Sehr geehrte Forumsmitglieder,
ich haette eine Frage bezueglich der JAE.
Ich moechte gerne zwei Monate naechste Jahr unbezahleten Urlaub nehemen.
Dadurch wuerde ich im Jahr 2013 unter die JAE rutschen.
Szenario: Unb. Urlaub juli und August Jahres brutto dann 50.000 plus vielleicht 600 EUR.
Ab wann waere ich pflichtversichert? 01.01.2013?
Monatl. brutto 5000.
Vielen Dank im Vorraus
Dr.Kuwano
JAE
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Ab dem Zeitpunkt, wo die JAE Grenze unterschritten wird.
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hi Vergil
Fragesteller wollte für 2 Monat Urlaub nehmen.
JAE wird so berechnet, dass das JEWEILIGE GERADE AKTUELLE Gehalt x 12 gerechnet wird.
Kommt dann eine Senkung: WIRD DIESE AB DANN gewertet (und nicht früher, weil ja immer das jeweilige Gehalt x 12 gerechnet wird).
Bei der JAE-Berechnung wird niemals auf das zu erwartenden Entgelt in einem Kalenderjahr abgestellt.
Fragesteller wollte für 2 Monat Urlaub nehmen.
JAE wird so berechnet, dass das JEWEILIGE GERADE AKTUELLE Gehalt x 12 gerechnet wird.
Kommt dann eine Senkung: WIRD DIESE AB DANN gewertet (und nicht früher, weil ja immer das jeweilige Gehalt x 12 gerechnet wird).
Bei der JAE-Berechnung wird niemals auf das zu erwartenden Entgelt in einem Kalenderjahr abgestellt.
Hallo Dr. Kuwano,
bin auch gearde an dem Thema dran und kann dir nur einen Tipp geben: 12 Monate monatlich unter der BBG, bedenke Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämie...
Dann kommt es noch auf deinen Arbeitgeber an, wie und wann er den SV-Status pflichtig oder freiwillig meldet. Bei meinem ist es nämlich so, das die pflichtig-Meldung sofort bei Unterschreiten des Monatsgehalts erfolgt, das ist auch meistens so. Aber, mein AG meldet im Januar dann den Gesamtjahresstatus an die KV sowie den Januar hochgerechnet aufs Jahr für das Folgejahr. So weit so gut. Wenn nun aber das vergangene Jahr (2013) unter der BBG (52.200) fiel, davon aber bspw nur 10 Monate davon pflichtversichert waren und im Januar freiwillig prognostiziert wird (weil evt. bekannt ist, das ab Februar wieder voll gearbeitet wird), dann macht die KV Probleme.
Möglichst die 12 Monate in ein komplettes Jahr legen, das ist das Sicherste oder zumindest 12 Monate hintereinander unter die JAEG kommen. Nach 12 Monaten pflichtig, kann wieder freiwillig versichert werden.
Gruss und gutes Gelingen!
bin auch gearde an dem Thema dran und kann dir nur einen Tipp geben: 12 Monate monatlich unter der BBG, bedenke Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Erfolgsprämie...
Dann kommt es noch auf deinen Arbeitgeber an, wie und wann er den SV-Status pflichtig oder freiwillig meldet. Bei meinem ist es nämlich so, das die pflichtig-Meldung sofort bei Unterschreiten des Monatsgehalts erfolgt, das ist auch meistens so. Aber, mein AG meldet im Januar dann den Gesamtjahresstatus an die KV sowie den Januar hochgerechnet aufs Jahr für das Folgejahr. So weit so gut. Wenn nun aber das vergangene Jahr (2013) unter der BBG (52.200) fiel, davon aber bspw nur 10 Monate davon pflichtversichert waren und im Januar freiwillig prognostiziert wird (weil evt. bekannt ist, das ab Februar wieder voll gearbeitet wird), dann macht die KV Probleme.
Möglichst die 12 Monate in ein komplettes Jahr legen, das ist das Sicherste oder zumindest 12 Monate hintereinander unter die JAEG kommen. Nach 12 Monaten pflichtig, kann wieder freiwillig versichert werden.
Gruss und gutes Gelingen!
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