Hm, jetzt brauche ich mal Unterstützung von den Experten der privaten KV.
Die Tochter eines Kollegen; sie hat nunmehr 4 Jahre studiert und wird im Dezember 2007 das Studium vermutlich erfolgreich beenden. Vor dem Studium war sie durch eine betriebliche Ausbildung und anschliessender Beschäftigung ca. 3,5 Jahre in der gesetzlichen KV/PV pflichtversichert.
Während des Studiums hat sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV/PV befreien lassen. Der Vater hatte einen Beihilfeanspruch und die Restabsicherung erfolgte über eine private KV.
Tja, ab Januar 2008 hat sie ein Problem mit der Krankenversicherung. Die Beihilfe kommt nicht mehr zum tragen, da sie gerade die Altersgrenze von 27 Jahren überschritten hat.
In die gesetzliche KV/PV kommt sie natürlich auch nicht. D. h. sie benötigt jetzt eine 100 %-tige Absicherung in der privaten KV, bis sie dann einen Job gefunden hat.
Gibt es für solche Fälle im Bereich der privaten KV irgendwelche Übergangsregelungen mit verbilligten Tarifen?
Für irgendwelche Tips wäre ich auch mal dankbar!!!
Krankenversicherung nach Ende Studium
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Puh. "Eigentlich" muss Sie in der selben Gesellschaft in einen Vollkostentarif (evtl zu Studentenkonditionen sofern vorhanden),
"Eigentlich" kann Sie aber auch versuchen aufgrund Statuswechsel zu kündigen (hat bei einem Klienten von mir schon geklappt) um sich dann bei einer anderen PKV zu einem günstigen Studententarif zu versichern (z.B. XXX VisionStart A).
So viele "eigentlich" hoffe das es trotzdem hilft.
"Eigentlich" kann Sie aber auch versuchen aufgrund Statuswechsel zu kündigen (hat bei einem Klienten von mir schon geklappt) um sich dann bei einer anderen PKV zu einem günstigen Studententarif zu versichern (z.B. XXX VisionStart A).
So viele "eigentlich" hoffe das es trotzdem hilft.
Oh, Studenten Krankenversicherung ist mein täglich Brot.
Sie kann bei dem bisherigen privaten Versicherer kündigen, falls der ihr keine Ausbildungskonditionen anbietet.
Unsere Preise (2008) liegen incl. Pflegeversicherung bei 142,34 EUR (alte Bundesländer) oder 106,66 EUR (neue Bundesländer/Berlin-Ost) monatlich.
Sie kann bei dem bisherigen privaten Versicherer kündigen, falls der ihr keine Ausbildungskonditionen anbietet.
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Jooh Cassiesmann, hört sich nicht schlecht an. Derartige Gerüchte bzw. der Flurflunk bei uns im Hause trommelt so etwas auch, dass für ne Übergangsfrist Ausbildungskonditionen angeboten werden.
Wie sieht es denn aus, nehmt ihr die holde Tochter des Kollegen auch, wenn sie zuvor bei euch nicht versichert war!?!?
Es dankt und grüsst der Rossi
Wie sieht es denn aus, nehmt ihr die holde Tochter des Kollegen auch, wenn sie zuvor bei euch nicht versichert war!?!?
Es dankt und grüsst der Rossi
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Das Wintersemenster erstreckt sich i.d.R vom 1.10.07 bis 31.3.08.
Zur KV-Vertragsumstellung verlangt die Gesellschaft ggf lediglich eine Studienbescheinigung.
Es sind zwei Volltarife möglich: 1. der PSKV (Private studentische Krankenversicherung (brancheneinheitlicher Standardtarif)) oder 2.Volltarif ohne Alterungsrückstellungen (Bes. Bedingungen in der Ausbildung).
Die 2. Wahl ist häufig die 1. Wahl, sofern man die Qualität des KV-Schutzes beibehalten möchte. Manche Gesellschaften bieten 6 Monate Beitragsrückerstattung für Ausbildungstarife an. Dann sollte schon mal gerechnet werden.
Zur KV-Vertragsumstellung verlangt die Gesellschaft ggf lediglich eine Studienbescheinigung.
Es sind zwei Volltarife möglich: 1. der PSKV (Private studentische Krankenversicherung (brancheneinheitlicher Standardtarif)) oder 2.Volltarif ohne Alterungsrückstellungen (Bes. Bedingungen in der Ausbildung).
Die 2. Wahl ist häufig die 1. Wahl, sofern man die Qualität des KV-Schutzes beibehalten möchte. Manche Gesellschaften bieten 6 Monate Beitragsrückerstattung für Ausbildungstarife an. Dann sollte schon mal gerechnet werden.
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trougott hat geschrieben:Das Wintersemenster erstreckt sich i.d.R vom 1.10.07 bis 31.3.08.
Zur KV-Vertragsumstellung verlangt die Gesellschaft ggf lediglich eine Studienbescheinigung.
Es sind zwei Volltarife möglich: 1. der PSKV (Private studentische Krankenversicherung (brancheneinheitlicher Standardtarif)) oder 2.Volltarif ohne Alterungsrückstellungen (Bes. Bedingungen in der Ausbildung).
Die 2. Wahl ist häufig die 1. Wahl, sofern man die Qualität des KV-Schutzes beibehalten möchte. Manche Gesellschaften bieten 6 Monate Beitragsrückerstattung für Ausbildungstarife an. Dann sollte schon mal gerechnet werden.
Ui, ein weiterer Debekaner!
Cassiesmann hat geschrieben:trougott hat geschrieben:Das Wintersemenster erstreckt sich i.d.R vom 1.10.07 bis 31.3.08.
Zur KV-Vertragsumstellung verlangt die Gesellschaft ggf lediglich eine Studienbescheinigung.
Es sind zwei Volltarife möglich: 1. der PSKV (Private studentische Krankenversicherung (brancheneinheitlicher Standardtarif)) oder 2.Volltarif ohne Alterungsrückstellungen (Bes. Bedingungen in der Ausbildung).
Die 2. Wahl ist häufig die 1. Wahl, sofern man die Qualität des KV-Schutzes beibehalten möchte. Manche Gesellschaften bieten 6 Monate Beitragsrückerstattung für Ausbildungstarife an. Dann sollte schon mal gerechnet werden.
Ui, ein weiterer Debekaner!
Hui, sachlich was zu ergänzen ?
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