gebührenordnung_zahnarzt

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krank_pid
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gebührenordnung_zahnarzt

Beitragvon krank_pid » 15.05.2012, 14:37

guten tag
ich bin im basistarif in der pkv versichert
und habe in der GOZ max. faktor 2.0 erstattung
der zahnarzt rechnet bei mir aber mit 2.3 ab
nach den angaben meiner kv und des zahn-
arztes liegt das ganz im ermessen des arztes
welcher faktor abgerechnet wird ist das korrekt ??

Rossi
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Beitragvon Rossi » 15.05.2012, 22:32

Tja, dort passt etwas nicht.

Dein Zahnarzt kennt offensichtlich den § 75 Abs. 2a SGB V nicht.

Zitat:

§ 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung

(3a) Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen haben auch die ärztliche Versorgung der in den brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 314 und nach § 257 Abs. 2a in Verbindung mit § 315 sowie dem brancheneinheitlichen Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes Versicherten mit den in diesen Tarifen versicherten ärztlichen Leistungen sicherzustellen

Weise den Arzt oder Zahnarzt darauf hin, dass Du im Basistarif versichert bist. Der Arzt soll die Rechung bitte direkt an die PKV schicken und auch mit der PKV abrechnen.

Diese Möglichkeit (Direktabrechnung) ergibt sich speziell nur für die Kunden im Basistarif und ist in den sog. Musterbedingungen des Basistarif (MB-BT) in § 6 Abs. 3 verankert.

Zitat:

Danach müssen alle Zahnärzte - die den Bundesvereinigung angeschlossen sind - Dich behandeln, wenn Du im Basistarif bist (§ 12 Abs. 1 a VAG = Basistarif).

Dann geht es nachher auch noch weiter:

Satz 2

Solange und soweit nach Absatz 3b nichts Abweichendes vereinbart oder festgesetzt wird, .......sind die in Satz 1 genannten Leistungen einschließlich der belegärztlichen Leistungen nach ..... Gebühren für die Leistungen des Gebührenverzeichnisses der Gebührenordnung für Zahnärzte nur bis zum 2fachen des Gebührensatzes der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet werden dürfen

Hiernach darf der Zahnarzt nur bis zum 2fachen Satz abrechnen, da Du im Basistarif bist.

Der Zahnarzt wird es vermutlich nicht wissen, bzw. hofft auf Deine Unwissenheit.

Ferner solltest Du das sog. Abrechnungsverfahren für die Zukunft auch umstellen. Bezahle niemals mehr die Rechnungen beim Arzt oder Zahnarzt. Verweise die Ärzte auf die direkte Abtrechnungsmöglichkeit mit der PKV.

Dies ist speziell nur für die Kunden im Basistarif vorgesehen. Es findet sich in § 6 Abs. 3 der sog. Musterbedingungen zum Basistarif.

Zitat:

(3) Der Versicherer ist berechtigt, in vertraglichem Umfang unmittelbar
an den Rechnungssteller zu leisten, wenn dieser ihm
die den Anforderungen von Absatz 1 genügende Rechnung übersendet.
Der vertragliche Anspruch des Versicherungsnehmers ist
insoweit erfüllt


Also soll sich der Arzt an die PKV halten. Es ist genau so, wie bei den GKV-Versicherten. Also nichts unbekanntes.

Ferner ist die PKV noch nicht einmal berechtigt an Dich selber zu erstatten, wenn Du keinen Nachweis über die Bezahlung der Rechnung eingreicht hast.

Dies ergibt sich aus § 6 Abs. 4 der MB-BT

Zitat:

(4) Reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung zur Erstattung
ein ohne einen Nachweis darüber beizufügen, dass er die Forderung
des Rechnungstellers erfüllt hat, ist der Versicherer berechtigt,
unmittelbar an den Rechnungsteller zu leisten. Der vertragliche
Anspruch des Versicherungsnehmers ist insoweit erfüllt.


Da musst Du jetzt durch und das Verfahren einfach umstellen. Sonst wirst Du vermutlich nur Theater bekommen.

krank_pid
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Beitragvon krank_pid » 15.05.2012, 23:45

danke für die umfangreiche und ausführliche antwort :D

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Beitragvon Philipp Mättig » 16.05.2012, 07:00

Moin,

Rossi hat natürlich recht.
Hier stellt sich aber die Frage ob Sie wirklich im Basistarif versichert sind. Weil mich hier die Aussage der PKV ein wenig wundert.

Gruß
Philipp

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Beitragvon DKV-Service-Center » 16.05.2012, 09:16

richtig ich bezweifele ebenfalls den Basistarif, dann hätte die Krankenversicherung ebenso wie Rossi
argumentiert. Es gibt auch einen sogenannten Basistarif (Start) welcher nur bis zum 2.0 Fachen Satz erstattet.
Beziehungsweise wäre spätestens auf der Abrechnung der Hinweis auf 75 gekommen.
Gruß

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Beitragvon krank_pid » 16.05.2012, 17:00

tja und was ist wenn meine anfragen beim zahnarzt und der
kv fruchtlos bleiben welche art von anwalt sollte ich dann kontaktieren
](*,) :?:


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