Frank hat geschrieben:Es hilft schon wenn du mehr Infos gibst wie es abgelaufen ist.
Ist es ein unabhängiger Makler, oder ist er für ein Unternehmen tätig?
Hast du einen Maklerauftrag unterschrieben?
Hast du dich schriftlich an die HM gewandt oder war es dein Makler?
Vielleicht blockiert der Makler die Aufhebung des Vertrages.
Es war ein unabhängiger Makler. Ich habe Ihn nur den Auftrag gegeben mir eine günstige Versicherung zu machen. Als ich den Preis gehört habe, gab es einen Termin und wir haben die Leistungen besprochen. Danach habe ich Unterschrieben. Ich habe Ihn ausdrücklich gesagt, dass ich mich um die Kündigung kümmere. Er sagte zwar das er das machen könnte doch ich wollte nicht. Anschließend hat er mir noch gesagt das ich das Annahmeschreiben zur Kündigung beilegen soll. Er wusste nur bei welcher Versicherung ich versichert bin, er wußte nicht welchen Tarif genau. Ich bin einfach davon ausgegangen das ich Kündigen kann, da viele in meinem Umfeld die Versicherung gewechselt haben.
Einen Maklerauftrag gab es nicht. Ich habe mich zuerst schriftlich an die HM gewand, dass ich meine Vorversicherung nicht Kündigen kann. Daraufhin haben Sie mir schriftlich den "widerruf" verweigert. Anschließend habe ich angerufen und gesagt das dies kein Widerruf ist sonder das ich vom Vertrag zurück trete, da ich ja nicht 2 Versicherungen am laufen haben darf. Am Telefon teilte man mir mit, dass man sehr wohl 2 Versicherungen am laufen haben darf aber die Rechnung nur einmal begleichen darf. (Wörtlich die HM: Man kann ja ach 2 Handyverträge abschließen). Ich sollte Ihn den genauen § sagen wo das steht das man keine 2 Versicherungen haben darf und dann könnte ich raus. Da ich das nicht kann und es den vermutlich auch nicht gibt geht es wohl nicht. Den Makler habe ich auch angerufen. Er blockiert garnichts im gegenteil, er möchte mir helfen hat aber darauf keinen großen Einfluss, da es doof gelaufen ist. Er meinte nur das sich die AXA und die HM einigen müssten bzw. einer von beiden müssten den Vertrag frei geben. Rechtlich gesehen ist dies aber kein muss.
Er kannte das was ich meinte mit diesem Recht der älteren Versicherung, meinte aber das die viel in der Sachversicherung statt finden, wenn z.b 2 leute Hairaten und 2 Hausratversicherung haben. Dann kann man wohl die Jüngere Kündigen. Geht das nicht in der PKV?
VG