http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechts ... 07133.html
http://www.anwalt.de/rechtstipps/tarifw ... 31765.html
Guten Tag,
da ich ja nu GKVler bin verstehe ich jetzt nicht so ganz was dieses Urteil bedeutet. Kann mir jemand erklären was daraus resultiert?
Gruss.
Jochen
Krankenversicherung: Jährlicher Selbstbehalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
-
- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
alter Tarif :
absoluter Selbstbehalt von 2300 €
neuer Tarif :
behandlungsbezogerner Selbstbehalt und zusätzlich darufgepackt wegen Mehrleistung / Leistungsausschluss absoluter Selbstbehalt wie im alten Tarif von 2300 €
Urteil :
in Kombination nicht zulässig, da der behandlungsbezogene SB nicht begrenzt ist und der Versicherungsnehmer über die 2300 kommen könnte.
Damit im neuen Tarif erneut ein absoluter SB gefordert werden kann, muss der behandlungsbezogene auf diese Summe gedeckelt werden.
absoluter Selbstbehalt von 2300 €
neuer Tarif :
behandlungsbezogerner Selbstbehalt und zusätzlich darufgepackt wegen Mehrleistung / Leistungsausschluss absoluter Selbstbehalt wie im alten Tarif von 2300 €
Urteil :
in Kombination nicht zulässig, da der behandlungsbezogene SB nicht begrenzt ist und der Versicherungsnehmer über die 2300 kommen könnte.
Damit im neuen Tarif erneut ein absoluter SB gefordert werden kann, muss der behandlungsbezogene auf diese Summe gedeckelt werden.
Spannendes Urteil. Ich hatte mich schon gefragt, wie die Conti das wohl handhabt.
Was sie versucht hat war offensichtlich eine Vermischung der beiden SB Varianten (pro Jahr vs. pro Behandlung) dergestalt, daß sie sich immer das für sie günstigere heraussucht.
Beispiel 1: 10 Arztbesuche im Jahr, Kosten 500 EUR
Im Alttarif wäre die Leistung 0 (Da unter SB 2300)
Im Zieltarif Economy würde 10 mal 10 EUR SB anfallen, also 400 EUR erstattet.
Beispiel 2: 500 Arztbesuche/Behandlungen/Medikamente im Jahr, Kosten 5000 EUR.
Leistung im Alttarif: 2700 EUR
Leistung im Economy: 0
Was die Conti nun wollte, war jeweils das für sie günstigere zu wählen, also in beiden Beispielen jeweils gar nichts zu erstatten, indem sie sich im ersten Beispiel auf die 2300 EUR SB beruft, und im zweiten auf die 10 EUR pro Behandlung.
Das ist schon ziemlich dreist, und eines VVaG unwürdig!
Was sie versucht hat war offensichtlich eine Vermischung der beiden SB Varianten (pro Jahr vs. pro Behandlung) dergestalt, daß sie sich immer das für sie günstigere heraussucht.
Beispiel 1: 10 Arztbesuche im Jahr, Kosten 500 EUR
Im Alttarif wäre die Leistung 0 (Da unter SB 2300)
Im Zieltarif Economy würde 10 mal 10 EUR SB anfallen, also 400 EUR erstattet.
Beispiel 2: 500 Arztbesuche/Behandlungen/Medikamente im Jahr, Kosten 5000 EUR.
Leistung im Alttarif: 2700 EUR
Leistung im Economy: 0
Was die Conti nun wollte, war jeweils das für sie günstigere zu wählen, also in beiden Beispielen jeweils gar nichts zu erstatten, indem sie sich im ersten Beispiel auf die 2300 EUR SB beruft, und im zweiten auf die 10 EUR pro Behandlung.
Das ist schon ziemlich dreist, und eines VVaG unwürdig!
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste