

claudius

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Beitragvon Daumier » 06.07.2011, 15:44

Vielen Dank für diese Information. Alle "Rumtrickserei" funktioniert offensichtlich nicht so, wie ich dachte. Dann muß ich halt schaun, wo es günstig ein stabiles Seil gibt.


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