guten tag
ich bin im basistarif versichert und hartz 4 empfänger
nun bin ich mit meinen beitragszahlungen im rückstand
und zwar um einige monate kann der versicherer eine
ruhensmitteilung aussprechen obwohl nachweislich
hilfebedürftigkeit besteht
DANKE im vorraus
ruhensmitteilung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Ja, denn die private Krankenversicherung hat zuersteinmal einen Rechtsanspruch auf die Beiträge - auch zum Schutz der anderen Versicherten, die zahlen (können). Während des Ruhens ist nur noch eine Notversorgung gewährleistet - also zumindest haben sie eine Absicherung, wenn was schlimmes passiert, das ist besser als früher, wo man Sie (vor 2009) inzwischen rausgeworfen hätte und Sie ganz ohne Versicherung dastünden.
Für die HIlfsbedürftigkeit ist die Bundesanstalt/Arge zuständig. Entweder die zahlen die Krankenversicherung, oder zumindest dazu. Das muss zuerst geklärt werden. Außerdem gibt es bei nachgewiesener (!!!) Hilfsbedürftigkeit die Möglichkeit, den Beitrag im BASIS-Tarif zu halbieren. Aber dazu muss die Initiative von IHnen kommen, nicht von der Versicherung.
Für die HIlfsbedürftigkeit ist die Bundesanstalt/Arge zuständig. Entweder die zahlen die Krankenversicherung, oder zumindest dazu. Das muss zuerst geklärt werden. Außerdem gibt es bei nachgewiesener (!!!) Hilfsbedürftigkeit die Möglichkeit, den Beitrag im BASIS-Tarif zu halbieren. Aber dazu muss die Initiative von IHnen kommen, nicht von der Versicherung.
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- Postrank7
- Beiträge: 516
- Registriert: 01.02.2009, 18:08
Jooh Philchen, dies ist aber überwiegend nur Theorie.
In der Praxis habe ich bislang noch keinen Fall gehabt, in dem die priv. Kv. trotz Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII ohne Mullen und Knullen das Ruhen aufgehoben hat. Ich musste immer bei der PKV Druck machen, warum auch immer.
Scheint hier auch so zu sein.
@Krank-pid.
Du solltest einen Auszug aus § 193 Abs. 6 VVG der PKV schicken und noch einmal darauf hinweisen, dass Du derzeit hilfebedürftig bist. Sollte die PKV nicht innerhalb von 14 Tagen hierauf reagieren, dann wirst Du die BaFin (Aufsichtsbehörde) einschalten.
In der Praxis habe ich bislang noch keinen Fall gehabt, in dem die priv. Kv. trotz Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII ohne Mullen und Knullen das Ruhen aufgehoben hat. Ich musste immer bei der PKV Druck machen, warum auch immer.
Scheint hier auch so zu sein.
@Krank-pid.
Du solltest einen Auszug aus § 193 Abs. 6 VVG der PKV schicken und noch einmal darauf hinweisen, dass Du derzeit hilfebedürftig bist. Sollte die PKV nicht innerhalb von 14 Tagen hierauf reagieren, dann wirst Du die BaFin (Aufsichtsbehörde) einschalten.
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