Hallo,
kann mir jemand sagen ob es eine Möglichkeit gibt aus dem Basistarif in einen Normaltarif zu wechseln bzw. zurück in den GKV zu kommen.
Kurz zu den Umständen:
-seit 2010 Selbsständig mit Angestellten
-eine falsche Angabe beim Antrag gemacht (weil der Arzt zuvor sagte das es nichts schlimmes sei)
-raus geflogen wegen Obligenheitsverletzungen
-seit 2/2012 Basistarif
Ich kann mir den Beitrag nicht leisten und werde meine Selbstständigkeit aufgeben und die 3 Mitarbeiter kündigen müssen.
Ich habe Vorhofflimmern gehabt. Das ist nichts schlimmes. Nehme keine Medikamente und war seit 2 Jahren nicht beim Arzt.
Kann man denn nicht nachweisen das man Gesund ist und dann den Tarif wechseln?
Danke schon mal für eure Informationen!
raus aus dem Basistarif??
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http://de.wikipedia.org/wiki/Vorhofflimmern
Rein medezinisch gesehen kein großes Problem, bloß im Sinne der Pkv hätte das ganz angezeigt werden.
Rein medezinisch gesehen kein großes Problem, bloß im Sinne der Pkv hätte das ganz angezeigt werden.
Die PKV hat das Vorhofflimmern offenbar als Wesentlich angesehen, sonst wären Sie nicht im Basistarif gelandet. Und im Grunde können Sie froh darüber sein, denn früher - vor Einführung der Versicherungspflicht - wären Sie wahrscheinlich ganz rausgeflogen und stünden nun ohne Versicherungsschutz da.
Theoretisch ist es möglich, mit der Krankenversicherung zu verhandeln und zu versuchen, in einen anderen Tarif zu kommen. Praktisch führt das selten zum Erfolg und da man Sie gerade in den Basistarif umgestuft hat, sehe ich bei Ihrer derzeitigen Krankenversicherung wenig Spielraum. Vielleicht nimmt eine andere Sie zu besseren Konditionen auf - einen Versuch ist es Wert.
Allerdings frage ich mich, in was für einem Tarif Sie vorher waren, wenn Ihnen der Basistarif zu teuer ist.
Haben Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen? Dann können Sie als Selbstädnige nicht (zurück) in die GKV. Sollten Sie Ihre Selbständigkeit allerdings aufgeben und sich anstellen lassen, kommen Sie in die GKV zurück - jedenfalls wenn Sie unter 56 sind und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen.

Theoretisch ist es möglich, mit der Krankenversicherung zu verhandeln und zu versuchen, in einen anderen Tarif zu kommen. Praktisch führt das selten zum Erfolg und da man Sie gerade in den Basistarif umgestuft hat, sehe ich bei Ihrer derzeitigen Krankenversicherung wenig Spielraum. Vielleicht nimmt eine andere Sie zu besseren Konditionen auf - einen Versuch ist es Wert.
Allerdings frage ich mich, in was für einem Tarif Sie vorher waren, wenn Ihnen der Basistarif zu teuer ist.

Haben Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen? Dann können Sie als Selbstädnige nicht (zurück) in die GKV. Sollten Sie Ihre Selbständigkeit allerdings aufgeben und sich anstellen lassen, kommen Sie in die GKV zurück - jedenfalls wenn Sie unter 56 sind und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen.
Der Beitrag im Basistarif entspricht in der Regel dem GKV-Höchstsatz; ist mit ca. 670 EUR pro Monat inklusive Pflegeversicherung also durchaus teuer.
Wesentlich günstiger wird der Basistarif nur bei ALG2- oder Sozialhilfebezug (Halbierung des Beitrags).
Ein Wechsel in einen günstigeren Normaltarif ist möglich, falls eine PKV zur Aufnahme bereit ist. Harmlos ist Vorhofflimmern mit Blick auf mögliche Folgeerkrankungen nicht.
Bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbständigkeit und Antritt eines sozialversicherungspflichtigen Jobs ab 401 EUR Gehalt erfolgt eine Rückkehr in die GKV. Bedingung: Alter unter 55 Jahren, ab 55 Jahren nur unter weiteren Voraussetzungen.
Andere Möglichkeit: Kostenlose Mitversicherung in der GKV des Ehegatten, falls vorhanden.
Wesentlich günstiger wird der Basistarif nur bei ALG2- oder Sozialhilfebezug (Halbierung des Beitrags).
Ein Wechsel in einen günstigeren Normaltarif ist möglich, falls eine PKV zur Aufnahme bereit ist. Harmlos ist Vorhofflimmern mit Blick auf mögliche Folgeerkrankungen nicht.
Bei Aufgabe der hauptberuflichen Selbständigkeit und Antritt eines sozialversicherungspflichtigen Jobs ab 401 EUR Gehalt erfolgt eine Rückkehr in die GKV. Bedingung: Alter unter 55 Jahren, ab 55 Jahren nur unter weiteren Voraussetzungen.
Andere Möglichkeit: Kostenlose Mitversicherung in der GKV des Ehegatten, falls vorhanden.
Danke erst einmal für die Infos.
Ich hatte bei einer GKV angefragt ob es einen Weg zurück gäbe. Denn ich hätte die Möglichkeit ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen. Allerdings darf ich nebenbei keine Angestellten haben um für die GKV zugelassen zu werden.
Ich bin 31, ledig und ohne Kinder. Jetzt steht noch der Prämiezuschlag mit 4.300,- an. Ich verdiene ca. 1.500,-/mon. bin kern gesund, laufe Marathone, rauche nicht und ernähre mich gesund. All das mach mich jetzt allerd. psychisch fertig, weil es ein so kleiner dummer Fehler in dem Antrag war mit solch verheerenden Auswirkungen.
Ich kann mir jederzeit vom Arzt bestätigen lassen das ich kein Gesundheitsrisiko habe. Bringt es etwas einen Ombudsmann oder Rechtsanwalt einzuschalten?
Meiner Meinung nach hat das Gesetz ein Lücke die Menschen zu ungerecht benachteiligen.
Ich hatte bei einer GKV angefragt ob es einen Weg zurück gäbe. Denn ich hätte die Möglichkeit ein SV-Pflichtiges Arbeitsverhältnis einzugehen. Allerdings darf ich nebenbei keine Angestellten haben um für die GKV zugelassen zu werden.
Ich bin 31, ledig und ohne Kinder. Jetzt steht noch der Prämiezuschlag mit 4.300,- an. Ich verdiene ca. 1.500,-/mon. bin kern gesund, laufe Marathone, rauche nicht und ernähre mich gesund. All das mach mich jetzt allerd. psychisch fertig, weil es ein so kleiner dummer Fehler in dem Antrag war mit solch verheerenden Auswirkungen.
Ich kann mir jederzeit vom Arzt bestätigen lassen das ich kein Gesundheitsrisiko habe. Bringt es etwas einen Ombudsmann oder Rechtsanwalt einzuschalten?
Meiner Meinung nach hat das Gesetz ein Lücke die Menschen zu ungerecht benachteiligen.
Okay, seit 02/2012 im Basistarif.
Ist der Basistarif bei der gleichen PKV, oder bei einer anderen PKV?
Vermutlich bei einer anderen PKV, weil die andere PKV keinen sog. Kontrahierungszwang (Aufnahmeverpflichtung im Basistarif) hat.
Dann musst Du bpsw. nur 1 Monat SV-pflichtig arbeiten und darfst keine Angestellten haben.
Danach lebt bspw. Dein Gewerbe wieder auf und Du verbleibst in der GKV. Eine Wiederaufnahmeverpflichtung durch die PKV besteht dann nicht, weil der Versicherungsvertrag nicht min. 5 Jahre beim gleichen Unternehmen bestanden hat. Du kannst Dich dann zwar nicht freiwillig in der GKV versichern, jedoch wirst Du von der sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) erwischt, da Du zuletzt GKV versichert gewesen bist und keine Wiederaufnahmeverpflichtung der alten PKV besteht.
Die Beitragshöhe ist gleich.
Ist der Basistarif bei der gleichen PKV, oder bei einer anderen PKV?
Vermutlich bei einer anderen PKV, weil die andere PKV keinen sog. Kontrahierungszwang (Aufnahmeverpflichtung im Basistarif) hat.
Dann musst Du bpsw. nur 1 Monat SV-pflichtig arbeiten und darfst keine Angestellten haben.
Danach lebt bspw. Dein Gewerbe wieder auf und Du verbleibst in der GKV. Eine Wiederaufnahmeverpflichtung durch die PKV besteht dann nicht, weil der Versicherungsvertrag nicht min. 5 Jahre beim gleichen Unternehmen bestanden hat. Du kannst Dich dann zwar nicht freiwillig in der GKV versichern, jedoch wirst Du von der sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) erwischt, da Du zuletzt GKV versichert gewesen bist und keine Wiederaufnahmeverpflichtung der alten PKV besteht.
Die Beitragshöhe ist gleich.
mario1980 hat geschrieben:Ich kann mir jederzeit vom Arzt bestätigen lassen das ich kein Gesundheitsrisiko habe. Bringt es etwas einen Ombudsmann oder Rechtsanwalt einzuschalten?
Rechtsanwälte kosten Geld, da Du davon offenbar nicht so viel hast, vielleicht nicht die erste Wahl. Der Ombudsmann hingegen ist kostenlos, allerdings dauert es da eine Weile bis er sich um Deinen Fall kümmern kann, weil er viel zu tu hat. Wichtig: der Ombudsmann kümmert sich nur um Fälle, die noch nicht vor Gericht gelandet sind.
@Dipling: Meines Wissens wird auch bei der Kalkulation der Beiträge im Basistarif das allgemeine Verfahren angewendet. Der Höchstbeitrag von 670,- EUR dürfte daher erst bei älteren Versicherten greifen, bei einer 31-jährigen würde ich erwarten, dass er darunter liegt.

Halbierung der Beitrags gem §12(1c) VAG ??
Hallo mario1980,
lass doch mal prüfen, ob für Dich die Halbierung des Beitrages nach §12 Abs. 1c Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zum tragen kommt:
"(1c) Der Beitrag für den Basistarif .....
Entsteht allein durch die Zahlung des Beitrags nach Satz 1 oder Satz 3 Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch, vermindert sich der Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit um die Hälfte; die
Hilfebedürftigkeit ist vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen. ...."
Wenn ich mal kurz überschlage:
1500 Verdienst/Gewinn
- Steuern
- 600 ? Beitrag KV/PV
- sonstige Versicherungen die angerechnet werden können
- Wohnen/Heizung
--> da bist Du doch schon in der Nähe der Hilfebedürftigkeit
Gruß
claudius
lass doch mal prüfen, ob für Dich die Halbierung des Beitrages nach §12 Abs. 1c Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zum tragen kommt:
"(1c) Der Beitrag für den Basistarif .....
Entsteht allein durch die Zahlung des Beitrags nach Satz 1 oder Satz 3 Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten oder des Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch, vermindert sich der Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit um die Hälfte; die
Hilfebedürftigkeit ist vom zuständigen Träger nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
auf Antrag des Versicherten zu prüfen und zu bescheinigen. ...."
Wenn ich mal kurz überschlage:
1500 Verdienst/Gewinn
- Steuern
- 600 ? Beitrag KV/PV
- sonstige Versicherungen die angerechnet werden können
- Wohnen/Heizung
--> da bist Du doch schon in der Nähe der Hilfebedürftigkeit
Gruß
claudius
Hi, ja das hatte ich auch schon überlegt.
Dann habe ich aber im SGBII Gesetz nachgechaut. Die Halbierung des Beitrages kommt nur Hilfebedürftigen zugute die weder "etwas" besitzen und schon gar nicht angestellte Beschäftigte haben. Und es wird ja auch das Einkommen in der Vergangenheit geprüft. Letztes Jahr sah es noch ganz gut aus. Da hatte ich das doppelte Einkommen.
Mein Beitrag ist 613,- und eben 4300,- Prämienzuschlag. Den werde ich wohl in Raten abzahlen.
Also meiner Meinung nach ist das Gesetz zum Kontrahierungszwang nicht wirklich ausgereift. Wenn ICH zu einer Versicherung gezwungen werde, sollten die Versicherungskonzerne gezwungen werden meinen Gesundheitszustand zu überprüfen und danach einen Tarif auszuwählen. Bei Antragabgabe (Basistarif) musste ich einen Gesundheitscheck von meinem Hausarzt legen, darin wurde bestätigt keine Beschwerden/Krankheiten zu haben. Aber ich muss trotzdem den Höchsttarif tragen.
Insg. 1,5 Jahre habe ich versucht jemand von den Entscheidungsträgern bei der "..." zu erreichen um eine Erklärung zu bekommen. Bei der Beratung zum Basistarif wird auch nur auf "Leute da oben" verwiesen.
Sehr Fragwürdig was Frau Schmidt da eingeführt hat. Sie selbst ist ja nicht mal glaubwürdig.
Dann habe ich aber im SGBII Gesetz nachgechaut. Die Halbierung des Beitrages kommt nur Hilfebedürftigen zugute die weder "etwas" besitzen und schon gar nicht angestellte Beschäftigte haben. Und es wird ja auch das Einkommen in der Vergangenheit geprüft. Letztes Jahr sah es noch ganz gut aus. Da hatte ich das doppelte Einkommen.
Mein Beitrag ist 613,- und eben 4300,- Prämienzuschlag. Den werde ich wohl in Raten abzahlen.
Also meiner Meinung nach ist das Gesetz zum Kontrahierungszwang nicht wirklich ausgereift. Wenn ICH zu einer Versicherung gezwungen werde, sollten die Versicherungskonzerne gezwungen werden meinen Gesundheitszustand zu überprüfen und danach einen Tarif auszuwählen. Bei Antragabgabe (Basistarif) musste ich einen Gesundheitscheck von meinem Hausarzt legen, darin wurde bestätigt keine Beschwerden/Krankheiten zu haben. Aber ich muss trotzdem den Höchsttarif tragen.
Insg. 1,5 Jahre habe ich versucht jemand von den Entscheidungsträgern bei der "..." zu erreichen um eine Erklärung zu bekommen. Bei der Beratung zum Basistarif wird auch nur auf "Leute da oben" verwiesen.
Sehr Fragwürdig was Frau Schmidt da eingeführt hat. Sie selbst ist ja nicht mal glaubwürdig.
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mario1980 hat geschrieben:Hi, ja das hatte ich auch schon überlegt.
Dann habe ich aber im SGBII Gesetz nachgechaut. Die Halbierung des Beitrages kommt nur Hilfebedürftigen zugute die weder "etwas" besitzen und schon gar nicht angestellte Beschäftigte haben.
Das steht im VAG. Da kann ich von Ihrer willkürlichen Auslegung aber nichts lesen. Sie haben im übrigen ja auch nichts. Sonst würde Sie wohl kaum den Zuschlag in Raten zahlen
Und es wird ja auch das Einkommen in der Vergangenheit geprüft. Letztes Jahr sah es noch ganz gut aus. Da hatte ich das doppelte Einkommen.
Wenn Sie sich das nicht leisten können, geben Sie Ihre Selbstständigkeit auf und lassen sich anstellen.
Mein Beitrag ist 613,- und eben 4300,- Prämienzuschlag. Den werde ich wohl in Raten abzahlen.
Viel günstiger sollte ein Normaltarif auch nicht sein. Unter Umständen aber deutlich umfangreicher. Wobei es Bereiche gibt, die nur der Basistarif abdeckt.
Also meiner Meinung nach ist das Gesetz zum Kontrahierungszwang nicht wirklich ausgereift.
Warum ? Weil Sie damit nicht klar kommen? Ich finde die Steuergesetze auch nicht ausgereift, Steuern sollten nur die anderen zahlen.
Wenn ICH zu einer Versicherung gezwungen werde, sollten die Versicherungskonzerne gezwungen werden meinen Gesundheitszustand zu überprüfen und danach einen Tarif auszuwählen.
Unabhängig davon, dass Sie die Schuld woanders suchen sollten, hat man das freiwillig getan. Mutmaßlich möchte man das Vorhofflimmern nicht versichern. Je nach Ausprägung ist das aber auch im Normaltarif gut versicherbar.
Bei Antragabgabe (Basistarif) musste ich einen Gesundheitscheck von meinem Hausarzt legen, darin wurde bestätigt keine Beschwerden/Krankheiten zu haben. Aber ich muss trotzdem den Höchsttarif tragen.
Da stehen also keinerlei Diagnosen drin? Wohl kaum. Es geht um die zukünftigen Kosten. Nicht um die aus der Gegenwart!
Insg. 1,5 Jahre habe ich versucht jemand von den Entscheidungsträgern bei der "..." zu erreichen um eine Erklärung zu bekommen. Bei der Beratung zum Basistarif wird auch nur auf "Leute da oben" verwiesen.
Hätten Sie das einem Profi überlassen, wären Sie mutmaßlich in einem Normaltarif, wenn es nur das Vorhofflimmern war.
Sehr Fragwürdig was Frau Schmidt da eingeführt hat. Sie selbst ist ja nicht mal glaubwürdig.
Gut, über die liebe Ulla kann man sich streiten. Das hilft Ihnen aber auch nicht weiter
Der Basistarif wird wesentlich anders als die Normaltarife kalkuliert.
Der Gesetzgeber hat den Beitrag im Basistarif auf den Höchstsatz der GKV begrenzt und darüber hinaus Risikozuschläge verboten, gleichwohl aber einen Kontrahierungszwang eingeführt.
Darum ist der Basistarif zu einem Sammelbecken für Ältere und Kranke geworden, die keinen bezahlbaren Normaltarif mehr bekommen können - dies führt kalkulatorisch zu den höchstzulässigen Beiträgen selbst für junge gesunde Menschen (Kinder und Jugendliche ausgenommen).
Wer es vom Gesundheitszustand und ggf. der Bonität her kann, wechselt darum in einen Normaltarif - wenn es bei der eigenen PKV nicht geht, dann vielleicht bei einer der vielen anderen PKVen mit abweichenden Annahmekriterien.
Unklar ist der Prämienzuschlag von 4300 EUR. Im Basistarif darf es keinen Risikozuschlag geben und aus dem alten Normaltarif darf die PKV niemanden rauswerfen, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der Erkrankung (wenn auch mit Risikozuschlag) geschlossen hätte.
§ 19(4) VVG:
"(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil."
Der Gesetzgeber hat den Beitrag im Basistarif auf den Höchstsatz der GKV begrenzt und darüber hinaus Risikozuschläge verboten, gleichwohl aber einen Kontrahierungszwang eingeführt.
Darum ist der Basistarif zu einem Sammelbecken für Ältere und Kranke geworden, die keinen bezahlbaren Normaltarif mehr bekommen können - dies führt kalkulatorisch zu den höchstzulässigen Beiträgen selbst für junge gesunde Menschen (Kinder und Jugendliche ausgenommen).
Wer es vom Gesundheitszustand und ggf. der Bonität her kann, wechselt darum in einen Normaltarif - wenn es bei der eigenen PKV nicht geht, dann vielleicht bei einer der vielen anderen PKVen mit abweichenden Annahmekriterien.
Unklar ist der Prämienzuschlag von 4300 EUR. Im Basistarif darf es keinen Risikozuschlag geben und aus dem alten Normaltarif darf die PKV niemanden rauswerfen, wenn sie den Vertrag auch bei Kenntnis der Erkrankung (wenn auch mit Risikozuschlag) geschlossen hätte.
§ 19(4) VVG:
"(4) Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil."
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