Zurück in der GKV, JAEG

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Davis
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Zurück in der GKV, JAEG

Beitragvon Davis » 03.04.2012, 22:28

Hallo Liebes Forum,
Ich habe schon sehr viel zu meiner Fragestellung googeln und auch in diesem Forum lesen können, aber es bleiben noch ein paar Fragen offen.
Bin seit Anfang Feb 2012 nach 5Jahren PKV wieder bei der GKV, da ich Teilzeit arbeite. Die G hat die Mitgliedschaft bestätigt, mittels Schreiben, welches auch von der P akzeptiert wurde. Also eigentlich alles in Butter. Nur leider komme ich (männlich 40 J, meine Frau ebenfalls Teilzeit und schon immer GKV, und zwei Kinder) aufgrund einiger andere Probleme finanziell " nicht hin". Ich vermute, dass ich in etwa 3 Monaten wieder auf der Arbeit aufstocken muss. Damit würde ich in 2012 über der JAEG liegen. Meine Rückfrage bei der GKV ergab, dass die GKV nur bei Eintritt das Monatsgehalt abfragt, zu einem späteren Zeitpunkt aber nicht weiter prüft. MaW wäre ich dann freiwillig gesetzlich versichert. Was für mich iO wäre. Eine Rückkehr in die P möchte ich vermeiden.
Meine Fragen, in der Hoffnung, dass jemand mir hierzu weiterhelfen kann:
Ich weiss dass es eine Gesetzliche Regelung zur JAEG gibt, rd 50 TEUR p.a. Aber wer prüft das ganz konkret und zu welchem Zeitpunkt?
Gilt ein 12-Monatszeitraum ab dem Wechsel, also ab 1.2.12, oder gilt das Bruttoeinkommen 2012?
Wer kann auf mich zutreten und mich auffordern, wieder in die PKV zurück zu kehren?

Für Eure Bemühungen um mein Problem bin ich sehr dankbar und wünsche einen schönen Abend

heinrich
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Beitragvon heinrich » 03.04.2012, 22:57

es prüft der Arbeitgeber.

Dies wird dann später durch die Betriebsprüfung überprüft.
Damit will ich sagen, dass es schon korrekt ablaufen sollte und schummeln später auffällt.

Bei Gehaltssenkung ab 1. Februar 2012 dürft exakt ab 1. Februar 2012 dann auch die Versicherungspflicht eingetreten sein.
(dies ist, Du wirst es gleich erkennen total wichtig; leider zu Deinen Ungunsten).

Bei einer Erhöhung des Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, na sagen wir z.B. ab 01.07.2012 endet die Versicherungspficht zum ENDE des Jahres des Überschreitens;
ALSO zum 31.12. des Jahres 2012
unter der Voraussetzung, dass auch die neue Grenze (für 2013) überschritten wird.

ALSO: Ausscheiden aus der Versicherungspflicht wäre dann wohl der 31.12.2012.

Jetzt schauen wir uns an, ob eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen KK möglich wäre ab 01.01.2013.

Anwort: NEIN, da dafür 12 Monate ununterbrochen gesetzlicher Versicherungsschutz bestanden haben muss, was ja bei 11 Monaten NICHT er Fall ist (Febr bis Dez = 11 Monate).

Jetzt nur ein Hinweis für Spezialisten. Die Versicherungs nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist für einen JAE-Überschreiter (hier dann ab 01.01.2013) NICHT möglich.

Fragesteller:
Bei einer Gehaltssenkung ab 01.01.2012 und Erhöhung zum 01.07.2012 mit Ausscheiden aus der Vers.Pflicht zum 31.12.2012
WÄRE eine freiw. Versicherung (da 12 Monate voll wären) möglich gewesen.

verstanden ??

Davis
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Beitragvon Davis » 04.04.2012, 09:51

Vielen Dank Heinrich für die schnelle Antwort. Ich glaube ich habe das meiste verstanden ;-) und fasse für meine Situation zusammen:

1. bei Überschreiten der JAEG 2012 gibt es spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung Probleme. Das gilt es zu vermeiden.
2. Wenn ich für 2012 unter der JAEG bleibe, endet die Versicherungspflicht in 2012 NICHT (geprüft wird zum 31.12.2012)
3. Wenn ich für 2013 über die JAEG gehen sollte, endet die Versicherungspflicht. Geprüft wird dies zum 31.12.2013. Da ich zu dem Zeitpunkt bereits 23 Monate in der GKV gewesen sein werde (Eintritt war 01.02.2012), kann ich freiwillig gesetzlich versichert bleiben.

Ist das so korrekt?
Nachmals vielen Dank und beste Grüße

heinrich
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Beitragvon heinrich » 04.04.2012, 10:21

ich bin nicht sicher, ob Du es verstanden hat.

Daher ein Beispiel

Gehaltssenkung zum 01.02.2012 auf 1.000 EUR mtl.
Daher ab 01.02.2012 Vers.PFLICHT.

Erhöhung des Gehaltes im Luafe des Jahres 2012. z.B. ab 01.10.2012
auf 6.000 EUR mtl. (also bewusst krass hoch, damit es später auch klar rüber kommt, was ich sagen will)

Sag mir doch mal, wann nach Deiner Auffassung die Versicherungspflicht endet:
a) zum 31.12.2012
oder
b) zum 31.12.2013

Davis
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Beitragvon Davis » 04.04.2012, 11:48

Ich sage a) 31.12.2012

Ich als Nichtversicherungsmensch verstehe das Wort so:

Wenn ich unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch genannt Versicherungspflichtgrenze, von jährlich 50.850 Euro AN-Brutto (für 2012) verdiene, bin ich versicherungspflichtig in der Gesetzlichen. War ich vorher in der Privaten, kann ich mich von der Rückkehrpflicht befreien, aber das ist nicht mein Ziel. War ich vorher schon in der Gesetzlichen, kann ich nicht in die Private wechseln.

Die Versicherungspflicht BEGINNT in meinem Fall mit dem Monat des Wenigverdienens und wird überprüft per 31.12. desselben Jahres, hier 2012. Liege ich inkl. angenommener Gehaltserhöhung zum 1.10., und was noch alles dazuzählt wie WG, VWL, pauschale ÜST-vergütung und ähnliches, in Summe für 2012 über 50.850, endet die Versicherungspflicht zum 31.12.2012 und ich muss mich wieder privat versichern ab 01.01.2013.

Die VersicherungsPFLICHT endet AUCH zum 31.12.2012, wenn ich zum 31.12.2012 unter der JAEG liege, dann bleibe ich nämlich in der Gesetzlichen, als freiwillig gesetzlich Versicherter. Das wäre das Ziel.

Achtung an alle, die hier erst angefangen haben, mitzulesen: dies ist meine Interpretation des Ganzen, ich hoffe dass Heinrich hierzu noch eine Bestätigung oder Korrektur schreiben kann :)

Davis
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Beitragvon Davis » 09.04.2012, 21:04

"on hold". Wird bei gelegnheit fortgeführt.
Bitte pn schicken falls erforderlich.


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