Höhere Beiträge jetzt - dafür Beitragsermäßigung ab dem 65. Lebensjahr.
Mir liegt ein Angebot der Bayerischen Beamtenkrankenkasse zum Sondertarif BEST vor. Hiernach kann bei einem zusätzlichen Monatsbeitrag von 30,50 €, 61 € oder 91,50 € eine Ermäßigung ab dem 65. Lj. zwischen 50 €, 100 € bzw. 150 € in Anspruch genommen werden. Es handelt sich sozusagen um eine Spekulation auf meine Lebenserwartung (derzeit 55 Jahre). Was haltet Ihr von derartigen (spekulativen) Versicherungen. Erfahrungen? Wie fair sind derartige Angebote.
Spekulation auf die Lebenserwartung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
das Angebot ist gut. Wenn du die Beiträge z.B. in eine private Rentenversicherung investierst, bekommst du in der Zeit nicht mal die Hälfte des monatlichen Zuschusses raus.
Bei jüngeren Kunden muss man immer andere Sparprodukte mit den beitragsreduzierenden KV-Produkten vergleichen. Wenn man seinen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgereizt hat, ist es auf jeden Fall interessant, weil der Arbeitgeber 50% mitzahlt.
das Angebot ist gut. Wenn du die Beiträge z.B. in eine private Rentenversicherung investierst, bekommst du in der Zeit nicht mal die Hälfte des monatlichen Zuschusses raus.
Bei jüngeren Kunden muss man immer andere Sparprodukte mit den beitragsreduzierenden KV-Produkten vergleichen. Wenn man seinen Arbeitgeberzuschuss noch nicht ausgereizt hat, ist es auf jeden Fall interessant, weil der Arbeitgeber 50% mitzahlt.
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- Postrank7
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Re: Spekulation auf die Lebenserwartung
Hallo Hägar,
So ein Angebot ist ein 2 seitiges Schwert, folgende Punkte sollten Sie wissen:
Wechseln Sie die Versicherung oder werden aus irgend einen Grund wieder versicherungspflichtig, ist das Geld futsch bzw fällt der Gemeinschaft zu Gute. Der Beitrag verringert sich zwar ab 65 um die genannte Summe, ( bei der DKV) muss ich jedoch diese Summe über das 65 Lj. weiterbezahlen.
Gruß
So ein Angebot ist ein 2 seitiges Schwert, folgende Punkte sollten Sie wissen:
Wechseln Sie die Versicherung oder werden aus irgend einen Grund wieder versicherungspflichtig, ist das Geld futsch bzw fällt der Gemeinschaft zu Gute. Der Beitrag verringert sich zwar ab 65 um die genannte Summe, ( bei der DKV) muss ich jedoch diese Summe über das 65 Lj. weiterbezahlen.
Gruß
Kann mich Rüdiger nur anschließen.
Eklatante Nachteile:
1.) Es gibt keine Garantie, dass mit dem Startbeitrag auch das Ziel erreicht wird. Ein Kunde hatte bei der D.... eben so einen Tarif abgeschlossen. Nach fünf Jahren lag der Beitrag um 60% höher!
2.) Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif fällt bei den meisten Versicherern nicht weg im Rentenalter. Die Ersparnis reduziert sich unter Umständen somit deutlich.!
3.) Wechseln Sie die Versicherung: Kohle weg! Werden Sie versicherungspflichtig und fallen zurück in die GKV: Kohle weg! Sterben Sie: Kohle weg!
Ich halte diese Lösung im optimalsten Fall für den zweitbesten Weg.
Frank Wilke
Eklatante Nachteile:
1.) Es gibt keine Garantie, dass mit dem Startbeitrag auch das Ziel erreicht wird. Ein Kunde hatte bei der D.... eben so einen Tarif abgeschlossen. Nach fünf Jahren lag der Beitrag um 60% höher!
2.) Der Beitrag für den Beitragsentlastungstarif fällt bei den meisten Versicherern nicht weg im Rentenalter. Die Ersparnis reduziert sich unter Umständen somit deutlich.!
3.) Wechseln Sie die Versicherung: Kohle weg! Werden Sie versicherungspflichtig und fallen zurück in die GKV: Kohle weg! Sterben Sie: Kohle weg!
Ich halte diese Lösung im optimalsten Fall für den zweitbesten Weg.
Frank Wilke
1. GKV-Pflicht: ab dem 55 Lbj. auch bei Teilzeitvereinbarung oder
Unterschreiten der JAV-Grenze i.d.R. nicht mehr möglich
2. Wechsel des PKV-Unternehmens: aufgrund Vorerkrankungen oder
Verlust der Alterungsrückstellungen nicht mehr möglich / sinnvoll
3. Sollte Fall 1. doch eintreten, dann werden die Alterungsrückstellungen
auch des Zusatztarifes in die dann wohl anzunehmenden Zusatztarife
der Gesellschaft überführt
4. Der Beitragsentlastungstarif ist als Anhängsel zum Volltarif (sonst dürfte
er vom Arb.-Geber nicht bezuschusst werden) wie dieser selbst
auch von der Lebenserwartung abhängig. Also nichts Neues und nichts
Negatives.
5. Bei Tod sind immer die Alterungsrückstellungen weg, auch die
wesentlich höheren im KV-Tarif.
6. Die freiwillige Aufstockung der A.-Rückstellungen ist auch unter Rendite-
gesichtspunkten betrachtbar: Wie hoch müsste der Zinsatz einer Alter-
nativanlage sein, um nach Abzug des zusätzlichen Arb.-Geberzu-
schusses (falls der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft ist) zum
Beitragsentlastungstarif eine lebenslange Rente in gleicher Höhe zu
bewirken.
7. Ob die angegebenen Entlastungswerte ab dem 65 Lbj. NETTO-Beträge
beziffern, möchte ich bezweifeln (10 Jahre 30,- sparen und lebenslang
50,- ersparen?)
Unterschreiten der JAV-Grenze i.d.R. nicht mehr möglich
2. Wechsel des PKV-Unternehmens: aufgrund Vorerkrankungen oder
Verlust der Alterungsrückstellungen nicht mehr möglich / sinnvoll
3. Sollte Fall 1. doch eintreten, dann werden die Alterungsrückstellungen
auch des Zusatztarifes in die dann wohl anzunehmenden Zusatztarife
der Gesellschaft überführt
4. Der Beitragsentlastungstarif ist als Anhängsel zum Volltarif (sonst dürfte
er vom Arb.-Geber nicht bezuschusst werden) wie dieser selbst
auch von der Lebenserwartung abhängig. Also nichts Neues und nichts
Negatives.
5. Bei Tod sind immer die Alterungsrückstellungen weg, auch die
wesentlich höheren im KV-Tarif.
6. Die freiwillige Aufstockung der A.-Rückstellungen ist auch unter Rendite-
gesichtspunkten betrachtbar: Wie hoch müsste der Zinsatz einer Alter-
nativanlage sein, um nach Abzug des zusätzlichen Arb.-Geberzu-
schusses (falls der Höchstsatz noch nicht ausgeschöpft ist) zum
Beitragsentlastungstarif eine lebenslange Rente in gleicher Höhe zu
bewirken.
7. Ob die angegebenen Entlastungswerte ab dem 65 Lbj. NETTO-Beträge
beziffern, möchte ich bezweifeln (10 Jahre 30,- sparen und lebenslang
50,- ersparen?)
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