Strafzahlungen fällig, weil ohne KV?

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Rudel_1959
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Strafzahlungen fällig, weil ohne KV?

Beitragvon Rudel_1959 » 21.12.2013, 01:36

Hallo an die Forumsgemeinde!

Bin vor über 10 Jahren aus der PKV freiwillig - zu geringer Verdienst - ausgestiegen, inzwischen 54 Jahre -noch immer Selbstständig- und ohne KV.

- ggf. erf. Untersuchungen habe ich privat gezahlt und ansonsten nie eine ärztliche Leistung in Anspruch genommen.

Bin auch bis heuer ohne "erkennbaren" ärztlichen Reparaturbedarf. javascript:emoticon(':D')

dazu meine Fragen:
- werden bei "Wiedereinstieg" in eine PKV in jedem Fall "Strafzahlungen" fällig?
- gibt es bezahlbare PKVs - meine damit ca. 350 EUR bei Selbstbehalt
denn Beiträge von 500 EUR sind für mich nicht leistbar.

DANKE für Eure Anregungen

Rudel_1959

Dipling
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Beitragvon Dipling » 21.12.2013, 08:53

Momentan gibt es eine "Amnestie"-Sonderregelung. Bei Beantragung eines PKV-Vertragsabschlusses bis 31.12.2013 fallen keine Strafzuschläge an. Bei Beantragung erst in 2014 wären bei Vertragsabschluss ca. 13-14 Monatsbeiträge als einmaliger Strafzuschlag fällig.

Trotz der Amnestie ist das Problem allerdings, dass nach langer Zeit der Nichtversicherung kaum eine PKV noch zur Aufnahme in bezahlbare Normaltarife bereit ist. Aufnahmezwang besteht für die PKVen nur im Basistarif, und der kostet inkl. Pflegeversicherung ca. 700 EUR monatlich.
Ein späterer Wechsel in Normaltarife ist zwar denkbar, verpflichtet ist die PKV dazu aber nicht.

Eine Alternative sind EU/EWR-Diensleister, dort fallen auch ab 2014 keine Strafzahlungen an und die Beiträge sind jedenfalls im Vergleich zum Basistarif weitaus günstiger. Nur die Pflegeversicherung wäre noch bei einer deutschen PKV abzuschliessen.

Die Aufnahme in die GKV ist möglich, wenn Versicherungspflicht eintritt, etwa durch Aufnahme einer sozialversicherungspflcihtigen Beschäftigung. Das müsste in der Konstellation als langjährig hauptberuflich Selbständiger jedoch vor dem 55. Geburtstag erfolgen. Nach Ende des Jobs bliebe die GKV - auf Grund einer neuen Rechtslage auch ohne Erfüllung von Vorversicherungszeiten - bestehen. Monatsbeitrag für hauptberuflch Selbständige regulär mindestens um die 350 EUR inkl. Pflegeversicherung, für geringverdienende Selbständige unter weiteren Voraussetzungen weniger.

Gibt es einen GKV-versicherten Ehegatten, ist ein Eintritt in die GKV ohne Altersbegrenzung über die kostenlose Familienversicherung denkbar. Dazu müsste die hauptberufliche Selbständigketi jedoch zumindest vorübergehend aufgegeben werden.

Medizinfrau
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Beitragvon Medizinfrau » 29.12.2013, 16:27

Hallo Dipling oder wer sonst bescheid weiß: ich bin in einer ähnlichen Lage wie Rudel, nur mit dem Unterschied daß ich Alg 2 beziehe bzw. mir zusteht. Ich möchte gerne wissen, ob diese EU/EWR - Dienstleister auch vom Jobcenter gezahlt werden. Selbst zahlen kann ich momentan nix.

Und ist es sicher, daß bei Familienversicherung durch den Ehepartner das Alter keine Rolle spielt? Das heißt ich hätte auch über 55 noch Chance in die GKV zu kommen, wenn mein Mann dort versichert ist? Und ist es dann egal ob er dort freiwillig versichert ist, also als Selbständiger, oder ob er Angestellter ist und somit pflichtversichert?
Ich bin noch nicht ganz 55, aber möchte das gerne mal wissen.
Danke.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.12.2013, 17:11

Grundsätzlich ist es so das eine Familienversicherung grundsätzlich immer möglich ist , auch rückwirkend.

Vorraussetzung sit das kein Gesamteinkommenbesteht das über 385 € im Monat besteht. Sofern ein anspruch auf ALG II besteht und grundsätzlich auch ein Anspruch auf Familienversicherung durch den Ehepartner, ist denn die Familienversicherung vorrangig, grundsätzlich immer.

2a.
Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld II nach dem Zweiten Buch beziehen, soweit sie nicht familienversichert sind, es sei denn, dass diese Leistung nur darlehensweise gewährt wird oder nur Leistungen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 des Zweiten Buches bezogen werden; dies gilt auch, wenn die Entscheidung, die zum Bezug der Leistung geführt hat, rückwirkend aufgehoben oder die Leistung zurückgefordert oder zurückgezahlt worden ist,

http://www.juris.de/jportal/portal/page ... E055004308


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