Vorvertragliche Anzeigepflicht

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mnbvcxy321
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Vorvertragliche Anzeigepflicht

Beitragvon mnbvcxy321 » 25.01.2012, 20:44

Hallo!

Ich bin gerade etwas niedergeschmettert. Ich bin erst seit ca. 3 Monaten in der PKV versichert. Nun habe ich mir gedacht, dass ich mal aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit eine orthopädische Vorsorgeuntersuchung mache, um Probleme im Rücken vorzubeugen.

Jetzt gab es die Diagnose Skoliose. Ich habe jetzt echt Angst, dass man mir das als vergessen/nicht angegeben anhängen könnte, da sowas nicht über Nacht kommt und schon länger geben müsste und ich davon wissen müsste? Ich war nie in Behandlung deswegen und habe davon nichts gewusst. Weder während meinem Wehrdienst (wurde B gemustert, weil ich eine Brille trage) noch beim Orthopäden, als ich wegen der Steißbeinprellung das erste Mal bei einem Orthopäden war, welches ich natürlich im Antrag angegeben hatte.

Wie soll ich mich nun verhalten? Habe ich irgendetwas zu befürchten bzgl. der vorvertraglichen Anzeigepflicht?

VG

Frank
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Beitragvon Frank » 25.01.2012, 21:06

Hallo,

wenn du vorher keine Beschwerden gehabt hast und nicht in Behandlung warst, hast du die Gesundheitsfragen ja richtig beantwortet. Daher musst du dir keine Sorgen machen. Der Versicherer wird natürlich im Leistungsfall prüfen, ob Behandlungen / Untersuchungen stattgefunden haben.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 25.01.2012, 23:47

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Beitragvon Philipp Mättig » 26.01.2012, 08:14

Moin,

hier könnte man grundsätzlich zustimmen. Sie sollten aber bedenken, dass nicht alle Beschwerden diagnostiziert sein müssen um angabepflichtig zu sein.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wie ausgeprägt ist die Skoliose ?

Skoliose in leicher Form ist in Westeuropa nämlich eher der Normalzustand. Daher ist es auch fraglich ob eine beschwerdefreie nich behandelte Skoliose angabpflichtig im Bereich der Anomalien ist.

Unter Umständen sollten Sie sich, durch Einsicht in Patientenakten der jeweiligen Ärzte, versichern, dass diese Diagnose in einem anderen Zusammenhang nicht doch schonmal auftaucht.

Gruß
Philipp

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 26.01.2012, 10:25

... durch Einsicht in Patientenakten der jeweiligen Ärzte, versichern, dass diese Diagnose in einem anderen Zusammenhang nicht doch schonmal auftaucht.

Das würde Sie sicher beruhigen, wenn denn nirgendwo ein entsprechender Eintrag zur Diagnose "Skoliose" zu finden wäre.

UND: für spätere Leser
Es ist immer sinnvoll, solche Auskünfte / Akteneinsicht von den behandelnden Ärzten VOR der Antragstellung einzuholen - NICHT, um diese 1zu1 an den Versicherer weiterzugeben, sondern um bei der Beantwortung der (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlichen) Gesundheitsfragen korrekte Angaben zu machen.

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Beitragvon mnbvcxy321 » 26.01.2012, 13:41

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten. Zumindest bin ich beruhigt, aber immer noch nicht ganz gut gelaunt. Ich bin 20 Jahre alt. Ich habe die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und war echt pingelig.

Leider fallen mir nicht alle Ärzte ein, besonders nicht die aus meiner Jugend. Bin oft umgezogen und war fast nie öfters als einmal beim gleichen Arzt. Bei einem Orthopäden war ich noch nie (also kann mich nicht daran erinnern) außer einmal, welches aber bei den Gesundheitsfragen angegeben wurde und der Grund dazu.

Meint Ihr, ich sollte bei der Krankenkasse nachfragen?
:^o
Zuletzt geändert von mnbvcxy321 am 26.01.2012, 14:04, insgesamt 1-mal geändert.

Frank
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Beitragvon Frank » 26.01.2012, 13:59

mnbvcxy321 hat geschrieben:Ich habe die Gesundheitsfragen nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt und war echt pingelig.


Dann hast du alles richtig gemacht und mehr musst du auch nicht machen.


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