Hallo,
folgendes Problem. Person um die 40, ist PKV (selbstsändig) danach für ca zwei Jahre pflichtversichert (sozialversicherungspflichtiger Job), in dieser Zeit wurde die PKV auf ruhend gestellt.
Durch die Insolvenz des damaligen Unternehmens wurde die GKV Mitgleidschaft beendet und sich wieder der Selbstständigkeit gewidmet, in diesen 4 Jahren blieb die PKV jedoch ruhend. Diese soll jetzt wieder aktiviert werden.
Meine Frage wäre jetzt, ist dies einfach so möglich, oder wird es eine Strafzahlung wegen der "Lücke" geben? Der Vertrag ist ja eigentlich vorhanden nur ruhend.
Vielen Dank für eure Eingebungen.
PKV reaktivieren
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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Das Problem ist nicht nur die Lücke, sondern auch, dass der Wegfall der Pflichtversicherung (d.h. Ende der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Familienversicherung) innerhalb bestimmter Fristen der PKV anzuzeigen war, damit die Anwartschaft wieder in eine Vollversicherung umgewandelt werden kann.
"Innerhalb bestimmter Fristen" bedeutet je nach Versicherungsbedingungen wenige Wochen oder Monate nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes, aber sicher nicht Jahre. Diese Frist ist abgelaufen; Anspruch auf Wiederaufnahme in die PKV besteht daher m.E. nicht mehr; allenfalls sind Kulanzlösungen der PKV denkbar.
Da kein Anspruch auf Rückkehr in die PKV besteht, kommt darüber hinaus eine rückwirkende Pflichtversicherung in der GKV nach § 5(1) Nr. 13 SGB V in Betracht - verbunden mit entsprechenden Beitragsnachforderungen der GKV. Wie man diese vielleicht vermeidet - siehe GKV-Forum.
"Innerhalb bestimmter Fristen" bedeutet je nach Versicherungsbedingungen wenige Wochen oder Monate nach Wegfall des Anwartschaftsgrundes, aber sicher nicht Jahre. Diese Frist ist abgelaufen; Anspruch auf Wiederaufnahme in die PKV besteht daher m.E. nicht mehr; allenfalls sind Kulanzlösungen der PKV denkbar.
Da kein Anspruch auf Rückkehr in die PKV besteht, kommt darüber hinaus eine rückwirkende Pflichtversicherung in der GKV nach § 5(1) Nr. 13 SGB V in Betracht - verbunden mit entsprechenden Beitragsnachforderungen der GKV. Wie man diese vielleicht vermeidet - siehe GKV-Forum.
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Dann gehe ich davon aus , das es sich um eine Anwartschaft handelt, weiterhin gehe ich davon aus dass diese lautet Anwartschaft wegen vorrübergehender Versicherungspflicht.
Dann ist es in der Tat wie mein Vorredner beschrieb,.
Gruß
Tip:
Jetzt müssen Sie der PKV nachweisen wann die Versicherungspflicht endet.
Dann ist es in der Tat wie mein Vorredner beschrieb,.
Gruß
Tip:
Jetzt müssen Sie der PKV nachweisen wann die Versicherungspflicht endet.
Hallo,
Wenn ich mich jetzt für zwei Monate durch einen sozialversicherungspflichtigen Job versichern lasse , z.B. für 420€, danach die PKV wieder aktiviere, kann ich ja die Vorversicherung der GKV nachweisen.
Im Forum wurde geschrieben, dass man auf die Frage der GKV zur Vorversicherung schweigen soll, dies würde meistens funktionieren da sie einen ja eh nehmen muss, da man unter 55 Jahre ist.
Selbst wenn es Probleme diesbezüglich gäbe, würde sich die Strafzahlung in Grenzen halten, da sehr geringer Versicherungsbeitrag.
Würde dies so funktionieren?
Wenn ich mich jetzt für zwei Monate durch einen sozialversicherungspflichtigen Job versichern lasse , z.B. für 420€, danach die PKV wieder aktiviere, kann ich ja die Vorversicherung der GKV nachweisen.
Im Forum wurde geschrieben, dass man auf die Frage der GKV zur Vorversicherung schweigen soll, dies würde meistens funktionieren da sie einen ja eh nehmen muss, da man unter 55 Jahre ist.
Selbst wenn es Probleme diesbezüglich gäbe, würde sich die Strafzahlung in Grenzen halten, da sehr geringer Versicherungsbeitrag.
Würde dies so funktionieren?
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Philchen hat geschrieben:Nochwas:
Hat sich denn der Gesundheitszustand aktuell verschlechtert? Wie sieht's mit der Bonität aus? Vielleicht bekommt man da ja trotzdem was hin.
Gruß
Philipp
Gesundheitszustand ist alles im grünen Bereich, keine Beschwerden noch sonstige ausstehende bzw. laufenden Behandlungen. Bonität ist auch soweit vorhanden.
Es wurde mittlerweile auch mit dem zuständigen PKV Vertreter gesprochen. Es wird wohl - wenn ich keine Vorversicherung nachweisen kann - zu der Strafzahlung kommen (da sie gesetzlich dazu verpflichtet seien).
Wo ist das Problem das aus dem Nachweis nur 2 Monate zu ersehen sind? Es könnte vorher ja auch eine weitere sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vorgelegen haben.
In wie weit reicht die Prüfung der "neuen" Versicherung denn zurück?
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